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   FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13   

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https://dejure.org/2014,49922
FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13 (https://dejure.org/2014,49922)
FG Saarland, Entscheidung vom 10.12.2014 - 1 K 1201/13 (https://dejure.org/2014,49922)
FG Saarland, Entscheidung vom 10. Dezember 2014 - 1 K 1201/13 (https://dejure.org/2014,49922)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 33 Abs 1 EStG 2009, § 33 Abs 2 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2010
    Abzugsfähigkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit der Sicherung und Erhaltung des Lebensunterhalts als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, Kosten geschiedener Ehegatten für eine außergerichtliche Streitbeilegung sowie die gerichtliche Teilung des Vermögens und die gerichtliche ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zivilprozesskosten im Zusammenhang mit der Sicherung und Erhaltung des Lebensunterhalts als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, Kosten geschiedener Ehegatten für eine außergerichtliche Streitbeilegung sowie die gerichtliche Teilung des Vermögens und die gerichtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 818
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • FG Düsseldorf, 11.02.2014 - 13 K 3724/12

    Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Einige Finanzgerichte teilen hingegen die Rechtsauffassung des BFH mit der Begründung nicht, diese werde der Systematik des § 33 EStG nicht gerecht (vgl. FG Düsseldorf vom 11. Februar 2014 13 K 3724/12 E, EFG 2014, 850) und sie sei zu weitgehend, da auch Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien, die mit dem notwendigen Lebensbedarf des Steuerpflichtigen nichts zu tun hätten (FG Hamburg vom 24. September 2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41; vgl. auch die Darstellung von Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 33 EStG, Rz. 110).
  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Diese Rechtsprechung hat der BFH mit Urteil vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10, BStBl II 2011, 1015) endgültig aufgegeben.
  • FG Köln, 26.06.2013 - 7 K 2700/12

    Einkommensteuer: Anwaltskosten für familiengerichtliches Unterhaltsverfahren als

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Nutzungsentschädigung für Wohnhaus; FG Köln vom 26. Juni 2013 7 K 2700/12, EFG 2013, 1665, zu Unterhaltsstreitigkeiten; FG Rheinland-Pfalz vom 12. November 2013 3 K 1665/12, EFG 2014, 641, zu Erbauseinandersetzung; Niedersächsisches FG vom 8. Januar 2014 3 K 11296/12, juris, zu ausländischen Gerichtskosten).
  • FG Hamburg, 24.09.2012 - 1 K 195/11

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Einige Finanzgerichte teilen hingegen die Rechtsauffassung des BFH mit der Begründung nicht, diese werde der Systematik des § 33 EStG nicht gerecht (vgl. FG Düsseldorf vom 11. Februar 2014 13 K 3724/12 E, EFG 2014, 850) und sie sei zu weitgehend, da auch Aufwendungen für Rechtsstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien, die mit dem notwendigen Lebensbedarf des Steuerpflichtigen nichts zu tun hätten (FG Hamburg vom 24. September 2012 1 K 195/11, EFG 2013, 41; vgl. auch die Darstellung von Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 33 EStG, Rz. 110).
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 17/09

    Verzicht auf mündliche Verhandlung durch beigetretenes BMF entbehrlich; Verzicht

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Dem entsprechend definiert der BFH als Ziel des § 33 EStG, grundsätzlich zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf, die sich wegen ihrer Außergewöhnlichkeit einer pauschalen Erfassung in allgemeinen Freibeträgen entziehen, steuerlich zu berücksichtigen (BFH vom 11. November 2010 VI R 17/09, BStBl II 2011, 969; vom 29. März 2012 VI R 47/10, BStBl II 2012, 570).
  • BFH, 09.05.1996 - III R 224/94

    Die Übernahme eines Prozeßkostenrisikos kann unter engen Voraussetzungen als

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Hinsichtlich der Kosten eines Zivilprozesses hat der BFH in seiner früheren Rechtsprechung eine Zwangsläufigkeit regelmäßig nur dann bejaht, wenn das den Prozess auslösende Ereignis zwangsläufig entstand und der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte und der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können (BFH vom 9. Mai 1996 III R 224/94, BStBl II 1996, 596).
  • FG Münster, 20.03.2014 - 5 K 1023/12

    Zivilprozesskosten in 2010 als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Die Finanzgerichte haben sich überwiegend der Rechtsauffassung des BFH angeschlossen und bejahen in der Regel eine Zwangsläufigkeit und damit den Abzug als außergewöhnliche Belastung (vgl. etwa FG Berlin-Brandenburg vom 24. April 2014 14 K 14310/12, juris, zu Immobilienbeteiligungen; FG Münster vom 20. März 2014 5 K 1023/12 E, EFG 2014, 1113, zu Ehegattenstreit betr.
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2013 - 3 K 1665/12

    Anerkennung von Rechtsanwaltsgebühren für einen Zivilprozess als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Nutzungsentschädigung für Wohnhaus; FG Köln vom 26. Juni 2013 7 K 2700/12, EFG 2013, 1665, zu Unterhaltsstreitigkeiten; FG Rheinland-Pfalz vom 12. November 2013 3 K 1665/12, EFG 2014, 641, zu Erbauseinandersetzung; Niedersächsisches FG vom 8. Januar 2014 3 K 11296/12, juris, zu ausländischen Gerichtskosten).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - 14 K 14310/12

    Zivilprozesskosten des Gesellschafters eines Immobilienfonds im Zusammenhang mit

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Die Finanzgerichte haben sich überwiegend der Rechtsauffassung des BFH angeschlossen und bejahen in der Regel eine Zwangsläufigkeit und damit den Abzug als außergewöhnliche Belastung (vgl. etwa FG Berlin-Brandenburg vom 24. April 2014 14 K 14310/12, juris, zu Immobilienbeteiligungen; FG Münster vom 20. März 2014 5 K 1023/12 E, EFG 2014, 1113, zu Ehegattenstreit betr.
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Saarland, 10.12.2014 - 1 K 1201/13
    Er soll in Ergänzung zum Grundfreibetrag gem. § 32a Abs. 1 EStG, der typisierend existenznotwendige Aufwendungen von der Besteuerung ausnimmt, bestimmte zusätzliche, nicht vom Grundfreibetrag umfasste untypische Aufwendungen ebenfalls von der Besteuerung ausnehmen, jedenfalls insoweit, wie sie eine an dem Gesamtbetrag der Einkünfte bemessene und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit - wiederum typisierend - Rechnung tragende zumutbare Eigenbelastung des Steuerpflichtigen übersteigen (vgl. zur Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit BVerfG vom 4. Dezember 2002 2 BvR 400/98, BVerfGE 107, 27).
  • FG Niedersachsen, 08.01.2014 - 3 K 11296/12

    Im Ausland angefallene Aufwendungen für einen Zivilprozess als außergewöhnliche

  • BFH, 29.03.2012 - VI R 47/10

    Aufwendungen für die Asbestsanierung des Daches eines Wohnhauses als

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 17/14

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Das Senatsurteil in BFHE 234, 30, BStBl II 2011, 1015 hat neben Zustimmung (z.B. FG Düsseldorf, Urteile vom 20. Februar 2013  15 K 2052/12 E, EFG 2013, 703; vom 19. Februar 2013  10 K 2392/12 E, EFG 2013, 933; vom 14. Januar 2013  11 K 1633/12 E, EFG 2013, 701; Kanzler in Herrmann/Heuer/ Raupach, § 33 EStG Rz 110; Rosenke, EFG 2013, 1668) vielfach auch Kritik erfahren (z.B. FG Hamburg, Urteil vom 24. September 2012  1 K 195/11, EFG 2013, 41; FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2014, 850; FG des Saarlandes, Urteil vom 10. Dezember 2014  1 K 1201/13, EFG 2015, 818; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2011, BStBl I 2011, 1286; G. Kirchhof, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 1867, 1871; Mellinghoff in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 33 Rz 47a ff.; Steinhauff, jurisPR-SteuerR 33/2011, Rz 5).
  • BFH, 28.04.2016 - VI R 5/15

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Keine Berücksichtigung von

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 10. Dezember 2014  1 K 1201/13 aufgehoben.

    das Urteil des FG des Saarlandes vom 10. Dezember 2014  1 K 1201/13 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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