Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 11.05.1993

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   FG Hessen, 26.05.1993 - 12 K 2330/90   

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FG Hessen, 26.05.1993 - 12 K 2330/90 (https://dejure.org/1993,28561)
FG Hessen, Entscheidung vom 26.05.1993 - 12 K 2330/90 (https://dejure.org/1993,28561)
FG Hessen, Entscheidung vom 26. Mai 1993 - 12 K 2330/90 (https://dejure.org/1993,28561)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 779
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.08.1977 - VIII R 104/74

    Erwerber einer Eigentumswohnung - Zahlung von Entgelten an Veräußerer -

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.1993 - 12 K 2330/90
    In Konsquenz der weiten Auslegung des Begriffs der Schuldzinsen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG durch die ständige Rechtsprechung des BFH gehören alle Aufwendungen zur Erlangung und Sicherung eines Kredits (vgl. Urteil des BFH vom 2. August 1977 VIII R 104/74 , BStBl II 1978, 143) zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.
  • BFH, 11.05.1989 - IV R 56/87

    Prämien für eine auf das Leben eines Gesellschafters abgeschlossene

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.1993 - 12 K 2330/90
    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist somit weder die in der Verfügung der Oberfinanzdirektion München geäußerte Ansicht noch die Rechtsprechung des BFH zur Teilhaberversicherung bei Personengesellschaften im Zusammenhang mit der Absicherung eines Bankkredits (vgl. Urteil des BFH vom 11. Mai 1989 IX R 56/87, BStBl II 1989, 657 [BFH 11.05.1989 - IV R 56/87] ) einschlägig.
  • BFH, 21.12.1982 - VIII R 215/78

    Grundstücksbelastung - Anschaffungskosten - Werbungskosten - Befreiung von einer

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.1993 - 12 K 2330/90
    Dagegen bilden keine als Werbungskosten abziehbaren Finanzierungsaufwendungen Beträge, die zur Tilgung einer Schuld gezahlt werden ( BFH-Urteil vom 21. Dezember 1982 VIII R 215/78 , BStBl II 1983, 410, Ziffer 2a der Gründe).
  • BFH, 29.10.1985 - IX R 56/82

    Versicherungsprämie - Werbungskosten - Einkommensteuer

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.1993 - 12 K 2330/90
    Geht es somit um die Kreditierung eines Gebäudeerwerbs, ist nach der BFH-Rechtsprechung entscheidend, ob die Zahlung bei wirtschaftlicher Betrachtung des gesamten Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten angesehen werden kann (vgl.z.B. das Urteil vom 19. April 1977 VIII R 44/74 , BStBl II 1986, 143).
  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 44/74

    Hersteller eines Gebäudes - Bauzinsen - Finanzierungskosten - Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Hessen, 26.05.1993 - 12 K 2330/90
    Geht es somit um die Kreditierung eines Gebäudeerwerbs, ist nach der BFH-Rechtsprechung entscheidend, ob die Zahlung bei wirtschaftlicher Betrachtung des gesamten Vorgangs als Vergütung für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten angesehen werden kann (vgl.z.B. das Urteil vom 19. April 1977 VIII R 44/74 , BStBl II 1986, 143).
  • FG Münster, 18.09.2000 - 4 K 6019/99

    Einkommensteuerliche Qualifizierung einer an einen geschlossenen Immobilienfond

    Sie fragen nur zusätzlich danach, ob der private, nicht steuerbare Bereich betroffen ist, wie es bei der Prüfung jeder Betriebsausgabe und jedes Werbungskostenabzugs erforderlich ist (BFH-Urteil vom 10.04.1990, VIII R 63/88 BStBl II 1990, 1017; Hess. FG, Urteil vom 26.05.1993, 12 K 2330/90, EFG 1993, 779).
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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 11.05.1993 - VIII (II) 733/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,15553
FG Niedersachsen, 11.05.1993 - VIII (II) 733/89 (https://dejure.org/1993,15553)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.05.1993 - VIII (II) 733/89 (https://dejure.org/1993,15553)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - VIII (II) 733/89 (https://dejure.org/1993,15553)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abzug von vorab entstandenen Werbungskosten bei unbebautem Grundstück? (IBR 1994, 83)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 779
 
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