Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15 Erb |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf den Freibetrag sowie den Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG bei der Übertragung eines Teilkommanditanteils auf den eigenen Sohn
- Betriebs-Berater
Beschränkung der Mitunternehmerinitiative und deren Berücksichtigung im Rahmen der Steuerbefreiung gemäß § 13a ErbStG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf den Freibetrag sowie den Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG bei der Übertragung eines Teilkommanditanteils auf den eigenen Sohn
- rechtsportal.de
ErbStG § 13a Abs. 1 ; ErbStG § 13a Abs. 2
Anspruch auf den Freibetrag sowie den Bewertungsabschlag nach § 13a ErbStG bei der Übertragung eines Teilkommanditanteils auf den eigenen Sohn - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerbefreiung und Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen - Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt - Unwiderrufliche Bevollmächtigung des Schenkers zur Ausübung der Stimm- und Verwaltungsrechte - Mitunternehmerstellung des Erwerbers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Steuerbefreiung für die Übertragung eines Kommanditanteils trotz Stimmrechtsvollmacht zugunsten des Schenkers
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
- fgvw.de (Kurzinformation)
Unternehmensnachfolge: Übertragung von Kommanditanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15 Er
- BFH, 06.11.2019 - II R 34/16
Papierfundstellen
- EFG 2016, 1727
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 16.12.2009 - II R 44/08
Schenkung eines KG-Anteils unter Vorbehalt eines Nießbrauchs und der …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15
Allerdings lässt ein nach den Vorgaben des BGB ausgestalteter Nießbrauch die Mitunternehmerinitiative des den Nießbrauch bestellenden Erwerbers einer Kommanditbeteiligung nicht entfallen (BFH-Urteil vom 16.12.2009, II R 44/08, BFH/NV 2010, 690 mwN.).Im Hinblick darauf war dem Sohn Mitunternehmerinitiative zuzuerkennen (vgl. BFH-Urteil vom 16.12.2009, II R 44/08, aaO. unter II.3.).
- BFH, 06.05.2015 - II R 35/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 05. 2015 II R 34/13 - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15
Aus dem BFH-Urteil vom 06.05.2013, II R 35/13, ergebe sich nichts anderes, weil in dem vom BFH entschiedenen Fall die Ausübung der Stimmrechte unwiderruflich übertragen worden sei und der Gesellschafter schon aus Rechtsgründen diese Rechte nicht habe ausüben können.Ergänzend weist er auf das BFH-Urteil vom 06.05.2015, II R 34/13 und die beiden Parallelentscheidungen II R 35/13 und II R 36/13 hin.
- BFH, 06.05.2015 - II R 34/13
Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15
Ergänzend weist er auf das BFH-Urteil vom 06.05.2015, II R 34/13 und die beiden Parallelentscheidungen II R 35/13 und II R 36/13 hin.Für die unter den genannten Maßstäben vorzunehmende Beurteilung, ob der Beschenkte mit der Übertragung des Gesellschaftsanteils Mitunternehmer geworden ist, ist der Zeitpunkt der Übertragung maßgeblich (BFH Urteil v. 06.05.2015 II R 34/15, BFHE 250, 197).
- BFH, 14.11.2018 - II R 34/15
Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15
Für die unter den genannten Maßstäben vorzunehmende Beurteilung, ob der Beschenkte mit der Übertragung des Gesellschaftsanteils Mitunternehmer geworden ist, ist der Zeitpunkt der Übertragung maßgeblich (BFH Urteil v. 06.05.2015 II R 34/15, BFHE 250, 197).Im Übrigen unterscheidet sich der Streitfall von den Fällen, in denen wie im BFH Urteil v. 06.05.2015 II R 34/15 die Stimm- und Verwaltungsrechte auf den Nießbraucher übertragen worden sind.
- BFH, 25.08.2010 - II R 65/08
Berechnung der Beteiligungsquote von 95 v. H. bei mittelbarer Beteiligung an …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15
Die sich danach ergebende Ermittlung des Schenkungsteuerbetrags war dem Beklagten nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO zu übertragen, da er dafür noch Feststellungsverfahren zu veranlassen hat und kann (s. § 181 Abs. 5 AO, vgl. BFH-Urteil vom 25.08.2010 II R 65/08, BFHE 231, 239). - BFH, 06.05.2015 - II R 36/13
Unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15
Ergänzend weist er auf das BFH-Urteil vom 06.05.2015, II R 34/13 und die beiden Parallelentscheidungen II R 35/13 und II R 36/13 hin. - BFH, 11.06.2013 - II R 4/12
Unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i. S. des § 13a Abs. 4 Nr. …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15
Damit ist die dem angefochtenen Bescheid zu Grunde liegende Bewertung nach den anteiligen Wirtschaftsgütern gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG nicht zulässig (BFH-Urteil vom 11.06.2013, II R 4/12, BFHE 241, 392). - BFH, 27.04.2005 - II R 52/02
Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15
Dies hat zur Folge, dass die zum 31.12.2006 erlassenen Feststellungsbescheide für den Stichtag, den 01.10.2007, ins Leere gehen und sich nicht auswirken (BFH Urteil v. 27.04.2005 II R 52/02, BFHE 210, 507). - BFH, 30.11.2009 - II R 70/06
Zeitpunkt der Steuerentstehung bei freigebiger Zuwendung eines Kommanditanteils - …
Auszug aus FG Düsseldorf, 24.08.2016 - 4 K 3250/15
Der Erwerb der Kommanditanteile durch den Sohn B mit den Verträgen vom 28.12.2006 und vom 11.05.2007 stellt eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG dar, für die die Schenkungsteuer nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG im Zeitpunkt der Eintragung im Handelsregister am 01.10.2007 entstanden ist (BFH-Urteil vom 30.11.2009, II R 70/06, BFH/NV 2010, 900).
- BFH, 06.11.2019 - II R 34/16
Schenkungsteuer: Begünstigung von Betriebsvermögen - Schenkung eines …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.08.2016 - 4 K 3250/15 Erb aufgehoben.Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 1727 veröffentlicht.