Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 37b Abs. 3 S. 3 EStG; § 40 EStG
Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt der Bestandskraft eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer - IWW
- Betriebs-Berater
Nachforderung von Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge sowie von der Lohnsteuer abzusetzende Beträge für Januar 2005 bis Dezember 2009
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt der Bestandskraft eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wahlrechtausübung zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausübung des Wahlrechts zur Pauschalversteuerung von Zuwendungen bis zum Eintritt der Bestandskraft eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer
- Jurion (Kurzinformation)
Arbeitgeberwahlrecht zur Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Widerruf der Pauschalversteuerung nach § 37b EStG möglich
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
- BFH, 15.06.2016 - VI R 54/15
- FG Niedersachsen, 12.01.2017 - 14 K 283/16
Papierfundstellen
- BB 2015, 2645
- EFG 2015, 2226
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 21.09.1990 - VI R 97/86
1. Zur wirksamen Rücknahme eines Lohnsteuer-Pauschalierungsbetrags - 2. Kein …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
Der Antrag als Willenserklärung ist Verfahrensvoraussetzung für die Pauschalierung (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21. September 1990 VI R 97/86, BFHE 161, 557, BStBl II 1991, 262; vom 7. Februar 2002 VI R 80/00, BFHE 197, 554, BStBl II 2002, 438).In der Rechtsprechung des BFH wurde bisher zur Widerruflichkeit des möglicherweise vergleichbaren Pauschalierungsantrags nach § 40 EStG keine einheitliche Meinung vertreten (…für einen Widerruf bis zur Wirksamkeit des Pauschalierungsbescheides BFH-Urt. v. 5. März 1993 VI R 79/91, BStBl. II 1993, 692;… für einen Widerruf bis zur Unanfechtbarkeit BFH-Urt. v. 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91; vgl. auch Urteil vom 3. Mai 1990 VII R 108/88, BStBl. II 1990, 767; Urteil vom 21. September 1990 VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262).
- FG Niedersachsen, 31.05.2012 - 11 K 507/10
Arbeitgeber bzw. Unternehmer als Adressat eines Nachforderungsbescheides für …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
Die Wahlrechtsausübung wird in Anlehnung an die Formulierung in § 40 Abs. 1 EStG auch für andere Fälle der Pauschalierung wie den § 37b EStG z.T. als "Pauschalierungsantrag" bezeichnet (so z.B. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 31. Mai 2012 11 K 507/10, EFG 2012, 2015). - BFH, 12.02.1997 - X B 146/96
Bindung an eine von einem Rechtsanwalt erklärte Rücknahme eines Einspruchs nach …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
Allerdings ist in Bezug auf die Vertretung des Arbeitgebers gegenüber der Finanzbehörde im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung in der Rechtsprechung anerkannt, dass die herkömmlichen Rechtsscheinsgrundsätze eingreifen, wonach als Bevollmächtigter auch derjenige gilt, der ohne Vollmacht gegenüber den Finanzbehörden wie ein Bevollmächtigter auftritt, wenn der von ihm durch sein Auftreten erzeugte Rechtsschein der Bevollmächtigung dem Vertretenen zurechenbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1997 X B 146/96, BFH/NV 1997, 542; BFH-Urteil vom 28. Januar 1976 IV R 168/73, BFHE 118, 49, 54, BStBl II 1976, 344).
- BFH, 28.01.1976 - IV R 168/73
Lohnsteuer-Außenprüfer - Lohnsummensteuerprüfung - Anerkennungserklärung - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
Allerdings ist in Bezug auf die Vertretung des Arbeitgebers gegenüber der Finanzbehörde im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung in der Rechtsprechung anerkannt, dass die herkömmlichen Rechtsscheinsgrundsätze eingreifen, wonach als Bevollmächtigter auch derjenige gilt, der ohne Vollmacht gegenüber den Finanzbehörden wie ein Bevollmächtigter auftritt, wenn der von ihm durch sein Auftreten erzeugte Rechtsschein der Bevollmächtigung dem Vertretenen zurechenbar ist (…vgl. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1997 X B 146/96, BFH/NV 1997, 542; BFH-Urteil vom 28. Januar 1976 IV R 168/73, BFHE 118, 49, 54, BStBl II 1976, 344). - BFH, 04.12.2007 - VII R 64/06
Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Überschuldung
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
In der Literatur wird diese Widerrufsmöglichkeit - zum Teil unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen - bejaht (Schmidt/Loschelder, EStG § 37b Rz 13;… Ettlich in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 37b Rz. 32;… Stickan in Littmann Bitz Pust EStG § 37b Rn. 74; Urban, DStZ 2008, 309). - BFH, 28.11.2007 - X S 9/07
Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Wirksamkeit einer …
- BFH, 28.08.1981 - VI R 139/78
Der nach Durchführung der Zusammenveranlagung im Rechtsbehelfsverfahren gestellte …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
So entspricht es z.B. für die Wahlrechtsausübung zur Ehegattenveranlagung ständiger Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 28. August 1981 VI R 139/78 (BFHE 134, 412, BStBl II 1982, 156), dass das Wahlrecht bis zur Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung immer wieder neu ausgeübt werden kann. - BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80
Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
In der Rechtsprechung des BFH wurde bisher zur Widerruflichkeit des möglicherweise vergleichbaren Pauschalierungsantrags nach § 40 EStG keine einheitliche Meinung vertreten (…für einen Widerruf bis zur Wirksamkeit des Pauschalierungsbescheides BFH-Urt. v. 5. März 1993 VI R 79/91, BStBl. II 1993, 692; für einen Widerruf bis zur Unanfechtbarkeit BFH-Urt. v. 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91; vgl. auch Urteil vom 3. Mai 1990 VII R 108/88, BStBl. II 1990, 767; Urteil vom 21. September 1990 VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262). - BFH, 03.05.1990 - VII R 108/88
Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
In der Rechtsprechung des BFH wurde bisher zur Widerruflichkeit des möglicherweise vergleichbaren Pauschalierungsantrags nach § 40 EStG keine einheitliche Meinung vertreten (…für einen Widerruf bis zur Wirksamkeit des Pauschalierungsbescheides BFH-Urt. v. 5. März 1993 VI R 79/91, BStBl. II 1993, 692;… für einen Widerruf bis zur Unanfechtbarkeit BFH-Urt. v. 5. November 1982 VI R 219/80, BStBl. II 1983, 91; vgl. auch Urteil vom 3. Mai 1990 VII R 108/88, BStBl. II 1990, 767; Urteil vom 21. September 1990 VI R 97/86, BStBl. II 1991, 262). - BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 24.09.2015 - 14 K 10273/11
Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Vertretene das Handeln eines angeblichen Vertreters nicht bzw. nicht nachgewiesenermaßen kennt, er es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn ferner der "Geschäftsgegner" nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene billige das Handeln seines Vertreters (BFH-Urteil vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120, unter B. IV. 1.). - BFH, 05.03.1993 - VI R 79/91
1. Der Arbeitgeber ist an seinen Antrag auf Pauschalierung der Lohnsteuer gem. § …
- BFH, 07.02.2002 - VI R 80/00
Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergangener …
- BFH, 10.10.2002 - VI R 13/01
Antrag auf Lohnsteuerpauschalierung
- BFH, 15.06.2016 - VI R 54/15
Pauschalversteuerung von Zuwendungen nach § 37b EStG - Ausübung und Widerruf des …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24. September 2015 14 K 10273/11 aufgehoben.Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 2226 veröffentlichten Gründen statt.
Es beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 24. September 2015 14 K 10273/11 hinsichtlich des Streitjahres 2008 aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.