Rechtsprechung
   FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15576
FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12 (https://dejure.org/2015,15576)
FG Köln, Entscheidung vom 28.01.2015 - 12 K 178/12 (https://dejure.org/2015,15576)
FG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2015 - 12 K 178/12 (https://dejure.org/2015,15576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,15576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Einkommensteuer: Die Rückzahlung von zuvor steuerfrei vereinnahmtem Arbeitslohn ist nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung der Rückzahlung von Kosten eines Auslandseinsatzes an den Arbeitgeber im Rahmen des Progressionsvorbehaltes; Maßgeblich des wirtschaftlich vorrangigen Veranlassungszusammenhangs bei Unmöglichkeit einer anteiligen Zuordnung der Ausgaben den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werbungskosten, Progressionsvorbehalt, Veranlassungszusammenhang, Korrespondenz von Einnahmen und Ausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückzahlung von Arbeitslohn/Geldwerter Vorteil bei Dienstwagennutzung - Werbungskosten, Progressionsvorbehalt, Veranlassungszusammenhang, Korrespondenz von Einnahmen und Ausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    Der als geldwerter Vorteil für die Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzende Zuschlag von 0, 03% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer ist der Höhe nach nicht auf die im Gegenzug als Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen zu begrenzen (vgl. FG Köln, Urteil vom 22.10.2009, 10 K 1476/09, EFG 2010, 408; in diesem Punkt bestätigt durch BFH, Urteil vom 22.09.2010, VI R 57/09, BStBl II 2011, 359).

    b) Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem in diesem Zusammenhang von dem Kläger angeführten Urteil des BFH vom 22.09.2010 (VI R 57/09, BStBl II 2011, 359).

  • BFH, 07.12.2005 - I R 34/05

    WK: Vertragsstrafe wegen vorzeitiger Auflösung eines Arbeitsvertrages im Ausland

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    In der mündlichen Verhandlung vom 28.01.2015 hat der Kläger unter Verweis auf das Urteil des BFH vom 07.12.2005 (I R 34/05, BFH/NV 2006, 1068) seine Auffassung betreffend die steuerliche Behandlung des an seinen bisherigen Arbeitgeber geleisteten Rückzahlungsbetrages dahingehend verdeutlicht, dass seines Erachtens die geleistete Rückzahlung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den steuerpflichtigen Einnahmen aus seinem neuen Arbeitsverhältnis stehe, was er nur durch Kündigung unter Auslösung der in der Betriebstreueklausel vereinbarten Rückzahlungsverpflichtung habe eingehen können, sodass der Zusammenhang mit den steuerfreien Einkünften aus der Auslandstätigkeit dahinter zurücktrete.

    Damit tritt, anders als in dem von dem Kläger angeführten Urteil des BFH vom 07.12.2005 (I R 34/05, BFH/NV 2006, 1068) im Streitfall auch kein weiteres Veranlassungsmoment hinzu, welches den Zusammenhang mit den aufgrund des Auslandseinsatzes steuerfrei erzielten Einnahmen in den Hintergrund treten lassen könnte.

  • FG Düsseldorf, 24.07.2014 - 11 K 1586/13

    Berechnung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    Bezüglich der Versteuerung des Nutzungsvorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verweist der Kläger ergänzend auf das Urteil des BFH vom 28.02.2013 (VI R 33/11, BStBl II 2013, 629) und das Urteil des FG Düsseldorf vom 24.07.2014 (11 K 1586/13, EFG 2014, 1770).

    Auch das Urteil des FG Düsseldorf vom 24.07.2014 (11 K 1586/13, EFG 2014, 1770), welches als Korrektiv sogar die Möglichkeit der Führung eines Fahrtenbuches ausreichen lässt und selbst die vom BFH befürwortete Einzelbewertung für nicht für geboten hält, stützt die Auffassung des Klägers nicht.

  • BFH, 28.02.2013 - VI R 33/11

    Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten -

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    Bezüglich der Versteuerung des Nutzungsvorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verweist der Kläger ergänzend auf das Urteil des BFH vom 28.02.2013 (VI R 33/11, BStBl II 2013, 629) und das Urteil des FG Düsseldorf vom 24.07.2014 (11 K 1586/13, EFG 2014, 1770).

    In dem vom Kläger im Rahmen der mündlichen Verhandlung angeführten Urteil des BFH vom 28.02.2013 (IV R 33/11, BStBl II 2013, 629) hat der BFH erneut diese Rechtsprechung bestätigt.

  • BFH, 24.02.2011 - VI R 51/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 09. 2010 VI R 57/09 -

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    Der BFH ist in diesem Urteil (bestätigt durch BFH-Urteil vom 24.02.2011, VI R 51/10, BFH/NV 2011, 984) im Gegenteil vielmehr der Vorinstanz gefolgt, dass eine Begrenzung des Zuschlags auf den Werbungskostenabzug gerade nicht in Betracht kommt, als Korrektiv aber eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten gerechtfertigt ist, wenn die tatsächliche Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu Lasten des Arbeitnehmers von der dem Zuschlag von 0, 03 % des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zugrunde liegenden, typisierenden Annahme, dass der Dienstwagen monatlich an 15 Tagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird, erheblich abweicht.
  • BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77

    Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind alle Ausgaben, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BStBl II 1978, 105).
  • BFH, 17.09.2014 - IV R 33/11

    Aufnahme neuer Gesellschafter in eine Personengesellschaft gegen Zuzahlung an

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    In dem vom Kläger im Rahmen der mündlichen Verhandlung angeführten Urteil des BFH vom 28.02.2013 (IV R 33/11, BStBl II 2013, 629) hat der BFH erneut diese Rechtsprechung bestätigt.
  • FG Köln, 22.10.2009 - 10 K 1476/09

    Dienstwagen - Bewertung des geldwerten Vorteils

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    Der als geldwerter Vorteil für die Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzende Zuschlag von 0, 03% des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer ist der Höhe nach nicht auf die im Gegenzug als Werbungskosten zu berücksichtigenden Aufwendungen zu begrenzen (vgl. FG Köln, Urteil vom 22.10.2009, 10 K 1476/09, EFG 2010, 408; in diesem Punkt bestätigt durch BFH, Urteil vom 22.09.2010, VI R 57/09, BStBl II 2011, 359).
  • BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74

    Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Studium entstehen, für das nach §

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    ee) Diesem Ergebnis entspricht schließlich auch die Bedeutung der Vorschrift des § 3c EStG, welche darin liegt, zu verhindern, dass der Steuerpflichtige neben der Steuerfreiheit, die ihm für bestimmte Einnahmen zugebilligt wird, Aufwendungen, die wirtschaftlich zu diesen steuerfreien Einnahmen gehören, noch von steuerpflichtigen Einnahmen abziehen kann, und dass er damit einen doppelten Steuervorteil erlangt (vgl. BFH-Urteil vom 9.November 1976 VI R 139/74, BFHE 120, 491, BStBl II 1977, 207).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Auszug aus FG Köln, 28.01.2015 - 12 K 178/12
    Dies erfordert eine unlösbare wirtschaftliche Verbindung, die zudem konkret feststellbar sein muss (BFH-Urteil vom 20.10.2004, I R 11/03, BStBl. II 2005, 581).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 14.05.2020 - VI R 3/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei Auslands(praxis)semestern

    Ist eine anteilige Zuordnung nicht möglich, ist der wirtschaftlich vorrangige Veranlassungszusammenhang maßgeblich (BFH-Urteil vom 07.12.2005 - I R 34/05, BFH/NV 2006, 1068, unter II.5.; FG Köln, Urteil vom 28.01.2015 - 12 K 178/12, EFG 2015, 1532).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht