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   FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17   

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https://dejure.org/2017,56084
FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17 (https://dejure.org/2017,56084)
FG München, Entscheidung vom 18.12.2017 - 10 K 712/17 (https://dejure.org/2017,56084)
FG München, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 10 K 712/17 (https://dejure.org/2017,56084)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 287 Abs. 4 Satz 1 AO, § 346 Abs. 1 AO
    Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufehbung einer Durchsuchungsanordnung nach der Durchführung von Pfändungsmaßnahmen durch das ordentliche Gericht; Rechtmäßigkeit von während des Bestehens der Durchsuchungsanordnung durchgeführten Pfändungsmaßnahmen; Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 287 Abs. 4 S. 1; AO § 346 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Aufehbung einer Durchsuchungsanordnung nach der Durchführung von Pfändungsmaßnahmen durch das ordentliche Gericht; Rechtmäßigkeit von während des Bestehens der Durchsuchungsanordnung durchgeführten Pfändungsmaßnahmen; Statthaftigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Trotz nachträglich als teilweise rechtswidrig eingestufter Durchsuchungsanordnung durchgeführte Pfändungsmaßnahmen nicht rückwirkend rechtswidrig - Voraussetzungen einer Überpfändung - Verhältnismäßigkeit des mehrstündigen Einsatzes eines Abschleppdienstes sowie eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 521
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 27.10.2004 - VII R 65/03

    Unrichtige Sachbehandlung im Vollstreckungsverfahren wegen Beitreibung bei

    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Vor allem liegt hinsichtlich der Auslagen - jedenfalls solange die Durchsuchungsanordnung nicht aufgehoben war - ohnehin schon nach § 346 Abs. 1 AO keine unrichtige Sachbehandlung vor (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 2004 VII R 65/03, BStBl II 2005, 198).
  • AG München, 02.05.2016 - 122 C 31597/15

    Abschleppenlassen vom Privatgrundstück - 250 Euro Abschleppkosten

    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Laut Urteil des Amtsgerichts München vom 2. Mai 2016 (122 C 31597/15, juris) sind 187 EUR ortsüblich.
  • AG Neuss, 12.09.2012 - 85 C 3163/12

    Grundsätze zur Bestimmung der Höhe ortsüblicher Abschleppkosten

    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Diese Preise entsprechen in etwa den im Internet abrufbaren Preisen für Kranwagen (vgl. z.B. Preis- und Strukturumfrage im Bergungs- und Abschleppgewerbe: http://www.vba-ev.de/PUS/2016/ Allgemein/PuS-Ergebnisse2016.pdf für 2016; vgl. hierzu auch Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 12. September 2012 85 C 3163/12, juris).
  • OVG Saarland, 14.07.2006 - 3 W 4/06

    Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit einer Pfändung wegen

    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Insbesondere führt die Tatsache, dass in der Niederschrift über die Pfändung vom 11. April 2016 der geschätzte Wert der gepfändeten Fahrzeuge nicht angegeben ist, allein nicht zur Rechtswidrigkeit der Pfändung (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss vom 14. Juli 2006 3 W 4/06, NvwZ-RR 2006, 756).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Sie ist auch dann zulässig, wenn die Erledigung schon vor Einlegung des außergerichtlichen Rechtsbehelfs und vor Klageerhebung eingetreten ist (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-Urteile vom 5. April 1984 IV R 244/83, BFHE 140, 518, BStBl II 1984, 790; vom 19. Dezember 1989 VII R 30/89, BFH/NV 1990, 710).
  • BFH, 13.01.1987 - VII R 80/84

    Zur Wirksamkeit der Pfändung eines Anteils am Gesellschaftsvermögen einer KG

    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Wird im Einspruchsverfahren Überpfändung geltend gemacht, so hat der Vollstreckungsschuldner unter Darlegung des Werts des gepfändeten Gegenstands die Überpfändung substantiiert darzulegen (BFH-Urteil vom 13. Januar 1987 VII R 80/84, BStBl II 1987, 251).
  • BFH, 26.04.1983 - VII S 2/83
    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Ein Einspruch ist gegen den Verwaltungsakt der Sachpfändung (in "anderer Weise" gemäß § 119 Abs. 1 Satz 1 AO, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. April 1983 VII S 2/83, juris) und gegen den Verwaltungsakt der Abholung gepfändeter Sachen und gegen die Anschlusspfändung als Pfändung (vgl. Fischer in Leopold/Madle/Rader, Abgabenordnung, Stand Oktober 2012, Vorbem. Zu §§ 249 ff, Rz. 35) auch das statthafte Rechtsmittel.
  • FG Baden-Württemberg, 28.08.1987 - IX K 38/86
    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Die wegen der Nichtbezeichnung der beizutreibenden Beträge formfehlerhafte Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts X steht einer Pfändung ohne richterliche Durchsuchungsanordnung nicht gleich (so auch FG Baden-Württemberg vom 28. August 1987 IX K 38/86 EFG 1988, 102; a.A. FG Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2011 7 K 7007/08, EFG 2012, 1008; Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 287 Rz 62; Kruse in Tipke/Kruse, AO, § 287 Tz 36).
  • BFH, 30.08.1994 - IX R 65/91
    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ist ein Unterfall der Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO); deshalb müssen alle für die Anfechtungsklage in der FGO vorgeschriebenen Sachurteilsvoraussetzungen erfüllt sein, mithin auch die Durchführung eines außergerichtlichen Vorverfahrens (vgl. § 44 FGO) bis zum Eintritt des die Hauptsache erledigenden Ereignisses (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 65/91, BFH/NV 1995, 517).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - 7 K 7007/08

    Aufhebung einer Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus FG München, 18.12.2017 - 10 K 712/17
    Die wegen der Nichtbezeichnung der beizutreibenden Beträge formfehlerhafte Durchsuchungsanordnung des Amtsgerichts X steht einer Pfändung ohne richterliche Durchsuchungsanordnung nicht gleich (so auch FG Baden-Württemberg vom 28. August 1987 IX K 38/86 EFG 1988, 102; a.A. FG Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2011 7 K 7007/08, EFG 2012, 1008; Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 287 Rz 62; Kruse in Tipke/Kruse, AO, § 287 Tz 36).
  • BGH, 13.10.1982 - VIII ZR 260/81

    Anrechnung eigenen Verschuldens des Gläubigers

  • BFH, 19.12.1989 - VII R 30/89

    Rechtmäßigkeit des Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des Konkursverfahrens

  • OVG Bremen, 11.03.1986 - 1 BA 95/85
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 160.65

    Begründung der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts - Frage der

  • OLG Köln, 05.06.1992 - 2 W 37/92

    Richterliche Durchsuchungserlaubnis; Zwangsvollstreckung; Gläubiger; Schuldner;

  • BFH, 15.10.2019 - VII R 6/18

    Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses macht Sachpfändung rechtswidrig

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 18.12.2017 - 10 K 712/17 und die Einspruchsentscheidung des Finanzamts vom 10.02.2017 insoweit aufgehoben, als festgestellt wurde, dass die Sachpfändung vom 28.01.2016 rechtmäßig war; es wird festgestellt, dass diese Sachpfändung rechtswidrig war.

    Die Entscheidung ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 521 veröffentlicht.

    Im Übrigen wird zur Zulässigkeit der Klage auf die in den EFG 2018, 521 abgedruckten Ausführungen des FG verwiesen, denen sich der Senat anschließt.

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