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   FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15 F   

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FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15 F (https://dejure.org/2016,30990)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.08.2016 - 10 K 398/15 F (https://dejure.org/2016,30990)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. August 2016 - 10 K 398/15 F (https://dejure.org/2016,30990)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliches Vorliegen eines sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwands oder von Anschaffungskosten bei einer Grundstücksgemeinschaft

  • Betriebs-Berater

    Abzugsfähiger Erhaltungsaufwand oder Anschaffungskosten: zur Frage einer teleologischen Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliches Vorliegen eines sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwands oder von Anschaffungskosten bei einer Grundstücksgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 2
    Einkommensteuerliches Vorliegen eines sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwands oder von Anschaffungskosten bei einer Grundstücksgemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten: 15%-Grenze - Jährlich üblicherweise anfallende Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abzugsfähiger Erhaltungsaufwand oder Anschaffungskosten?

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2866
  • EFG 2016, 1774
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08

    Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einheitlich zu

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15
    Nach ständiger Rechtsprechung würden zu den begünstigten Erhaltungsarbeiten außerdem auch solche Reparaturen gehören, die nicht der Beseitigung von bereits bei Erwerb vorhandenen Schäden dienten und die auch nicht zur Modernisierung des Hauses gemacht würden, sondern zur Beseitigung von Schäden, die eindeutig im Laufe der drei ersten Jahren nach dem Erwerb entstanden seien (Verweis auf BFH, Urteil vom 26.10.1962 - VI 212/61, BStBl III 1963, 39 i.V.m. Urteil vom 25.08.2009 - IX R 20/08, BStBl II 2010, 125).

    Zudem sind auch jährlich üblicherweise anfallende Arbeiten in die Überprüfung der 15%-Grenze einzubeziehen, wenn sie im Rahmen einheitlich zu würdigender Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG anfallen (BFH, Urteil vom 25.08.2009 - IX R 20/08, BFHE 226, 256, BStBl II 2010, 125).

  • BFH, 26.10.1962 - VI 212/61 U

    Abzugsfähigkeit von geringfügigen Aufwendungen für die Instandhaltung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15
    Nach ständiger Rechtsprechung würden zu den begünstigten Erhaltungsarbeiten außerdem auch solche Reparaturen gehören, die nicht der Beseitigung von bereits bei Erwerb vorhandenen Schäden dienten und die auch nicht zur Modernisierung des Hauses gemacht würden, sondern zur Beseitigung von Schäden, die eindeutig im Laufe der drei ersten Jahren nach dem Erwerb entstanden seien (Verweis auf BFH, Urteil vom 26.10.1962 - VI 212/61, BStBl III 1963, 39 i.V.m. Urteil vom 25.08.2009 - IX R 20/08, BStBl II 2010, 125).
  • FG Münster, 20.01.2010 - 10 K 526/08

    Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisie-rungsmaßnahmen als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15
    Die hieraus resultierende erhebliche zusätzliche Arbeitsbelastung der Finanzämter wollte der Gesetzgeber dadurch vermeiden, dass er in Anlehnung an die bisherige Verwaltungsregelung des R 157 Abs. 4 EStR eine typisierende Regelung schuf, die allein deshalb zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führt, weil die Aufwendungen in den ersten drei Jahren nach Anschaffung eine bestimmte Höhe überschreiten (BR-Drucks. 630/03, 53; vgl. FG Münster, Urteil vom 20.01.2010 - 10 K 526/08 E, DStRE 2011, 205).
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15
    Der Gesetzgeber wollte hiermit der neueren Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 12.09.2001, IX R 39/97, BStBl II 2003, 569) begegnen, wonach für die Abgrenzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Erhaltungsaufwand stets eine Einzelfallbetrachtung erforderlich war.
  • BFH, 27.01.2016 - IX B 6/16

    Statthaftigkeit der Beschwerde; Verweigerung einer spontanen und unangekündigten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15
    Ob eine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zumindest dann in Betracht kommt, wenn der Kausalverlauf, der zu dem Schaden geführt hat, ausschließlich die Zeit nach dem Erwerb betrifft (bejaht durch FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E, EFG 2016, 630; Revision anhängig unter IX B 6/16), bedarf keiner Entscheidung.
  • FG Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 10 K 120/07

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten - Aufwendungen für Erhaltungsarbeiten, die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15
    Zu den Aufwendungen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG würden auch Reparaturen gehören, selbst wenn sie nicht regelmäßig jährlich anfallen würden, sich quantitativ jedoch in etwa in einem jährlich gleichbleibenden Ausmaß bewegen würden (Verweis auf FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2008 - 10 K 120/07, EFG 2008, 1541).
  • FG Düsseldorf, 21.01.2016 - 11 K 4274/13

    Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden sind keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 30.08.2016 - 10 K 398/15
    Ob eine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zumindest dann in Betracht kommt, wenn der Kausalverlauf, der zu dem Schaden geführt hat, ausschließlich die Zeit nach dem Erwerb betrifft (bejaht durch FG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2016 - 11 K 4274/13 E, EFG 2016, 630; Revision anhängig unter IX B 6/16), bedarf keiner Entscheidung.
  • BFH, 09.05.2017 - IX R 6/16

    Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter

    Nichts anderes gilt für Kosten zur Beseitigung von bei Anschaffung des Gebäudes angelegter, aber erst nach dem Erwerb auftretender altersüblicher Mängel und Defekte; auch solche Aufwendungen sind ihrer Natur nach verdeckte Mängel und mithin in die Betragsgrenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG mit einzubeziehen (so zutreffend Urteil des FG Düsseldorf vom 30. August 2016  10 K 398/15 F, EFG 2016, 1774, rechtskräftig).
  • BFH, 13.03.2018 - IX R 41/17

    Nach Anschaffung unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des

    Gleiches gilt für Kosten zur Beseitigung von bei Anschaffung des Gebäudes angelegter, aber erst nach dem Erwerb auftretender altersüblicher Mängel und Defekte; auch solche Aufwendungen sind ihrer Natur nach verdeckte Mängel und mithin in die Betragsgrenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG mit einzubeziehen (BFH-Urteil in BFHE 259, 42, BStBl II 2018, 9; FG Düsseldorf, Urteil vom 30. August 2016 10 K 398/15 F, Entscheidungen der Finanzgerichte 2016, 1774, rechtskräftig).
  • FG Düsseldorf, 16.08.2023 - 2 K 2449/18
    v) § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG begünstigt auch keinen pauschalen Betrag in Höhe von nach der Lebenserfahrung typischerweise jährlich entstehenden Erhaltungsaufwendungen (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.08.2016, Az. 10 K 398/15 F, EFG 2016, 1774).
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