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   FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14   

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https://dejure.org/2015,28953
FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14 (https://dejure.org/2015,28953)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.2015 - 6 K 1284/14 (https://dejure.org/2015,28953)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 2015 - 6 K 1284/14 (https://dejure.org/2015,28953)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Verschulden des Registergerichts an der verzögerten Eintragung eines Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister - Kein Billigkeitserlass der von der Organgesellschaft geschuldeten Körperschaftsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Auswirkung eines nicht rechtzeitig im Handelsregister eingetragenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags; Verpflichtung eines Finanzamts zur Änderung einer Körperschaftsteuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 163 S 1 AO, § 102 FGO, § 14 Abs 1 S 2 KStG 2002, StVergAbG, KStG VZ 2006
    Verschulden des Registergerichts an der verzögerten Eintragung eines Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister - Kein Billigkeitserlass der von der Organgesellschaft geschuldeten Körperschaftsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 14 Abs. 1 S. 2; AO § 163; FGO § 102
    Kein Billigkeitserlass bei verzögerter Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister aufgrund behördlichen Verschuldens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Billigkeitserlass bei verzögerter Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister aufgrund behördlichen Verschuldens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Billigkeitsgründe bei verspäteter Handelsregistereintragung des EAV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 2156
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • FG Düsseldorf, 17.05.2011 - 6 K 3100/09

    Anspruch auf Herabsetzung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aus

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    Ergänzend weist die Klägerin darauf hin, dass zwischenzeitlich das FG Düsseldorf mit Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO (nicht veröffentlicht) zu einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden habe, dass zu dem durch eine Billigkeitsmaßnahme zu korrigierenden Fehlverhalten von Behörden auch ein solches von Behörden gehöre, die nicht Teil der Finanzverwaltung seien.

    Der Beklagte weist ferner darauf hin, dass das von der Klägerin angeführte Urteil des FG Düsseldorf vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO nicht verallgemeinerungsfähig sei.

    Der Senat vermag insoweit der gegenteiligen Rechtsprechung des FG Düsseldorf in dessen Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO nicht beizutreten, das zu einem ähnlichen Sachverhalt wie dem Streitfall die Auffassung vertritt, die Ablehnung des Erlasses der Körperschaftsteuer sei im Falle einer von der Justiz verschuldeten verspäteten Handelsregistereintragung grundsätzlich ermessensfehlerhaft (gleicher Ansicht offenbar auch Thüringer FG, Urteil in Der Konzern 2015, 131).

    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat jedenfalls im Ergebnis von der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf in dessen Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO ab, die er - wie dargelegt - nicht teilt.

  • FG Baden-Württemberg, 08.07.2013 - 6 K 3578/11

    Eintragung des GAV im Handelsregister als Voraussetzung für steuerrechtliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    Der Einspruch wegen Körperschaftsteuer wurde später mit Einspruchsentscheidung vom 13. September 2011 als unbegründet zurückgewiesen, gegen die die Klägerin zum Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg unter dem Az.: 6 K 3578/11 Klage erhob.

    Der Senat hat das Klageverfahren wegen Billigkeitserlasses durch Beschluss des seinerzeitigen Berichterstatters vom 13. August 2012 - 6 K 806/11 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens gegen die Körperschaftsteuerfestsetzung für 2006 (Az.: 6 K 3578/11) ausgesetzt.

    Der Senat hat die Klage der Klägerin wegen Körperschaftsteuer 2006 mit Urteil vom 8. Juli 2013 - 6 K 3578/11 (nicht veröffentlicht, juris) abgewiesen.

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 438/09

    Organschaft: Fehlende finanzielle Eingliederung einer rückwirkend umgewandelten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    Der Gesetzgeber hat das hier im Streit stehende Problem der verzögerten Registereintragung als auslösendes Moment für einen Steueranspruch des Fiskus gegenüber der Organgesellschaft mithin gesehen und sich willentlich dafür entschieden, die Gewinnabführung - und damit die Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses der Organgesellschaft beim Organträger - erst für das Wirtschaftsjahr der Eintragung des Unternehmensvertrags in das Handelsregister zuzulassen (gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2008, 885, und Thüringer FG, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 3 K 438/09, Der Konzern 2015, 131).

    Der Senat vermag insoweit der gegenteiligen Rechtsprechung des FG Düsseldorf in dessen Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 3100/09 K, G, AO nicht beizutreten, das zu einem ähnlichen Sachverhalt wie dem Streitfall die Auffassung vertritt, die Ablehnung des Erlasses der Körperschaftsteuer sei im Falle einer von der Justiz verschuldeten verspäteten Handelsregistereintragung grundsätzlich ermessensfehlerhaft (gleicher Ansicht offenbar auch Thüringer FG, Urteil in Der Konzern 2015, 131).

  • BFH, 23.04.2012 - I B 100/11

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Billigkeitsmaßnahme - Keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    Der Bundesfinanzhof habe seine Vorbehalte gegen die Entscheidung des FG in seinem Beschluss vom 23. April 2012 - I B 100/11 (BFH/NV 2012, 1327) deutlich zum Ausdruck gebracht und auch an anderer Stelle (nämlich in seinem Beschluss vom 4. November 2004 - I B 43/04, BFH/NV 2005, 707) zu erkennen gegeben, dass er die Spruchpraxis des 6. Senats des FG Düsseldorf (dort bezogen auf dessen Urteil vom 25. November 2003 - 6 K 3001/01 K, nicht veröffentlicht) nicht uneingeschränkt teile.

    Ungeachtet dessen, dass die Gegebenheiten des dortigen wie des hier zu entscheidenden Streitfalls nicht verallgemeinerungsfähig sind (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1327), sieht der Senat es als grundsätzlich bedeutsam an, die Grenzen des Billigkeitserlasses in Fällen schuldhaft verzögerter Registereintragungen einer höchstrichterlichen Klärung zuzuführen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO).

  • FG Niedersachsen, 13.12.2007 - 6 K 411/07

    Steuerliche Anerkennung eines in das Handelsregister eingetragenen Beherrschungs-

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    Dergleichen habe bereits das Niedersächsische FG in seinem Urteil vom 13. Dezember 2007 - 6 K 411/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 885) in einem vergleichbaren Fall in den Raum gestellt.

    Der Gesetzgeber hat das hier im Streit stehende Problem der verzögerten Registereintragung als auslösendes Moment für einen Steueranspruch des Fiskus gegenüber der Organgesellschaft mithin gesehen und sich willentlich dafür entschieden, die Gewinnabführung - und damit die Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses der Organgesellschaft beim Organträger - erst für das Wirtschaftsjahr der Eintragung des Unternehmensvertrags in das Handelsregister zuzulassen (gleicher Ansicht: Niedersächsisches FG, Urteil in EFG 2008, 885, und Thüringer FG, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 3 K 438/09, Der Konzern 2015, 131).

  • BFH, 22.10.2014 - II R 4/14

    Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    § 163 AO bezweckt damit, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrages insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (vgl. zuletzt z. B. BFH-Urteile vom 20. Mai 2010 - V R 42/08, BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, vom 20. September 2012 - IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, vom 12. Dezember 2013 - X R 39/10, BFHE 244, 485, BStBl II 2014, 572, und vom 22. Oktober 2014 - II R 4/14, BFHE 247, 170, BStBl II 2015, 237).

    Sie darf nicht die Wertung des Gesetzes durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem ungewollten Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes abhelfen (BFH-Urteile vom 21. August 2012 - IX R 39/10, BFH/NV 2013, 11, vom 19. Juni 2013 - II R 10/12, BFHE 241, 402, BStBl II 2013, 746, und in BFHE 247, 170, BStBl II 2015, 237).

  • BFH, 03.09.2009 - IV R 38/07

    Beginn des ersten Wirtschaftsjahrs einer GmbH - zivilrechtliche Wirksamkeit eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des BFH wird ein Gewinnabführungsvertrag, durch den sich eine GmbH zur Gewinnabführung verpflichtet, nur dann wirksam, wenn die Gesellschafterversammlung der GmbH dem Vertrag zustimmt und der Vertrag in das Handelsregister der GmbH eingetragen wird (vgl. BGH-Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88, BGHZ 105, 325, und BFH-Urteil vom 3. September 2009 - IV R 38/07, BFHE 226, 283, BStBl II 2010, 60).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und des BFH wird ein Gewinnabführungsvertrag, durch den sich eine GmbH zur Gewinnabführung verpflichtet, nur dann wirksam, wenn die Gesellschafterversammlung der GmbH dem Vertrag zustimmt und der Vertrag in das Handelsregister der GmbH eingetragen wird (vgl. BGH-Beschluss vom 24. Oktober 1988 - II ZB 7/88, BGHZ 105, 325, und BFH-Urteil vom 3. September 2009 - IV R 38/07, BFHE 226, 283, BStBl II 2010, 60).
  • BFH, 04.06.2014 - I R 21/13

    Grundsätzlich kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteile vom 4. Juni 2014 - I R 21/13, BFHE 246, 130, BStBl II 2015, 293, vom 23. Juli 2013 - VIII R 17/10, BFHE 242, 134, BStBl II 2013, 830, und vom 21. Oktober 2009 - I R 112/08, BFH/NV 2010, 606).Denn die Billigkeitsentscheidung darf nicht dazu führen, die generelle Geltungsanordnung des den Steueranspruch begründenden Gesetzes zu unterlaufen.
  • BFH, 12.12.2013 - X R 39/10

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen wegen eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 6 K 1284/14
    § 163 AO bezweckt damit, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls, die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine nicht den Steuerbescheid selbst ändernde Korrektur des Steuerbetrages insoweit Rechnung zu tragen, als sie die steuerliche Belastung als unbillig erscheinen lassen (vgl. zuletzt z. B. BFH-Urteile vom 20. Mai 2010 - V R 42/08, BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955, vom 20. September 2012 - IV R 29/10, BFHE 238, 518, BStBl II 2013, 505, vom 12. Dezember 2013 - X R 39/10, BFHE 244, 485, BStBl II 2014, 572, und vom 22. Oktober 2014 - II R 4/14, BFHE 247, 170, BStBl II 2015, 237).
  • BFH, 23.07.2013 - VIII R 17/10

    Keine Verteilung eines Übergangsverlusts aus Billigkeitsgründen - Entscheidung

  • BFH, 19.06.2013 - II R 10/12

    Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines

  • BFH, 20.09.2012 - IV R 29/10

    Keine Unbilligkeit der Mindestbesteuerung, wenn Gewerbesteuermessbetrag auf vom

  • BFH, 21.08.2012 - IX R 39/10

    Verlustabzugsverbot sachlich unbillig

  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

  • BFH, 21.10.2009 - I R 112/08

    Abweichende Festsetzung von Erstattungszinsen - Unbilligkeit aus sachlichen

  • FG Düsseldorf, 25.11.2003 - 6 K 3001/01

    Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen; Sinn und Zweck von § 163

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

  • BFH, 04.11.2004 - I B 43/04

    NZB: schwerwiegender Rechtsfehler

  • BFH, 18.04.2012 - II R 51/11

    Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen i. S. des § 1 Abs. 2a

  • BFH, 23.08.2017 - I R 80/15

    Organschaft: Keine sachliche Unbilligkeit bei verzögerter Registereintragung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. April 2015  6 K 1284/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 2015  6 K 1284/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 2156).

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