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   FG Berlin, 12.12.1995 - V 348/95   

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https://dejure.org/1995,15563
FG Berlin, 12.12.1995 - V 348/95 (https://dejure.org/1995,15563)
FG Berlin, Entscheidung vom 12.12.1995 - V 348/95 (https://dejure.org/1995,15563)
FG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - V 348/95 (https://dejure.org/1995,15563)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1996, 1446
  • EFG 1996, 480
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG München, 15.11.2017 - 4 K 210/15

    Unbeachtlichkeit eines nachrangigen Nießbrauchs

    Insoweit liegt eine aufschiebende Bedingung vor (vgl. auch Urteil des FG Münster vom 30. November 1995 3 K 105-106/95 Erb, EFG 1996, 480 sowie das Schrifttum, z.B. Gebel a.a.O., § 25 Rn. 38; Weinmann in Moench/Weinmann, ErbStG, § 25 Rn. 31; Eisele in Kapp/Ebeling, ErbStG, § 25 Rn. 41).
  • BFH, 23.03.1998 - II R 26/96

    Abweichende Steuerfestsetzung bei Tod des Verlobten

    In dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 480 veröffentlichten Urteil vertrat das Finanzgericht (FG) die Ansicht, aus der am bürgerlichen Recht orientierten Zusammensetzung der Steuerklassen in § 15 ErbStG 1974 ergebe sich, daß keine Regelungslücke des Gesetzes vorliege.
  • FG München, 15.11.2017 - 4 K 204/15

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Schenkungsteuer

    Insoweit liegt eine aufschiebende Bedingung vor (vgl. auch Urteil des FG Münster vom 30. November 1995 3 K 105-106/95 Erb, EFG 1996, 480 sowie das Schrifttum, z.B. Gebel a.a.O., § 25 Rn. 38; Weinmann in Moench/Weinmann, ErbStG, § 25 Rn. 31; Eisele in Kapp/Ebeling, ErbStG, § 25 Rn. 41).
  • FG Hamburg, 30.04.2008 - 3 K 17/07

    Erbschaftsteuerrecht: Erlass bzw. niedrigere Festsetzung von Erbschaftsteuer im

    Die bisherige Rechtsprechung zu einem Steuererlass im Billigkeitswege in Erbrechtsfällen beschränkte sich - soweit ersichtlich - auf die Frage der Anwendung einer günstigen Steuerklasse für Verlobte in den Fällen, in denen der Verlobte kurz vor der geplanten Eheschließung verstarb (FG Berlin Urteil vom 12.12.1995 V 348/95, EFG 1996, 480; FG Hamburg Urteil vom 15.12.1995 II 46/94, EFG 1996, 732; FG Baden-Württemberg Urteil vom 04.10.1984 IX 345/82, EFG 1985, 249) und bei fehlgeschlagener Adoption (FG Düsseldorf Urteil vom 05.07.2000 4K 5245/96AO, UVR 2000, 395).
  • FG Hamburg, 02.10.2007 - 3 K 17/07

    Finanzgerichtsordnung/Zivilprozessordnung: Unparteilichkeit eines richterlichen

    In der (o.a.) EFG-Besprechung des hiesigen Urteils wird außerdem Bezug genommen auf das nahezu zeitgleiche Urteil des FG Berlin vom 12. Dezember 1995 V 348/95 (EFG 1996, 480), das beim Tod eines 67-jährigen Verlobten wenige Tage vor dem Heiratstermin einen Billigkeitserlass verneint hatte (bestätigt durch BFH vom 23. März 1998 II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098).
  • FG Düsseldorf, 05.07.2000 - 4 K 5245/96

    Erlass von Erbschaftsteuer bei nur geplanter Adoption; Vorliegen sachlicher

    In der Folgezeit hat der BFH indessen in begründeten Entscheidungen eindeutig klargestellt, dass der Tod eines Verlobten nach Bestellung des Aufgebots kein Billigkeitsgrund für eine abweichende Erbschaftsteuerfestsetzung ist (Urteil vom 23.3.1998 II R 26/1998, BFH/NV 1998, 1098 - Bestätigung des Urteils des FG Berlin vom 12.12.1995 - V 348/95 EFG 1996, 480) und auch einen Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit nicht rechtfertigt (Urteil ebenfalls vom 23.3.1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl. II 1998, 396).
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