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   FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13   

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FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13 (https://dejure.org/2015,28282)
FG München, Entscheidung vom 21.08.2015 - 7 K 3844/13 (https://dejure.org/2015,28282)
FG München, Entscheidung vom 21. August 2015 - 7 K 3844/13 (https://dejure.org/2015,28282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von § 8b Abs. 5 KStG auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU sowie des EWR; Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs im Sinne des § 3c Abs. 1 EStG; Verminderung des zu versteuernden Einkommens und des der Berechnung des ...

  • rewis.io

    Keine Anwendung von § 8b Abs. 5 KStG 2003 auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR Subsidiärer Rückgriff auf § 3c EStG Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs i. S. v. § 3c Abs. 1 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3c; KStG § 8b Abs. 5; AEUV Art. 63
    Keine Anwendung von § 8b Abs. 5 KStG 2003 auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR subsidiärer Rückgriff auf § 3c EStG Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs i. S. v. § 3c Abs.1 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Anwendung von § 8b Abs. 5 KStG 2003 auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR - subsidiärer Rückgriff auf § 3c EStG - Begriff des unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs i. S. v. § 3c Abs.1 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1978
  • EFG 2016, 1978
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 11.09.2014 - C-47/12

    Kronos International - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV und 54 AEUV -

    Auszug aus FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13
    Der europäische Gerichtshof (EuGH) habe zuletzt im Urteil vom 11.09.2014 C-47/12 IStR 2014, 724 in der Rechtssache "Kronos International" bestätigt, dass die Berufung auf Art. 63 AEUV unabhängig vom Umfang der Beteiligung sei und damit insbesondere nicht durch die Niederlassungsfreiheit verdrängt werde.

    Zur Begründung führt es aus, dass es hinsichtlich der Frage der pauschalierten Hinzurechnung nach § 8b Abs. 5 KStG bei den Dividenden aus 100%-igen Beteiligungen an Firmen in Mexiko, Kanada, Neuseeland, Südafrika, Polen, Tschechien und den USA an den Nichtanwendungserlass im BMFSchreiben vom 21.03.2007 (IV B 7-G 1421/0, FMNR163000007) gebunden sei, der auch nach dem Urteil des EuGH vom 11.09.2014 C-47/12 in der Rechtssache "Kronos" nicht geändert worden sei.

    Durch das Urteil des EuGH vom 11.09.2014 Rs. C-47/12 in der Rechtssache Kronos ist nunmehr geklärt, dass eine nationale Regelung, die keine Mindestbeteiligung voraussetzt und daher auch auf Streubesitzbeteiligungen anzuwenden ist, am Maßstab der Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV) zu messen ist, auf die sich auch Gesellschaften stützen können, die ihren Sitz außerhalb der EU bzw. des EWR haben.

  • BFH, 26.11.2008 - I R 7/08

    Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit durch § 8b

    Auszug aus FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13
    Dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in den Urteilen vom 09.08.2006 I R 95/05, Bundessteuerblatt BStBl - II 2007, 279 und vom 26.11.2008 I R 7/08, BFH/NV 2009, 849 entschieden.

    Der BFH hat bereits im Urteil vom 09.08.2006 I R 95/05, BStBl II 2007, 279 zu einer Beteiligung an einer südafrikanischen Kapitalgesellschaft von 50, 01% festgestellt, dass § 8b Abs. 5 KStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt und hat diese Rechtsauffassung im Urteil vom 26.11.2008 I R 7/08, BFH/NV 2009, 632 hinsichtlich Dividenden aus zwei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Drittstaaten mit 100% bzw. 94, 5% bestätigt.

  • BFH, 09.08.2006 - I R 95/05

    Anwendbarkeit von § 8b Abs. 1 bis 5 i.V.m. Abs. 6 KStG 2002 a.F. bei der

    Auszug aus FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13
    Dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) bereits in den Urteilen vom 09.08.2006 I R 95/05, Bundessteuerblatt BStBl - II 2007, 279 und vom 26.11.2008 I R 7/08, BFH/NV 2009, 849 entschieden.

    Der BFH hat bereits im Urteil vom 09.08.2006 I R 95/05, BStBl II 2007, 279 zu einer Beteiligung an einer südafrikanischen Kapitalgesellschaft von 50, 01% festgestellt, dass § 8b Abs. 5 KStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt und hat diese Rechtsauffassung im Urteil vom 26.11.2008 I R 7/08, BFH/NV 2009, 632 hinsichtlich Dividenden aus zwei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in Drittstaaten mit 100% bzw. 94, 5% bestätigt.

  • FG Schleswig-Holstein, 11.05.2011 - 1 K 224/07

    Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit durch § 8b Abs. 5 KStG 2002 und

    Auszug aus FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13
    Der Senat bezieht sich zur Begründung auf das Urteil des FG Schleswig Holstein vom 11.05.2011 1 K 224/07, EFG 2011, 1459.
  • BFH, 18.09.1996 - I R 69/95

    Fremdwährungsverluste und Betriebsausgabenabzug bei Beteiligungen an

    Auszug aus FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13
    Dass die Bestellung eines Vorstandes notwendig ist, damit die Klägerin am Wirtschaftsleben teilnehmen kann und damit auch in der Lage ist, die Beteiligungserträge zu erzielen, begründet allenfalls einen mittelbaren Veranlassungszusammenhang zwischen den Kosten des Vorstands und den steuerfreien Dividendenerträgen (vgl. BFH-Urteil vom 18.09.1996 I R 69/95, BFH/NV 1997, 408).
  • BFH, 20.10.2004 - I R 11/03

    Passivierung bei Rangrücktritt und so genannter "haftungsloser" Darlehen -

    Auszug aus FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13
    Ein für die Anwendung des § 3c EStG nicht ausreichender lediglich mittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht daher u. a., wenn Ausgaben auch und nicht aufteilbar im Zusammenhang mit nicht steuerfreien Einnahmen stehen (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2004 I R 11/03, BStBl II 2005, 581).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 17/03

    Vorlage an den EuGH: Abzugsfähigkeit von Beteiligungsaufwendungen bei

    Auszug aus FG München, 21.08.2015 - 7 K 3844/13
    Bei Gewinnausschüttungen gelten diese Überlegungen nicht, da bei diesen die Steuerfreistellung nach § 8b Abs. 1 KStG nicht einer Vermeidung einer echten Doppelbesteuerung desselben Steuerpflichtigen, sondern lediglich der Berücksichtigung einer steuerlichen Vorbelastung bei dem anderen Steuerpflichtigen dient; sie unterliegen daher - wenn wie hier § 8b Abs. 5 KStG nicht zur Anwendung kommt - dem Abzugsverbot nach § 3c Abs. 1 EStG (Desens in Herrmann/Heuer/Raupach a. a. O. unter Berufung auf die EuGH-Vorlage des BFH vom 14.07.2004 I R 17/03, BStBl II 2005, 53 zum § 8b Abs. 1 KStG a. F. unter Geltung des Anrechnungsverfahrens).
  • BFH, 24.07.2018 - I R 75/16

    Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher

    Insbesondere erübrigt es sich, auf die umstrittene Rechtsfrage einzugehen, ob § 3c Abs. 1 EStG 1997 i.V.m. § 8b Abs. 1 KStG 1999 n.F. bei Nichtanwendung von § 8b Abs. 7 KStG 1999 n.F. subsidiär anzuwenden wäre (bejahend FG München, Urteil vom 21. August 2015 7 K 3844/13, EFG 2015, 1978; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11. Mai 2011 1 K 224/07, EFG 2011, 1459; BMF-Schreiben vom 30. September 2008, BStBl I 2008, 940; Herlinghaus in Rödder/ Herlinghaus/Neumann, KStG, § 8b Rz 88; Pung in Dötsch/Pung/ Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, § 8b KStG, Rz 373; ablehnend Frotscher in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 8b KStG Rz 515 ff.; Kraft/Gebhardt/Quilitzsch, Finanz-Rundschau 2011, 593, 599; wohl auch Friedrich/Nagler, DStR 2005, 403, 412).
  • BFH, 18.05.2021 - I R 12/18

    Sog. Typenvergleich zur Qualifizierung von Ausschüttungen einer ausländischen

    b) Aufgrund der Unanwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG lebt die allgemeine Vorschrift für nicht abziehbare Betriebsausgaben gemäß § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 3c Abs. 1 EStG wieder auf (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 11.05.2011 - 1 K 224/07, EFG 2011, 1459, Revisionsverfahren durch Senatsbeschluss vom 13.12.2011 - I R 44/11, nicht veröffentlicht, nach Rücknahme eingestellt; FG München, Urteil vom 21.08.2015 - 7 K 3844/13, EFG 2015, 1978, Revisionsverfahren durch Senatsbeschluss vom 19.11.2015 - I R 68/15, nicht veröffentlicht, nach Rücknahme eingestellt; BMF-Schreiben vom 30.09.2008, BStBl I 2008, 940 Tz 3; Gosch, a.a.O., § 8b Rz 484, unter Verweis auf 1. Aufl., § 8b Rz 454; Herlinghaus in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 8b Rz 88; Schnitger in Schnitger/Fehrenbacher, a.a.O., § 8b Rz 632; noch offen gelassen im Senatsurteil vom 09.08.2006 - I R 50/05, BFHE 215, 93, BStBl II 2008, 823).
  • FG München, 13.03.2017 - 7 K 59/14

    Betriebsausgabenabzugsverbot, Abzugsfähige Betriebsausgabe, Nichtabzugsfähige

    Soweit das Finanzgericht München im Parallelurteil vom 21.8.2015 7 K 3844/13 die Auffassung vertreten habe, die Kosten des Konzerncontrolling stünden anteilig im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang zu den steuerfreien Dividendeneinnahmen, treffe dies nicht zu, da es sich um keine Abteilung handle, die ausschließlich oder auch nur im Kern Beteiligungen verwalte.

    Der vorliegende Streitfall unterscheide sich darüber hinaus auch von dem im Urteil 7 K 3844/13 entschiedenen dahingehend, dass es dort um die Zuordnung von Kosten zu Drittstaatendividenden in ihrer Gesamtheit, ohne Notwendigkeit der Zuordnung zu einem konkreten Staat, gegangen sei, im vorliegenden Fall jedoch eine Zuordnung zu Dividenden aus Frankreich erfolge.

  • FG Nürnberg, 30.01.2018 - 1 K 655/16

    Steuerliche Behandlung von Zahlungen einer Schwesterfirma aus den USA

    Die Klägerin verweist insofern auf einen rechtskräftigen Gerichtsbescheid des FG München vom 21.08.2015 (7 K 3844/13, EFG 2016, 1978).
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