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   FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13   

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FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13 (https://dejure.org/2015,19776)
FG Köln, Entscheidung vom 28.04.2015 - 10 K 3803/13 (https://dejure.org/2015,19776)
FG Köln, Entscheidung vom 28. April 2015 - 10 K 3803/13 (https://dejure.org/2015,19776)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung des Vorsteuerabzug aus Rechnung eines Kraftfahrzeughandels

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Angabe der Anschrift in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer; Anforderungen an die Angabe der Anschrift in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an die geschäftlichen Aktivitäten am Sitz der Firma im Hinblick auf eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Neues zum Vorsteuerabzug bei Rechnungen i.S.d. § 14 UStG

Besprechungen u.ä.

  • anwalt.de (Kurzanmerkung)

    Das Steuerrecht (Steuerstrafrecht) wagt sich in den VPN-Tunnel. Ein Licht am Ende des Tunnels?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1655
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 26.09.2014 - XI S 14/14

    AdV bei Vertrauen des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers auf die vom

    Auszug aus FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13
    Die Angabe einer Anschrift, an der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten stattfinden, soll als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung (grundsätzlich) nicht ausreichen (BFH, Beschlüsse vom 26.9.2014 - XI S 14/14, BFH/NV 2015, 158, Rz. 36 und vom 18.2.2015 - V S 19/14, BFH/NV 2015, 866, Rz. 29).

    Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalls auch die Angabe eines "Briefkastensitzes" mit postalische Erreichbarkeit als Anschrift, die die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG erfüllt, genügen (BFH, Beschluss vom 26.9.2014 - XI S 14/14, a.a.O.).

  • BFH, 18.02.2015 - V S 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei

    Auszug aus FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13
    Die Angabe einer Anschrift, an der im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten stattfinden, soll als zutreffende Anschrift für eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung (grundsätzlich) nicht ausreichen (BFH, Beschlüsse vom 26.9.2014 - XI S 14/14, BFH/NV 2015, 158, Rz. 36 und vom 18.2.2015 - V S 19/14, BFH/NV 2015, 866, Rz. 29).
  • EuGH, 06.02.2014 - C-33/13

    Jagiello

    Auszug aus FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13
    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger hätte erkennen können, dass er ggfs. in einen Umsatzsteuerbetrug einbezogen wurde, sind nicht ersichtlich (s. hierzu z.B. EuGH, Urteile vom 6.2.2014, Rs. C-33/13, Jagiello und vom 18.12.2014, verbundene Rs. C-131/13, Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti, C-163/13, Turbu.com und C-164/13, Turbu.com Mobile Phone's).
  • BFH, 02.09.2010 - V R 55/09

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei unzutreffender Angabe der Steuernummer -

    Auszug aus FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13
    Die Angabe muss im Zeitpunkt der Rechnungsbegebung richtig sein (vgl. nur Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 2.9.2010 - V R 55/09, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2011, 235).
  • BFH, 14.03.2000 - V B 187/99

    Öffentliche Zustellung

    Auszug aus FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13
    Die neueren Entscheidungen verweisen lediglich auf den BFH-Beschluss vom 14.3.2000 - V B 187/99 (BFH/NV 2000, 1252; dieser verweist wiederum ohne Begründung auf das Urteil vom 27.6.1996 - V R 51/93, BStBl II 1996, 620, welches in Rz. 17 eher für das Gegenteil spricht).
  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13
    Die neueren Entscheidungen verweisen lediglich auf den BFH-Beschluss vom 14.3.2000 - V B 187/99 (BFH/NV 2000, 1252; dieser verweist wiederum ohne Begründung auf das Urteil vom 27.6.1996 - V R 51/93, BStBl II 1996, 620, welches in Rz. 17 eher für das Gegenteil spricht).
  • EuGH - C-164/13 (anhängig)

    Turbu.com Mobile Phone's

    Auszug aus FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13
    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger hätte erkennen können, dass er ggfs. in einen Umsatzsteuerbetrug einbezogen wurde, sind nicht ersichtlich (s. hierzu z.B. EuGH, Urteile vom 6.2.2014, Rs. C-33/13, Jagiello und vom 18.12.2014, verbundene Rs. C-131/13, Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti, C-163/13, Turbu.com und C-164/13, Turbu.com Mobile Phone's).
  • EuGH, 18.12.2014 - C-131/13

    Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti - Vorlagen zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus FG Köln, 28.04.2015 - 10 K 3803/13
    Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger hätte erkennen können, dass er ggfs. in einen Umsatzsteuerbetrug einbezogen wurde, sind nicht ersichtlich (s. hierzu z.B. EuGH, Urteile vom 6.2.2014, Rs. C-33/13, Jagiello und vom 18.12.2014, verbundene Rs. C-131/13, Schoenimport "Italmoda" Mariano Previti, C-163/13, Turbu.com und C-164/13, Turbu.com Mobile Phone's).
  • BFH, 06.04.2016 - XI R 20/14

    EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur

    c) Überdies dürfte in Anbetracht der technischen Fortentwicklung und der Änderung von Geschäftsgebaren die Anforderung, dass unter der vom Lieferer angegebenen Anschrift geschäftliche Aktivitäten stattfinden, in vielen Fällen nicht (mehr) der wirtschaftlichen Realität entsprechen (vgl. dazu FG Köln, Urteil vom 28. April 2015  10 K 3803/13, EFG 2015, 1655, Rz 28).
  • BFH, 21.06.2018 - V R 25/15

    Umsatzsteuer: BFH erleichtert für Unternehmen den Vorsteuerabzug aus Rechnungen

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 28. April 2015 10 K 3803/13 aufgehoben.
  • FG Baden-Württemberg, 21.04.2016 - 1 K 1158/14

    Übereinstimmung von Postanschrift und Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit für

    Daher genügt es, wenn die Rechnung den Gesellschaftssitz angibt, der aus allgemein zugänglichen Quellen wie z.B. dem Handelsregister leicht bestimmbar ist und unter der der Leistungsempfänger den leistenden Unternehmen erreichen konnte und tatsächlich erreicht hat, z.B. im Rahmen der Geschäftsanbahnung oder Erteilen von Rechnungen (im Ergebnis ebenso Finanzgericht --FG-- Köln, Urteil vom 28. April 2015 10 K 3803/13, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1655, Revision BFH V R 25/15).

    Die Revision ist nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen, da die Frage, wann eine Rechnung die "vollständige Anschrift" des leistenden Unternehmers angibt, noch nicht abschließend geklärt ist (vgl. die Revisionen gegen die Urteile des FG Köln vom 12. März 2014 4 K 2374/10, EFG 2014, 1442, Az. des BFH: XI R 22/14; FG Düsseldorf vom 14. März 2014 1 K 4566/10 U, EFG 2014, 1526, Az. des BFH: XI R 20/14; FG Köln vom 28. April 2015 10 K 3803/13, EFG 2015, 1655, Az. des BFH: V R 25/15).

  • FG Schleswig-Holstein, 15.06.2018 - 4 K 165/16

    Keine Aussetzung des die Steuerfestsetzung betreffenden Verfahrens wegen eines im

    In Bezug auf die Frage, ob der gesamte Umsatz im Inland zu versteuern wäre, da in C Stempel etc. aufgefunden wurden, verwies die Klägerin auf das Urteil des FG Köln vom 28. April 2015 (Az. 10 K 3803/13, juris), wonach der Vorsteuerabzug auch aus Rechnungen möglich sei, die eine Anschrift ausweisen, unter der keine geschäftlichen, bzw. zumindest keine büromäßigen, Aktivitäten stattfinden.

    Darauf erwiderte die Klägerin u.a., dass auf das Urteil des FG Köln (Az. 10 K 3803/13, juris) verwiesen werde, und dass an Art. 12, Art. 2, Art. 20 Abs. 3 GG sowie die EMRK (Art. 8) zu denken.

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