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   FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12 U   

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https://dejure.org/2014,34890
FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12 U (https://dejure.org/2014,34890)
FG Münster, Entscheidung vom 16.10.2014 - 5 K 3875/12 U (https://dejure.org/2014,34890)
FG Münster, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 5 K 3875/12 U (https://dejure.org/2014,34890)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorsteuerabzug aus dem Kauf von Blockheizkraftwerken im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems

  • Betriebs-Berater

    Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frage des Rechts auf Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Frage des Rechts auf Vorsteuerabzug im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Vorsteuerabzug bei Kaufverträgen im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2966
  • BB 2015, 550
  • EFG 2015, 84
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 13.03.2014 - C-107/13

    FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von

    Auszug aus FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12
    Anders als im EuGH-Urteil vom 13.3.2014, C-107/13 - FIRIN - sei der Kläger kein Bestandteil des Betrugssystems gewesen.

    Im EuGH - Urteil vom 13.3.2014, - FIRIN - C-107/13, ABl EU 2014, Nr. C 135, 14-15 wird eine Berichtigungspflicht im Hinblick auf den Vorsteuerabzug angenommen, wenn die vorausbezahlte Leistung tatsächlich nicht bewirkt wird.

  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12
    Für einen unberechtigten Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 UStG muss deshalb hinzukommen, dass der Unternehmer nicht willens und in der Lage ist, die in der ausgestellten Rechnung (Anzahlungs- oder Vorausrechnung) beschriebene Leistung zu erbringen, er aber mit der Rechnung gleichwohl den Schein einer (erbrachten oder nach Rechnung zu erbringenden) Lieferung oder sonstigen Leistung erwecken will, d. h. dass der Unternehmer von vornherein nicht beabsichtigt hat, die Leistung zu erbringen (Fleckenstein-Weiland in Reiß/Kraeusel/Langer/Wäger, § 14c UStG (Stand April 2012), Rz. 118; Abschn. 14.8 Abs. 2 UStAE; noch zur fast wortgleichen Vorgängervorschrift § 14 Abs. 3 UStG: BFH-Urteil vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283).
  • BFH, 29.06.1988 - V B 144/87

    Umsatzsteuerschuld aus einer Proformarechnung

    Auszug aus FG Münster, 16.10.2014 - 5 K 3875/12
    Eine Vorausrechnung liegt vor, wenn die Rechnung als solche nach ihrer Aufmachung (z.B. durch Bezeichnung als Vorausrechnung) oder nach ihrem Inhalt (z.B. durch Hinweis auf einen erst in der Zukunft liegenden Zeitpunkt der Leistung) auf den ersten Blick für einen Betrachter auch ohne Kenntnis der Vorgänge als bloße Vorausrechnung oder "Pro-Forma-Rechnung" erkennbar ist (BFH, Urteil vom 05. Februar 1998 V R 65/97, BFHE 185, 302, BStBl II 1998, 415; Beschluss vom 29. Juni 1988 V B 144/87, BFH/NV 1989, 134).
  • BFH, 07.02.2018 - X R 10/16

    Verlustabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    Den vom Kläger aus den Rechnungen über den Ankauf der BHKW beanspruchten, vorliegend nicht verfahrensgegenständlichen Vorsteuerabzug erkannte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) nicht an (bestätigt durch FG Münster, Urteil vom 16. Oktober 2014  5 K 3875/12 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 84, rechtskräftig).

    (2) In Bezug auf die Beurteilung des Vorsteuerabzugs im Verwaltungsvertragsmodell ist neben der klageabweisenden Entscheidung des FG Münster im Fall des Klägers (Urteil in EFG 2015, 84) eine klagestattgebende Entscheidung des FG München ergangen (Urteil vom 16. Juli 2015  14 K 1376/12, Revision unter dem Az. XI R 10/16 noch anhängig).

  • FG Münster, 11.03.2016 - 4 K 3365/14

    Steuerliche Abzugsfähigkeit der aus einem betrügerischen Anlagesystem im

    Das gegen die Änderungsbescheide beim Finanzgericht Münster geführte Klageverfahren (Az. 5 K 3875/12 U) blieb ohne Erfolg.

    Das Urteil vom 16.10.2014 (EFG 2015, 84) ist rechtskräftig.

    Auf der Passivseite ist eine Rückstellung für die zu erwartende Umsatzsteuerrückforderung des Beklagten (die sich durch den rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 5 K 3875/12 U auch tatsächlich realisierte) in Höhe von 17.812,50 EUR (Vorsteuererstattungen aus Anzahlungen der Blockheizkraftwerke Nr. 1 und Nr. 2) zu erfassen, die im Streitjahr 2011 zu einem Übergangsverlust in nämlicher Höhe führt.

    Im Hinblick darauf, dass der 5. Senat des Finanzgerichts Münster in der Entscheidung vom 16.10.2014 rechtskräftig festgestellt hat, dass die gezahlte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abzugsfähig sei (5 K 3875/12 U, EFG 2015, 84), gehört sie grundsätzlich zu den (vermeintlichen) Anschaffungskosten der Blockheizkraftwerke und wäre daher - im Falle einer tatsächlichen Anschaffung - nur über die Abschreibung zu berücksichtigen (§ 9b EStG).

  • FG Münster, 21.02.2020 - 4 K 794/19

    Einkommensteuer - Liegt ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b EStG vor,

    Der Vorsteuerabzug aus der (beabsichtigten) Anschaffung der Blockheizkraftwerke wurde dem Kläger rechtskräftig versagt (Finanzgericht - FG - Münster,Urteil vom 16.10.2014 5 K 3875/12 U, EFG 2015, 84, auch abrufbar unter www.justiz.nrw.de).
  • FG Münster, 09.12.2014 - 15 K 4319/12

    Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus dem Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen

    Für einen unberechtigten Steuerausweis im Sinne des § 14c Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 UStG muss deshalb hinzukommen, dass der Unternehmer nicht willens und in der Lage ist, die in der ausgestellten Rechnung beschriebene Leistung zu erbringen, er aber mit der Rechnung gleichwohl den Schein einer (erbrachten oder nach Rechnungsstellung zu erbringenden) Leistung erwecken will, d. h. dass der Unternehmer von vornherein nicht beabsichtigt hat, die Leistung zu erbringen (FG Münster, Urteil vom 16.10.2014 5 K 3875/12 U, juris m. w. N.).
  • FG Münster, 10.01.2019 - 5 K 724/16

    Festsetzung der Umsatzsteuer unter Berücksichtigung eines Vorsteuerbetrages

    In diesem Zusammenhang verweist der Beklagte auf die Urteile des erkennenden Senats vom 03.04.2014 (5 K 383/12 U und 5 K 3875/12 U) sowie das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.09.2014 (9 K 2914/12).
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