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   FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12   

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FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12 (https://dejure.org/2015,44951)
FG Köln, Entscheidung vom 21.10.2015 - 14 K 2767/12 (https://dejure.org/2015,44951)
FG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 2015 - 14 K 2767/12 (https://dejure.org/2015,44951)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von im Hinblick auf die Übernahme einer Vorstandsposition in einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewendeten Beträgen als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • Betriebs-Berater

    Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von im Hinblick auf die Übernahme einer Vorstandsposition in einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewendeten Beträgen als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von im Hinblick auf die Übernahme einer Vorstandsposition in einer noch zu gründenden Kapitalgesellschaft aufgewendeten Beträgen als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Vorweggenommene Werbungskosten bei § 19 EStG bei vergeblichen Aufwendungen für den Erwerb einer Kapitalbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Der Traum vom Vorstandsposten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar

  • Jurion (Kurzinformation)

    Beteiligungsverlust als Werbungskosten des Arbeitnehmers absetzbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Absetzbarkeit eines Beteiligungsverlustes

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für künftiges Arbeitsverhältnis und geplanten Aktienerwerb als vergebliche Werbungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 469
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 08.07.2015 - VI R 77/14

    Arbeitgeberinsolvenz, Werbungskosten des Arbeitnehmers aus Bürgschaftsverlusten

    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    Das ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Urteile vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48; vom 16. November 2011 VI R 97/10, BFHE 236, 61, BStBl II 2012, 343; vom 8. Juli 2015 VI R 77/14, DStR 2015, 2533, DB 2015, 2674).

    Dann muss schon im Zeitpunkt, in dem der Grund für die Aufwendungen gelegt wurde, der dargestellte berufliche Zusammenhang bestehen (BFH-Urteil in DStR 2015, 2533, DB 2015, 2674).

    Das entspricht den Rechtsgrundsätzen, die auch für die Frage heranzuziehen sind, ob eine Zuwendung des Arbeitgebers auf dem Arbeitsverhältnis oder auf anderen Rechtsbeziehungen gründet (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil in DStR 2015, 2533, DB 2015, 2674, m.w.N.).

    Dies gilt erst recht, wenn der Arbeitnehmer an der Gesellschaft überhaupt nicht beteiligt ist und durch die Bürgschaftsübernahme - anders als etwa bei einem dem Arbeitgeber gewährten verzinslichen Darlehen - keine weiteren Einkünfte erzielt und dementsprechend damit ausschließlich seine Lohneinkünfte zu sichern und zu erhalten sucht (BFH-Urteil in DStR 2015, 2533, DB 2015, 2674).

    Dies gilt im Übrigen nicht nur für Lohneinkünfte, sondern für alle Überschuss- und Gewinneinkunftsarten gleichermaßen (Vorlagebeschluss des VI. Senats vom 17. Juli 2014 VI R 8/12, BFHE 247, 64, Rz. 67 der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteil in DStR 2015, 2533, DB 2015, 2674).

    Dementsprechend wurden etwa Gutachterkosten im Zusammenhang mit einem künftigen Beteiligungserwerb nur dann den Einkünften nach § 17 EStG zugrechnet, wenn das Gutachten mehr als lediglich eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimmten, erst später zu treffenden Erwerbsentscheidung darstellt (BFH-Urteile vom 27. März 2007 VIII R 62/05, BFHE 217, 491, BStBl II 2010, 159, und in DStR 2015, 2533, DB 2015, 2674).

  • BFH, 16.11.2011 - VI R 97/10

    Ausgaben zur Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung als Werbungskosten -

    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    Das ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH-Urteile vom 7. Februar 2008 VI R 75/06, BFHE 220, 407, BStBl II 2010, 48; vom 16. November 2011 VI R 97/10, BFHE 236, 61, BStBl II 2012, 343; vom 8. Juli 2015 VI R 77/14, DStR 2015, 2533, DB 2015, 2674).

    Dies gilt, wie der VI. Senat des BFH mit Urteil in BFHE 236, 61, BStBl II 2012, 343 entschieden hat, auch für nachträgliche Werbungskosten.

    Danach spricht umso mehr für eine innere wirtschaftliche Verbindung zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und damit für nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung, je höher die Beteiligung des Gesellschafters ist (BFH-Urteile vom 17. Juli 1992 VI R 125/88, BFHE 169, 148, BStBl II 1993, 111; in BFHE 236, 61, BStBl II 2012, 343, jeweils m.w.N.).

    d) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 236, 61, BStBl II 2010, 343 führt der Umstand, dass die Aufwendungen bei der Einkunftsart, mit der sie in einem engen Zusammenhang stehen, aus Rechtsgründen nicht abgezogen werden können, zu keiner davon abweichenden Beurteilung des Veranlassungszusammenhangs und davon abweichenden Zurechnungen.

  • BFH, 21.12.2005 - XI B 46/05

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung;

    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    In diesem Sinn muss eine Rechtsbehelfsbelehrung richtig und unmissverständlich sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1981 I B 4/81, juris; vom 21. Dezember 2005 XI B 46/05, juris; BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).

    Ob das der Fall ist, bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder ergänzenden Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste, wobei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten zu Lasten der Behörde gehen (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2005 XI B 46/05, juris; zur Maßgeblichkeit des "objektiven Verständnishorizonts" des Empfängers z.B. BFH-Urteil vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912; BFH-Beschluss vom 19. August 2005 II B 68/04, BFH/NV 2006, 83, m.w.N.).

  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 38/13

    Zufluss von Scheinrenditen in Schneeballsystemen - Prüfung der

    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    Ein Verlust einer durch sog. Novation begründeten betrieblichen Darlehensforderung kann nur dann angenommen werden, wenn der Gläubiger nach den gesamten Umständen den Einzelfalles davon ausgehen durfte, dass er, hätte er statt der Novation die Rückzahlung gewählt, den Betrag vom Schuldner ohne weiteres Zutun ausgezahlt bekommen hätte (vgl. BFH-Urteil vom 2. April 2014 VIII R 38/13, BFHE 245, 295, BStBl II 2014, 698).
  • BFH, 07.05.2009 - IX B 221/08

    Beteiligung als Voraussetzung des § 17 EStG

    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    Eine steuermindernde Berücksichtigung der Kosten als Auflösungsverlust scheidet deshalb aus (vgl. dazu z.B. BFH-Beschluss vom 7. Mai 2009 IX B 221/08, BFH/NV 2009, 1265).
  • BFH, 01.07.1981 - I B 4/81
    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    In diesem Sinn muss eine Rechtsbehelfsbelehrung richtig und unmissverständlich sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1981 I B 4/81, juris; vom 21. Dezember 2005 XI B 46/05, juris; BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).
  • BFH, 09.11.2009 - IV B 54/09

    Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung - Gehörsverstoß

    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie in einer der gemäß § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 3/96, BFHE 186, 324, BStBl II 1998, 742; BFH-Beschluss vom 9. November 2009 IV B 54/09, BFH/NV 2010, 448).
  • BFH, 17.12.2009 - VI R 64/08

    Keine Opfergrenze, aber Berücksichtigung des Kindesunterhalts bei Unterhalt an

    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    d) Nach dem BFH-Urteil in BFHE 236, 61, BStBl II 2010, 343 führt der Umstand, dass die Aufwendungen bei der Einkunftsart, mit der sie in einem engen Zusammenhang stehen, aus Rechtsgründen nicht abgezogen werden können, zu keiner davon abweichenden Beurteilung des Veranlassungszusammenhangs und davon abweichenden Zurechnungen.
  • BFH, 19.08.2005 - II B 68/04

    Divergenz - Auslegung aus früheren Bescheiden

    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder ergänzenden Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste, wobei Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten zu Lasten der Behörde gehen (BFH-Beschluss vom 21. Dezember 2005 XI B 46/05, juris; zur Maßgeblichkeit des "objektiven Verständnishorizonts" des Empfängers z.B. BFH-Urteil vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912; BFH-Beschluss vom 19. August 2005 II B 68/04, BFH/NV 2006, 83, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.2007 - III R 70/06

    Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen

    Auszug aus FG Köln, 21.10.2015 - 14 K 2767/12
    In diesem Sinn muss eine Rechtsbehelfsbelehrung richtig und unmissverständlich sein (vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 1981 I B 4/81, juris; vom 21. Dezember 2005 XI B 46/05, juris; BFH-Urteil vom 21. Juni 2007 III R 70/06, BFH/NV 2007, 2064).
  • FG Düsseldorf, 06.03.2001 - 16 K 9228/98

    Steuerliche Berücksichtigung des Verlusts eines weitergeleiteten Darlehens als

  • BFH, 07.02.2008 - VI R 75/06

    Zu den Voraussetzungen des Werbungskostenabzugs bei wirtschaftlichem Verlust

  • BFH, 17.07.1992 - VI R 125/88

    Verlustübernahme eines GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 62/05

    Gutachtenkosten im Zusammenhang mit der Anschaffung von GmbH-Anteilen

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

  • BFH, 29.07.1998 - X R 3/96

    Rechtsbehelfsbelehrungen in Einspruchsentscheidungen

  • BFH, 13.09.2001 - IX R 62/98

    Baukindergeld für behindertes Kind bei Heimunterbringung

  • BFH, 24.05.2000 - VI R 17/96

    Vergebliche Eigenheimaufwendungen als Umzugskosten

  • BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 17.05.2017 - VI R 1/16

    Vergeblicher Aufwand im Hinblick auf eine angestrebte Vorstandsposition sowie zum

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21. Oktober 2015  14 K 2767/12 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 469 veröffentlichten Gründen statt.

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