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   FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16 F   

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https://dejure.org/2017,51880
FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16 F (https://dejure.org/2017,51880)
FG Münster, Entscheidung vom 13.12.2017 - 7 K 572/16 F (https://dejure.org/2017,51880)
FG Münster, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 7 K 572/16 F (https://dejure.org/2017,51880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderausgabenabzug | Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen von Todes wegen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sonderausgabenabzug für dauernde Lasten aufgrund einer Vermögensübertragung von Todes wegen richtet sich nach dem zum Todeszeitpunkt geltenden Recht

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Besteuerung von Versorgungsleistungen
    Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
    Allgemeiner Überblick

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 296
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.05.2015 - IX R 32/14

    Gleitende Vermögensübergabe - Anwendung des neuen Rechts

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16
    § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. ist auf alle Versorgungsleistungen anzuwenden, für die das neue Recht nach Maßgabe der abschließend formulierten Übergangsvorschrift nicht anzuwenden ist (BFH-Urteil vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78).

    Für die Anwendungsvorschrift ist nicht der Zeitpunkt entscheidend, in dem die Versorgungsleistungen, die im Zusammenhang mit dieser Vermögensübertragung stehen, vereinbart worden sind (BFH-Urteil vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78).

    Außerdem kann sich die Klägerin für die Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht mit Erfolg auf die Urteile des BFH vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135 und vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78 berufen.

  • BFH, 25.02.2014 - X R 34/11

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Keine notwendige Beiladung des

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16
    Schließlich entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), dass eine Vermögensübertragung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. ihren Rechtsgrund auch in einer Verfügung von Todes wegen haben kann (BFH-Urteile vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135; vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 632).

    Außerdem kann sich die Klägerin für die Frage des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG nicht mit Erfolg auf die Urteile des BFH vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135 und vom 12.05.2015 IX R 32/14, BFHE 250, 78 berufen.

  • BFH, 17.12.2003 - X R 2/01

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16
    Schließlich entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), dass eine Vermögensübertragung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. ihren Rechtsgrund auch in einer Verfügung von Todes wegen haben kann (BFH-Urteile vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135; vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 632).
  • BFH, 28.11.2003 - III B 65/03

    Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG : Anschaffung wesentlicher

    Auszug aus FG Münster, 13.12.2017 - 7 K 572/16
    Schließlich entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH), dass eine Vermögensübertragung im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. ihren Rechtsgrund auch in einer Verfügung von Todes wegen haben kann (BFH-Urteile vom 25.02.2014 X R 34/11, BFHE 245, 135; vom 17.12.2003 X R 2/01, BFH/NV 2004, 632).
  • BFH, 09.09.2020 - X R 3/18

    Behandlung von Versorgungsleistungen infolge des Verzichts auf einen

    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13.12.2017 - 7 K 572/16 F wird als unbegründet zurückgewiesen.
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