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   FG Münster, 22.03.1996 - 14 K 3008/94 E   

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FG Münster, 22.03.1996 - 14 K 3008/94 E (https://dejure.org/1996,33610)
FG Münster, Entscheidung vom 22.03.1996 - 14 K 3008/94 E (https://dejure.org/1996,33610)
FG Münster, Entscheidung vom 22. März 1996 - 14 K 3008/94 E (https://dejure.org/1996,33610)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1996, 921
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • FG Nürnberg, 07.03.2005 - VI 160/04

    Kurzfristiges Unterbrechen des dauernden getrennt Lebens rechtfertigt nicht die

    - aa) Nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 14.04.1988 (9 K 70/85, EFG 1988, 639) eröffnet ein siebenwöchiges Zusammenleben die Ehegattenveranlagung, nach Finanzgericht Münster (Urteil vom 22.03.1996 - 14 K 3008/94 E, EFG 1996, 921) reichen hierfür schon sechs Wochen aus und nach Finanzgericht Köln (Urteil vom 21.12.1993 - 2 K 4543/92, EFG 1994, 771, durch den BFH mit Beschluss vom 26.08.1997 VI R 268/94 im Verfahren nach Artikel 1 Nr. 7 BFH-Entlastungsgesetz bestätigt, BFH/NV 1998, 163 ) ermöglicht bereits ein drei bis vierwöchiges erneutes Zusammenleben die Veranlagung nach § 26 ff EStG .
  • BFH, 17.10.2001 - III B 65/01

    Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund -

    Ebenso wenig geht die Beschwerde auf die speziell zur Bedeutung eines erfolglosen, nur kurzzeitigen Versöhnungsversuchs für die Prüfung des Merkmals des dauernden Getrenntlebens i.S. von § 26 Abs. 1 EStG ergangene Rechtsprechung, insbesondere auch der FG, ein (vgl. Urteil des FG Münster vom 22. März 1996 14 K 3008/94 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1996, 921; des FG Köln vom 21. Dezember 1993 2 K 4543/92, EFG 1994, 791; vom 14. Oktober 1992 3 K 666/92, EFG 1993, 379, und des Hessischen FG vom 14. April 1988 9 K 70/85, EFG 1988, 639).
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