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   FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 K 10167/11   

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https://dejure.org/2015,16783
FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 K 10167/11 (https://dejure.org/2015,16783)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.05.2015 - 10 K 10167/11 (https://dejure.org/2015,16783)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 10 K 10167/11 (https://dejure.org/2015,16783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche gewinnerhöhende Auflösung einer Ansparrücklage; Durchbrechung der Bestandskraft des Einkommensteuerbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatsachen i. S. d. § 173 Abs. 1 AO bei Bildung einer Ansparrücklage a. F. nachträgliches Bekanntwerden der unterbliebenen Auflösung Überwachungspflicht des FA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tatsachen i. S. d. § 173 Abs. 1 AO bei Bildung einer Ansparrücklage a. F. - nachträgliches Bekanntwerden der unterbliebenen Auflösung - Überwachungspflicht des FA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Es gibt eine Amtsermittlungspflicht und ein Verstoß hat Folgen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1451
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG München, 21.05.2014 - 8 K 3645/12

    Neue Tatsache

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 K 10167/11
    Welche dieser Tatsachen eingetreten ist, hat der Steuerpflichtige zu erklären (vgl. BFH, Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 757; FG München, Urteil vom 21. Mai 2014 8 K 3645/12, juris; FG Münster, Urteil vom 18. Januar 2012 11 K 2552/10 E, EFG 2012, 1271).

    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757; FG München, Urteil vom 21. Mai 2014 8 K 3645/12, juris).

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 47/96

    Anforderungenan die Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 K 10167/11
    Welche dieser Tatsachen eingetreten ist, hat der Steuerpflichtige zu erklären (vgl. BFH, Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 757; FG München, Urteil vom 21. Mai 2014 8 K 3645/12, juris; FG Münster, Urteil vom 18. Januar 2012 11 K 2552/10 E, EFG 2012, 1271).

    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft in der Regel die Verantwortlichkeit den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757; FG München, Urteil vom 21. Mai 2014 8 K 3645/12, juris).

  • FG Münster, 18.01.2012 - 11 K 2552/10

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO wegen eines

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 K 10167/11
    Welche dieser Tatsachen eingetreten ist, hat der Steuerpflichtige zu erklären (vgl. BFH, Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1997, 757; FG München, Urteil vom 21. Mai 2014 8 K 3645/12, juris; FG Münster, Urteil vom 18. Januar 2012 11 K 2552/10 E, EFG 2012, 1271).

    Dass es die Besonderheiten der Bildung und Auflösung der Rücklage im Rahmen der Gewinnermittlung durch EÜR, die dazu führten, dass über den gesamten Zeitraum des Bestandes der Ansparabschreibung diese nicht buchmäßig nachzuweisen ist, sondern lediglich je einmal als Betriebsausgabe und -einnahme, § 7g Abs. 6 EStG, begünstigt haben mögen, die fehlende Auflösung der Ansparrücklage zu übersehen, fällt nach Auffassung des Senats nicht entscheidend ins Gewicht (a. A. wohl FG Münster, Urteil vom 18. Januar 2012 11 K 2552/10 E, EFG 2012, 1271).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 5 K 3173/10

    Vom FA trotz maschinellen Prüfhinweises unterlassene gewinnerhöhende Auflösung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 07.05.2015 - 10 K 10167/11
    Die Änderung eines Bescheids gemäß § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist nach Treu und Glauben allerdings ausgeschlossen, wenn dem Finanzamt die nachträglich bekanntgewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht nicht verborgen geblieben wäre (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Mai 2013 5 K 3173/10, juris).
  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13

    Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der

    Zwingt das Gesetz jedoch mit Fristablauf unabhängig von der "Nichtanschaffung" des Wirtschaftsgutes zur Auflösung der Ansparabschreibung, ist die "Nichtanschaffung" des Wirtschaftsgutes --entgegen der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Münster, Urteil vom 18. Januar 2012  11 K 2552/10 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1271; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 2008  4 K 123/06, EFG 2008, 662; FG München, Urteil vom 21. Mai 2014  8 K 3645/12, juris; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2015  4 K 638/14, EFG 2015, 1897; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2015  10 K 10167/11, EFG 2015, 1451, beim BFH anhängig unter X R 21/15; jeweils unter Verweis auf BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757, zu §§ 6b, 6c EStG)-- kein tatsächlicher Vorgang, der die Auflösung einer Ansparabschreibung nach sich zieht und damit den Ansatz einer Betriebseinnahme gebietet.
  • BFH, 03.08.2016 - X R 21/15

    Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2015 10 K 10167/11 aufgehoben.
  • BFH, 07.02.2018 - X B 126/17

    Wirksamkeit von Erledigungserklärungen

    Das FG habe in dem Termin am 29. November 2016 auf eine neuere Entscheidung des FG Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2015  10 K 10167/11 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2015, 1451; Revisionsentscheidung vom 3. August 2016 X R 21/15, BFH/NV 2017, 457) hingewiesen, die eher zu Gunsten der Klägerin zu bewerten gewesen wäre.
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