Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6872
FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15 (https://dejure.org/2018,6872)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.03.2018 - 5 K 2345/15 (https://dejure.org/2018,6872)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. März 2018 - 5 K 2345/15 (https://dejure.org/2018,6872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,6872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6
    Berücksichtigung von Aufwendungen einer Lehrerin für einen Hund als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Werbungskosten: Hund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Aufwendungen für einen "Schulhund" sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin steuerlich abzugsfähig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten: Schulhund steuerlich nicht absetzbar

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Lehrerin kann Aufwendungen für Schulhund nicht als Werbungskosten abziehen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für einen "Schulhund" sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin steuerlich abzugsfähig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Lehrerin kann Aufwendungen für Schulhund nicht als Werbungskosten geltend machen

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für einen Schulhund sind keine Werbungskosten einer Lehrerin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für einen Schulhund sind nicht als Werbungskosten einer Lehrerin steuerlich abzugsfähig

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 726
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 20.05.2010 - VI R 53/09

    Bücher als Arbeitsmittel eines Lehrers - Grundsätze zur Bestimmung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    So zählen zu den Arbeitsmitteln eines Lehrers oder einer Lehrerin etwa Bücher und Zeitschriften, wenn die Literatur ausschließlich oder weitaus überwiegend beruflich genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723).

    b) Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (vgl. BFH-Urteile vom 19.02.2004 VI R 135/01, BStBl II 2004, 958, vom 20.07.2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185 und vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723).

    Dabei kommt es hinsichtlich jedes einzelnen Schriftwerks auf seine Verwendung an (vgl. BFH-Urteil vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723).

  • BFH, 30.06.2010 - VI R 45/09

    Aufwendungen eines Polizei-Hundeführers für den Diensthund sind Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    17 aa) Anders als etwa in dem Fall des Arbeitsmittels Diensthund eines Polizeihundeführers (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30.06.2010, VI R 45/09, BStBl II 2011, 45), bei dem Diensthundeführer und sein Diensthund, der im Eigentum des Dienstherrn steht, eine Einheit bilden, die im dienstlichen Bereich funktionieren muss, um erfolgreiche Arbeit zu leisten, stellt sich die Situation der Klägerin, die ihren privaten Hund in der Schule im Unterricht eingesetzt hat, völlig anders dar.
  • BFH, 08.11.1996 - VI R 22/96

    Abschreibungsfähigkeit der Aufwendungen für einen im steuerlich anerkannten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (st.Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 23.10.1992 VI R 31/92, BStBl II 1993, 193, und vom 08.11.1996 VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.07.2005 - VI R 50/03

    Bildschirm-Arbeitsbrille; Werbungskostenabzug

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    b) Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (vgl. BFH-Urteile vom 19.02.2004 VI R 135/01, BStBl II 2004, 958, vom 20.07.2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185 und vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 18/86

    Konzertflügel der Dozentin an einem Konservatorium kann Arbeitsmittel i. S. des §

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist unter Würdigung aller Umstände nach der tatsächlichen Zweckbestimmung, d.h. nach der Funktion des Wirtschaftsgutes im Einzelfall, festzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 21.10.1988 VI R 18/86, BStBl II 1989, 356).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 31/92

    Anschaffung von Brille für Bildschirmtätigkeit nicht als Werbungskosten absetzbar

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder doch nahezu ausschließlich und unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen (st.Rspr., vgl. BFH-Urteile vom 23.10.1992 VI R 31/92, BStBl II 1993, 193, und vom 08.11.1996 VI R 22/96, BFH/NV 1997, 341, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.03.2001 - VI R 175/99

    Abzug von Umzugskosten trotz Eheschließung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    a) Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23.03.2001 VI R 175/99, BStBl II 2001, 585, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    Eine solche Veranlassung liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und wenn die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.2002 VI R 137/01, BStBl II 2003, 407, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    b) Bei Gegenständen, die auch im Rahmen der allgemeinen Lebensführung (§ 12 Nr. 1 Satz 2 EStG) genutzt werden können, ist für die Einordnung als Arbeitsmittel der tatsächliche Verwendungszweck im Einzelfall entscheidend (vgl. BFH-Urteile vom 19.02.2004 VI R 135/01, BStBl II 2004, 958, vom 20.07.2005 VI R 50/03, BFH/NV 2005, 2185 und vom 20.05.2010 VI R 53/09, BStBl II 2011, 723).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 12.03.2018 - 5 K 2345/15
    21 3. Eine Aufteilung in einen abziehbaren beruflichen und einen steuerunerheblichen Privataufwand ist im Streitfall nicht geboten (vgl. dazu BFH, Beschluss des Großen Senats vom 21.09.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672).
  • BFH, 10.09.1990 - VI R 101/86

    Umfang des Begriffes der Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6

  • FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2852/18

    Therapiehund als Arbeitsmittel einer Lehrerin

    Denn im Unterschied, zu dem vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 12.3.2018 - 5 K 2345/15 -, EFG 2018, 726, entschiedenen Fall, in dem das Gericht die gegenteilige Rechtsansicht vertreten hat, nimmt die Klägerin die Hündin seit dem Erwerb nahezu täglich mit in die Schule.

    Sie ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da die vorliegenden Entscheidung von ihrerseits selbst voneinander abweichenden Urteilen des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14.9.2018 - 1 K 2144/17 E -, juris und des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.3.2018 - 5 K 2345/15 -, EFG 2018, 726,abweicht.

  • FG Düsseldorf, 14.09.2018 - 1 K 2144/17

    Kosten für einen Schulhund sind teilweise Werbungskosten

    Zudem verweist er auf ein Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12. März 2018 5 K 2345/15, juris, welches auch einen anteiligen Werbungskostenabzug für einen privat angeschafften Schulhund mangels eines objektiven geeigneten Aufteilungsmaßstabes abgelehnt habe.

    c) Nach Auffassung des Senats greifen die beiden Veranlassungsbeiträge nicht untrennbar ineinander (a.A. FG- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2018 5 K 2345/15, EFG 2018, 726).

    Die Revision wird zugelassen nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 12. März 2018 5 K 2345/15, EFG 2018, 726.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht