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   FG Hessen, 31.07.2017 - 1 K 323/14   

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https://dejure.org/2017,35562
FG Hessen, 31.07.2017 - 1 K 323/14 (https://dejure.org/2017,35562)
FG Hessen, Entscheidung vom 31.07.2017 - 1 K 323/14 (https://dejure.org/2017,35562)
FG Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 1 K 323/14 (https://dejure.org/2017,35562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 14 Abs. 4 Nr. 5
    Leistungsbeschreibung; Textilienhandel; Niedrigpreissegment

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Leistungsbeschreibung im Handel von Textilien im Niedrigpreissegment

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Freizeitbekleidung im Niedrigpreissegment

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1772
  • EFG 2017, 1774
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Hessen, 23.06.2015 - 6 K 1826/12

    §§ 15 Abs.1 S.1 Nr.1, 14 Abs.4 S.1 Nr.5 UStG

    Auszug aus FG Hessen, 31.07.2017 - 1 K 323/14
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 6 K 1826/12 und des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12, beide n.v., zitiert nach juris, sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, n.v., zitiert nach juris).

    Eine solche weitergehende Umschreibung der Ware kann beispielsweise über die Herstellerangaben bzw. die Angabe einer etwaigen Eigenmarke oder über Modelltyp, Farbe und Größe sowie unter Bezugnahme auf eine Artikel- oder Chargennummer erfolgen (so Urteil des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 6 K 1826/12, n.v., zitiert nach juris).

    Der erfolgreiche Verkauf an Laufkundschaft in einem Ladenlokal erfordere vielmehr auch im Niedrigpreissegment bereits aus Platzgründen die Bereithaltung der repräsentativen Größen und ein Mindestmaß an Steuerung der im Einzelnen angebotenen Modelltypen und Ausführungen durch den Einzelhändler (Urteil des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 6 K 1826/12 n.v., zitiert nach juris).

    Die in den Rechnungen enthaltene bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Pulli, Oberteile, Jacke) stellt keine handelsübliche Bezeichnung dar und genügt nicht den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG (vgl. Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 6 K 1826/12 und des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12, beide n.v., zitiert nach juris, sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, n.v., zitiert nach juris).

  • FG Hamburg, 29.07.2016 - 2 V 34/16

    Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug aus Scheinrechnungen

    Auszug aus FG Hessen, 31.07.2017 - 1 K 323/14
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 6 K 1826/12 und des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12, beide n.v., zitiert nach juris, sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, n.v., zitiert nach juris).

    In Betracht kommt auch die Benennung von Größe, Farbe, Material, gegebenenfalls Sommer- oder Winterware, Schnittform, z. B. langer oder kurzer Arm, lange oder kurze Hose, Jogginghose etc. (so Urteil des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12, n.v., zitiert nach juris sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, n.v., zitiert nach juris).

    Die in den Rechnungen enthaltene bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Pulli, Oberteile, Jacke) stellt keine handelsübliche Bezeichnung dar und genügt nicht den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG (vgl. Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 6 K 1826/12 und des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12, beide n.v., zitiert nach juris, sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, n.v., zitiert nach juris).

  • FG Hamburg, 30.09.2015 - 5 K 85/12

    Voraussetzung des Vorsteuerabzugs - Vertrauensschutz im Billigkeitsverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 31.07.2017 - 1 K 323/14
    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 6 K 1826/12 und des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12, beide n.v., zitiert nach juris, sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, n.v., zitiert nach juris).

    In Betracht kommt auch die Benennung von Größe, Farbe, Material, gegebenenfalls Sommer- oder Winterware, Schnittform, z. B. langer oder kurzer Arm, lange oder kurze Hose, Jogginghose etc. (so Urteil des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12, n.v., zitiert nach juris sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, n.v., zitiert nach juris).

    Die in den Rechnungen enthaltene bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Pulli, Oberteile, Jacke) stellt keine handelsübliche Bezeichnung dar und genügt nicht den Anforderungen des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG (vgl. Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 6 K 1826/12 und des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12, beide n.v., zitiert nach juris, sowie Beschluss des FG Hamburg vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, n.v., zitiert nach juris).

  • BFH, 14.03.2019 - V B 3/19

    Aussetzung der Vollziehung; Leistungsbeschreibung bei Waren im

    a) Derartige Zweifel folgen bereits daraus, dass zu den Anforderungen an die Leistungsbeschreibung im Niedrigpreissegment noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vorliegt und diese Frage in der Rechtsprechung der FG unterschiedlich beantwortet wird: Während der 5. Senat des FG Düsseldorf in einem nicht veröffentlichten Urteil vom 3. Juli 2017 (5 K 1992/14 U, zit. nach Haberland, Umsatzsteuer-Rundschau 2018, 342) davon ausgeht, dass bei Großeinkäufen von Billigartikeln die Angabe der Gattung mit Stückzahl ausreicht, vertreten der 1. Senat des FG Düsseldorf (Urteil vom 15. September 2017  1 K 2978/15 U, juris), das Hessische FG (Urteile vom 12. Oktober 2017  1 K 2402/14, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 335; vom 31. Juli 2017  1 K 323/14, EFG 2017, 1772; vom 23. Juni 2015  6 K 1826/12, juris) sowie das FG Hamburg (Beschluss vom 29. Juli 2016  2 V 34/16, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2017, 990; Urteil vom 30. September 2015  5 K 85/12, juris) die Auffassung, dass im Niedrigpreissegment die bloße Angabe einer Gattung für eine hinreichende Leistungsbeschreibung nicht genüge.
  • FG Düsseldorf, 15.09.2017 - 1 K 2978/15

    Vorsteuerabzug: Anforderungen an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung -

    Notwendig ist vielmehr eine Beschaffenheitsbeschreibung dergestalt, dass die zu einer Identifizierung notwendigen und erforderlichen Merkmale beschrieben werden (Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 - 6 K 1826/12; vom 31. Juli 2017 1 K 323/14; des FG Hamburg vom 30. September 2015 5 K 85/12 jeweils in juris; sowie FG Hamburg Beschluss vom 29. Juli 2016 2 V 34/16, DStRE 2017, 990).

    Eine solche weitergehende Umschreibung der Ware kann beispielsweise über die Herstellerangaben bzw. die Angabe einer etwaigen Eigenmarke oder über Modelltyp, Farbe und Größe sowie unter Bezugnahme auf eine Artikel- oder Chargennummer erfolgen (so Urteile des Hessischen FG vom 23. Juni 2015 - 6 K 1826/12 und vom 31. Juli 2017 - 1 K 323/14, jeweils in juris).

    In Betracht kommt auch die Benennung von Größe, Farbe, Material, gegebenenfalls Sommer- oder Winterware, Schnittform, z. B. langer oder kurzer Arm, lange oder kurze Hose, Jogginghose etc. (Urteil des FG Hamburg vom 30. September 2015 - 5 K 85/12, des Hessischen FG vom 31. Juli 2017 1 K 323/14, jeweils in juris; sowie Beschluss des FG Hamburg in DStRE 2017, 990).

    Nichts anderes gilt für Großhändler, da auch deren Waren mittelbar über weitere Händler in den Einzelhandel gelangen (Urteil des FG Hamburg vom 30. September 2015 - 5 K 85/12, des Hessischen FG vom 31. Juli 2017 1 K 323/14, jeweils in juris).

  • FG Hessen, 12.10.2017 - 1 K 2402/14

    UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, MwSt Sys RL, ...

    c) Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits in seinem Urteil vom 31.07.2017,1 K 323/14, EFG 2017, 1774, angeschlossen und entschieden, dass die bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Pulli, Oberteile, Jacke) keine handelsübliche Bezeichnung darstellt und nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung genügt.
  • FG Hessen, 12.10.2017 - 1 K 547/14

    UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5, UStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, MwSt Sys RL, ...

    (cc) Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits in seinem Urteil vom 31.07.2017,1 K 323/14, EFG 2017, 1774, angeschlossen und entschieden, dass die bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Pulli, Oberteile, Jacke) keine handelsübliche Bezeichnung darstellt und nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung genügt.
  • FG Münster, 14.03.2019 - 5 K 3770/17

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug bei Rechnungen mit bloßen Gattungsbezeichnungen

    Weiter haben sowohl das Hessische Finanzgericht und das Finanzgericht Hamburg als auch der erkennende Senat des Finanzgerichts Münster bei der Lieferung von Textilien lediglich abstrakte Warenbezeichnungen als nicht ausreichend erachtet (Hessisches Finanzgericht, Urteile vom 23.6.2015 6 K 1826/12, juris; vom 31.7.2017, 1 K 323/14, EFG 2017, 1772; FG Hamburg, Urteil vom 30.9.2015 5 K 85/12, BB 2016, 854 (red. Leitsatz), juris; Beschluss vom 29.7.2016, 2 V 34/16, DStRE 2017, 990; FG Münster vom 19.5.2016, 5 K 1010/14 U, n.v.).
  • FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 1828/17

    § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG, § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG

    cc) Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits in seinen Urteilen vom 31.07.2017 - 1 K 323/14 - (EFG 2017, 1774), vom 12.10.2017 - 1 K 547/14 - (EFG 2018, 420) und vom 12.10.2017 - 1 K 2402/14 - betreffend Modeschmuck und Accessoires im Niedrigpreissegment - (EFG 2018, 335) angeschlossen und entschieden, dass die bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Pulli, Oberteile, Jacke) keine handelsübliche Bezeichnung darstellt und nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung genügt (vgl. zu den Rechnungsanforderungen im Niedrigpreissegment auch Haberland, UR 2018, 342).
  • FG Hessen, 19.06.2018 - 1 K 28/14

    § 15 Abs. 1 Nr. Satz 1 UStG, § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG, UStDV (2009) § 17a

    ccc) Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits in seinen Urteilen vom 31.07.2017 - 1 K 323/14 - (EFG 2017, 1774), vom 12.10.2017 - 1 K 547/14 - (EFG 2018, 420) und vom 12.10.2017 - 1 K 2402/14 - betreffend Modeschmuck und Accessoires im Niedrigpreissegment - (EFG 2018, 335) angeschlossen und entschieden, dass die bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Pulli, Oberteile, Jacke) keine handelsübliche Bezeichnung darstellt und nicht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung genügt (vgl. zu den Rechnungsanforderungen im Niedrigpreissegment auch Haberland, UR 2018, 342).
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