Rechtsprechung
FG Köln, 20.01.2016 - 9 K 3177/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Einkommensteuer: Spende an rumänische Körperschaft des öffentlichen Rechts kann abzugsfähig sein
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Spenden an eine griechisch-katholische Pfarrgemeinde in Rumänien
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Spenden an eine griechisch-katholische Pfarrgemeinde in Rumänien
- rechtsportal.de
EStG § 10b Abs. 1 S. 1; AO § 165 Abs. 2
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Spenden an eine griechisch-katholische Pfarrgemeinde in Rumänien - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Anforderungen an den Inlandsbezug einer Spende
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Spende an rumänische Körperschaft des öffentlichen Rechts kann abzugsfähig sein
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Spendenabzug
Verfahrensgang
- FG Köln, 20.01.2016 - 9 K 3177/14
- BFH, 22.03.2018 - X R 5/16
Papierfundstellen
- EFG 2016, 653
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 21.01.2015 - X R 7/13
Spendenabzug bei Zuwendungen an eine im EU-/EWR-Ausland ansässige Stiftung
Auszug aus FG Köln, 20.01.2016 - 9 K 3177/14
Eine Spendenbescheinigung nach deutschen Muster kann nicht verlangt werden (BFH v. 21.05.2015 X R 7/13, BFHE 248, 543, BStBl II 2015, 588). - VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
Auszug aus FG Köln, 20.01.2016 - 9 K 3177/14
Mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung muss sich eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lassen (BVerfG v. 24.04.2013 1 BvR 1215/07, BVerfGE 133, 277 m.w.N.; Bay. VGH v. 25.09.2015 Vf. 9-VII-13, Vf. 4-VII-14, Vf. 10-VII-14, juris). - BVerfG, 24.04.2013 - 1 BvR 1215/07
"Antiterrordatei"
Auszug aus FG Köln, 20.01.2016 - 9 K 3177/14
Mithilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Heranziehung anderer Vorschriften desselben Gesetzes, durch Berücksichtigung des Normzusammenhangs oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung muss sich eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lassen (BVerfG v. 24.04.2013 1 BvR 1215/07, BVerfGE 133, 277 m.w.N.; Bay. VGH v. 25.09.2015 Vf. 9-VII-13, Vf. 4-VII-14, Vf. 10-VII-14, juris).
- BFH, 22.03.2018 - X R 5/16
Steuerliche Berücksichtigung von Zuwendungen an eine in der EU belegene Kirche
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Januar 2016 9 K 3177/14 aufgehoben.Das FG gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2016, 653 veröffentlichten Urteil statt.
- BFH, 25.10.2016 - I R 54/14
Persönliche Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines ausländischem …
Zur Beantwortung der sich daran etwaig anschließenden Frage, ob --wie bei der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland nach § 51 Abs. 2 AO erforderlich-- natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben, gefördert wurden oder die Tätigkeit der Klägerin neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland beitragen konnte, besteht derzeit ebenso wenig Veranlassung wie zur Beantwortung der Frage, ob der darin enthaltene Inlandsbezug mit Verfassungs- und Unionsrecht vereinbar ist (vgl. FG Köln, Urteil vom 20. Januar 2016 9 K 3177/14, EFG 2016, 653). - FG Köln, 08.05.2019 - 9 K 1652/18
Einkommensteuer: Abzugsfähigkeit von Spenden an eine rumänische Körperschaft
Wegen Einzelheiten wird auf die Satzung verwiesen (Bl. 43 - 45 FG-Akte im Verfahren 9 K 3177/14).Nachdem der Beklagte die vom Senat zugelassene Revision eingelegt hatte, hob der BFH das Urteil im Verfahren 9 K 3177/14 auf.