Rechtsprechung
FG Münster, 31.05.2017 - 11 K 4108/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- tp-presseagentur.de
Trockene Brötchen und Kaffee sind kein Lohn und unterliegen keiner Lohnsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Lohnsteuer - Bereitstellung trockener Brötchen und Heißgetränke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Trockenes Brötchen und Kaffee? - Ein (steuerliches) Frühstück sieht anders aus
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Trockenes Brötchen und Heißgetränk sind nicht als Sachbezug in Form eines Frühstücks zu versteuern
- IWW (Kurzinformation)
Lohnsteuer | Zum Brötchen gehört ein Brotaufstrich
- lto.de (Kurzinformation)
Steuerlich relevante Mahlzeit: Trockenes Brötchen und Kaffee machen noch kein Frühstück
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Trockenes Brötchen und Kaffee? - Ein (steuerliches) Frühstück sieht anders aus
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Trockene Brötchen in Kombination mit Heißgetränken sind kein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Was ist ein Frühstück? - Finanzamt will trockene Brötchen für Arbeitnehmer als "Sachbezug in Form eines Frühstücks" besteuern
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Ein Frühstück ist mehr als Kaffee und eine trockene Semmel
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Unbelegte Brötchen kein Frühstück
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Frühstück vor Gericht
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Brötchen ohne Belag genügt nicht als steuerpflichtiges Frühstück
- pwc.de (Kurzinformation)
Trockenes Brötchen und Kaffee? - Ein (steuerliches) Frühstück sieht anders aus
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Steuerliche Definition eines Frühstücks
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Frühstück im Lichte des Steuerrechts
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitsessen
- Auswärtstätigkeit
- Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten
- Verpflegungsgestellung durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten als Arbeitslohn
- Kürzung der Verpflegungspauschalen
Verfahrensgang
- FG Münster, 31.05.2017 - 11 K 4108/14
- BFH, 03.07.2019 - VI R 36/17
Papierfundstellen
- EFG 2017, 1673
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 04.08.1994 - VI R 61/92
Betriebsveranstaltungen und Arbeitsessen (§ 19 EStG )
Auszug aus FG Münster, 31.05.2017 - 11 K 4108/14
Soweit ein Arbeitgeber seine eigenen Arbeitnehmer außerhalb von herkömmlichen Betriebsveranstaltungen bewirtet, liegt darin in der Regel die Zuwendung von Arbeitslohn, es sei denn, die Speisen und Getränke werden anlässlich und während eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes aus durch den Arbeitsablauf bedingten Gründen unentgeltlich überlassen (vergleiche BFH-Urteil vom 04.08.1994, VI R 61/92, Bundessteuerblatt II 1995, 59).
- BFH, 03.07.2019 - VI R 36/17
Unbelegte Brötchen mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 31.05.2017 - 11 K 4108/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Vorverfahren erhobenen Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2017, 1673 veröffentlichten Gründen statt.
- FG Sachsen-Anhalt, 14.11.2019 - 2 K 768/16
Mitarbeiterverpflegung durch Restaurantschecks - Bewertung der Sachbezüge
Soweit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 3 SvEV die Gesamtheit von Frühstück, Mittagessen oder Abendessen umfasst, folgt daraus, dass das, was der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, jedenfalls die Voraussetzungen von einer dieser Teilverpflegungen erfüllen muss, damit nach § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG i. V. m. § 2 Abs. 1, Abs. 6 Satz 1 SvEV zu bewertender Arbeitslohn vorliegt (…vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 2019 VI R 36/17, BFHE 265, 239, Rn. 21; FG Münster, Urteil vom 31. Mai 2017 -11 K 4108/14-, Rn. 22, juris).