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   FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12   

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https://dejure.org/2016,33349
FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12 (https://dejure.org/2016,33349)
FG Köln, Entscheidung vom 11.08.2016 - 13 K 3610/12 (https://dejure.org/2016,33349)
FG Köln, Entscheidung vom 11. August 2016 - 13 K 3610/12 (https://dejure.org/2016,33349)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Umsatzsteuer: Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen sind steuerfrei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerfreiheit von Umsätzen als Subunternehmer im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen

  • Betriebs-Berater

    Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen steuerfrei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit von Umsätzen als Subunternehmer im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 53 ; UStG § 4 Nr. 16 S. 1k
    Ssteuerfreiheit von Umsätzen als Subunternehmer im Bereich der ambulanten Eingliederungshilfe und Betreuung von geistig behinderten Menschen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer - Steuerfreiheit von Leistungen im Bereich der Behindertenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Leistungen von Subunternehmern im Bereich der Betreuung von geistig behinderten Menschen sind steuerfrei

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerpflicht bei Betreuung geistig Behinderter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2646
  • EFG 2016, 2009
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 06.04.2016 - V R 55/14

    Umsatzsteuerfreie Betreuungsleistungen

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    Ähnlich gelagert sei das BFH-Urteil vom 6. April 2016 (V R 55/14, BFH/NV 2016, 1126) zu mittelbar von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vergüteten Leistungen gem. § 45 SGB VII.

    In seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 2015 V R 13/14, BFH/NV 2015, 871; vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1126) betont der V. Senat des BFH hingegen, dass seine Entscheidung vom 8. November 2007 nicht so verstanden werden könne, die Steuerbefreiung komme stets nur bei unmittelbaren vertraglichen Vereinbarungen in Betracht.

    Im Urteil vom 6. April 2016 (V R 55/14, BFH/NV 2016, 1126) hat der BFH ausdrücklich entschieden, dass die (dort bereits) von der Verwaltung vorgetragenen Nachweisprobleme in Fällen der weitergeleiteten (mittelbaren) Kostentragung nicht gegen eine Anerkennung sprächen.

  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    Zur Begründung verwies er auf die Neufassung von § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG (i.d.F. JStG 2009) und das BFH-Urteil vom 8. November 2007 (V R 2/06, BStBl II 2008, 636).

    Das vom Beklagten aus der BFH-Entscheidung V R 2/06 hergeleitete Unmittelbarkeitskriterium ergebe sich nicht aus dem Gesetz, jedenfalls stehe es nicht im Einklang mit der MwStSystRL.

    In dem vom Beklagten vornehmlich angeführten Urteil vom 8. November 2007 (V R 2/06, BStBl II 2008, 636; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. August 2013 V R 8/12, BFH/NV 2014, 119) hat der BFH zu Subunternehmerleistungen im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bei unmittelbarer Anwendung der 6. EG-Richtlinie entschieden, dass sich eine Anerkennung (i.S.d. Richtlinie) nicht schon daraus ableiten lasse, dass die Einrichtung, an die der (dortige) Kläger als deren Subunternehmer seine Leistungen erbracht hat, vom Mitgliedsstaat ausdrücklich oder zumindest aufgrund unmittelbarer vertraglicher Beziehungen zu dem örtlichen Träger der Sozialversicherung anerkannt worden sei.

  • BFH, 18.08.2015 - V R 13/14

    Umsatzsteuerfreie Pflegeleistungen

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    Ähnliches folge aus dem BFH-Urteil vom 18. August 2015 (V R 13/14, BFH/NV 2015, 1784) zur Umsatzsteuerfreiheit von Pflegeleistungen in den Jahren 2007 und 2008.

    Ergänzend trägt er vor, die Grundsätze des BFH-Urteils V R 13/14 seien auf den Streitfall nicht anwendbar.

    In seiner jüngeren Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteile vom 18. August 2015 V R 13/14, BFH/NV 2015, 871; vom 6. April 2016 V R 55/14, BFH/NV 2016, 1126) betont der V. Senat des BFH hingegen, dass seine Entscheidung vom 8. November 2007 nicht so verstanden werden könne, die Steuerbefreiung komme stets nur bei unmittelbaren vertraglichen Vereinbarungen in Betracht.

  • EuGH, 12.03.2015 - C-594/13

    "go fair" Zeitarbeit - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    Das Gericht hat das Verfahren zwischenzeitlich wegen des Verfahrens EuGH C-594/13 ("go fair Zeitarbeit") nach § 74 FGO ausgesetzt und nach dem Urteil vom 12. März 2015 wiederaufgenommen.

    Der EuGH hat diese Rechtsprechung unter Geltung der MwStSystRL fortgeführt (vgl. EuGH-Urteil vom 12. März 2015 C-594/13 - "go fair", DStR 2015, 645).

  • EuGH, 15.11.2012 - C-174/11

    Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs.

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    Das folge auch aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL und hierzu ergangener Rechtsprechung des EuGH (insbes. Urteil vom 15. November 2012 C-174/11 - "Zimmermann").

    Aus der Rechtsprechung des EuGH zum ähnlich gelagerten Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie (vgl. Urteil vom 15. November 2012 C-174/11 - "Zimmermann", DStRE 2013, 423 m.w.N.) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens für private Einrichtungen über ein Ermessen verfügen (vgl. aus der BFH-Rechtsprechung hierzu Urteil vom 19. März 2013 XI R 47/07, BFH/NV 2013, 1204).

  • BFH, 07.12.2016 - XI R 5/15

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen der Eingliederungshilfe und im Rahmen des

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    Er weist zudem auf das anhängige BFH-Verfahren XI R 5/15 zu ähnlich gelagerten Fragestellungen hin.

    Zu früheren Fassungen der Vorschrift sind bereits Revisionsverfahren anhängig (vgl. BFH XI R 5/15 zu den Kalenderjahren 2002 bis 2006), der BFH hat jüngst zudem in Fällen der Subunternehmerschaft wiederholt die Revision zugelassen (vgl. BFH V R 10/16 und V R 29/16).

  • BFH, 30.11.2016 - V R 10/16

    Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    Zu früheren Fassungen der Vorschrift sind bereits Revisionsverfahren anhängig (vgl. BFH XI R 5/15 zu den Kalenderjahren 2002 bis 2006), der BFH hat jüngst zudem in Fällen der Subunternehmerschaft wiederholt die Revision zugelassen (vgl. BFH V R 10/16 und V R 29/16).
  • BFH, 08.08.2013 - V R 8/12

    Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL -

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    In dem vom Beklagten vornehmlich angeführten Urteil vom 8. November 2007 (V R 2/06, BStBl II 2008, 636; vgl. auch BFH-Urteil vom 8. August 2013 V R 8/12, BFH/NV 2014, 119) hat der BFH zu Subunternehmerleistungen im Rahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe bei unmittelbarer Anwendung der 6. EG-Richtlinie entschieden, dass sich eine Anerkennung (i.S.d. Richtlinie) nicht schon daraus ableiten lasse, dass die Einrichtung, an die der (dortige) Kläger als deren Subunternehmer seine Leistungen erbracht hat, vom Mitgliedsstaat ausdrücklich oder zumindest aufgrund unmittelbarer vertraglicher Beziehungen zu dem örtlichen Träger der Sozialversicherung anerkannt worden sei.
  • BFH, 19.03.2013 - XI R 47/07

    Umsatzsteuerbefreiung von Umsätzen bei Einrichtungen zur ambulanten Pflege

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    Aus der Rechtsprechung des EuGH zum ähnlich gelagerten Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie (vgl. Urteil vom 15. November 2012 C-174/11 - "Zimmermann", DStRE 2013, 423 m.w.N.) ergibt sich, dass die Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung des Anerkennungsverfahrens für private Einrichtungen über ein Ermessen verfügen (vgl. aus der BFH-Rechtsprechung hierzu Urteil vom 19. März 2013 XI R 47/07, BFH/NV 2013, 1204).
  • BFH, 21.06.2017 - V R 29/16

    Zur Unternehmereigenschaft einer Heilpädagogin - Unionsrechtskonforme

    Auszug aus FG Köln, 11.08.2016 - 13 K 3610/12
    Zu früheren Fassungen der Vorschrift sind bereits Revisionsverfahren anhängig (vgl. BFH XI R 5/15 zu den Kalenderjahren 2002 bis 2006), der BFH hat jüngst zudem in Fällen der Subunternehmerschaft wiederholt die Revision zugelassen (vgl. BFH V R 10/16 und V R 29/16).
  • BFH, 29.07.2015 - XI R 35/13

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Anerkennung einer privaten Arbeitsvermittlerin als

  • BFH, 13.06.2018 - XI R 20/16

    Zur Umsatzsteuerbefreiung von Subunternehmerleistungen im Bereich der ambulanten

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. August 2016 13 K 3610/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Es führte zur Begründung seines in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 2009 veröffentlichten Urteils im Wesentlichen aus, die von der Klägerin als Subunternehmerin im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe an die Leistungserbringer B und C ausgeführten Umsätze in Höhe von insgesamt ... EUR bzw. ... EUR seien nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG 2009 steuerfrei.

  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    Ebenso verhält es sich im Fall des Urteils des FG Münster vom 9. Dezember 2014  15 K 4571/10 U (EFG 2015, 508, nachfolgend BFH-Urteil in BFHE 256, 550, BFH/NV 2017, 863) und im Fall des Urteils des FG Köln vom 11. August 2016  13 K 3610/12 (EFG 2016, 2009, Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 20/16).
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