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   FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97   

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https://dejure.org/1998,3228
FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97 (https://dejure.org/1998,3228)
FG Thüringen, Entscheidung vom 02.09.1998 - III 326/97 (https://dejure.org/1998,3228)
FG Thüringen, Entscheidung vom 02. September 1998 - III 326/97 (https://dejure.org/1998,3228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch einen Mietvertrag unter nahen Angehörigen.; Voraussetzungen des Gestaltungsmißbrauchs; Entstehung und Wirkung des dinglichen Wohnrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Gestaltungsmissbrauch bei Ersetzung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch einen Mietvertrag unter nahen Angehörigen; Einkommensteuer 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Gestaltungsmissbrauch bei Ersetzung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch einen Mietvertrag unter nahen Angehörigen. - Einkommensteuer 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1998, 1642
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88

    Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Dieser sog. Fremdvergleich dient der Feststellung, ob der zu beurteilende Sachverhalt dem privaten Bereich oder dem Bereich der Einkunftserzielung (hier gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ) zuzuordnen ist (BFH-Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, 571, BStBl II 1990, 160 ).

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten (BFH-Beschluß in BFHE 158, 563, 571, BStBl II 1990, 160 ; BFH-Urteil vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99, 2. c; vgl. auch BFH-Urteil vom 7. September 1995 III R 24/91, BFH/NV 1996, 320, betr.

  • BFH, 16.01.1996 - IX R 13/92

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem geschiedenen Ehemann

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung: BFH-Urteil vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400 , BStBl II 1996, 214 , m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH in BFHE 179, 400 , BStBl II 1996, 214 ).

  • FG Thüringen, 13.03.1996 - I 120/95

    Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Der erkennende Senat folgt diesen Grundsätzen (vgl. bereits Urteil vom 13.03.1996 Az.: I 120/95, EFG 1996, 860, bestätigt durch BFH-Beschluß vom 15.07.1997 IX B 46/96 n.v.).
  • BFH, 12.07.1988 - IX R 149/83

    Spekulationsgeschäft bei mißbräuchlich i. S. von § 42 AO zwischengeschalteter

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Die Steuerpflichtigen sind grundsätzlich frei, ihre rechtlichen Verhältnisse so zu gestalten, daß sich eine geringere Steuerbelastung ergibt (BFH, Urteil vom 12.07.1988 IX R 149/83, BStBl II 1988, 942 ).
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Der IX. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 12.09.1995 (IX R 54/93, Deutsches Steuerrecht 1996, 99 ) entschieden, die Übertragung des Eigentums an einer von zwei Eigentumswohnungen auf einen nahen Angehörigen verbunden mit gleichzeitiger wechselseitiger Vermietung dieser Wohnungen stelle keinen Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten dar.
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 306/87

    Ausschluß der pauschalierten Nutzungswertbesteuerung nach § 21a EStG bei

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Das gilt auch für Mietverträge (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359 , BStBl II 1992, 75 , und vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 112).
  • FG Thüringen, 13.02.1997 - I 355/95

    Voraussetzungen für die steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages unter

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Das Urteil widerspricht auch nicht dem Urteil des ersten Senats des Thüringer FG vom 13.02.1997 (I 355/95); denn dort hatten die Kläger das Wohnrecht vor Abschluß des Mietvertrages schuldrechtlich nicht ausdrücklich aufgehoben.
  • BFH, 07.06.1994 - IX R 121/92

    Mietverhältnis zwischen Angehörigen über Zweitwohnung

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Das gilt auch für Mietverträge (BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 306/87, BFHE 165, 359 , BStBl II 1992, 75 , und vom 7. Juni 1994 IX R 121/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1995, 112).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Das Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerliche Gestaltung noch nicht unangemessen (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 29. November 1982 GrS 1/81, BFHE 137, 433, 444, BStBl II 1983, 272 ).
  • BFH, 13.12.1995 - X R 261/93

    Vereinbarungen unter nahen Angehörigen sind nur dann der Besteuerung zugrunde zu

    Auszug aus FG Thüringen, 02.09.1998 - III 326/97
    Der Senat geht in Fortführung der ständigen Rechtsprechung des BFH davon aus, daß Verträge zwischen nahen Angehörigen der Besteuerung grundsätzlich nur dann zugrunde zu legen sind, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam abgeschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z. B. BFH-Urteile vom 28. März 1995 IX R 47/93, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE- 177, 416, Bundeststeuerblatt -BStBl- II 1996, 59, zu 2., und vom 13. Dezember 1995 X R 261/93, BFHE 179, 350 , BStBl II 1996, 180 ).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 290/82

    Steuerliche Anerkennung von Rechtsverhältnissen unter Angehörigen nach

  • BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • FG Brandenburg, 16.12.1997 - 3 K 862/96

    Schuldrechtliches Wohnungsrecht und Mietverhältnis

  • BFH, 22.03.1994 - IX R 78/92

    Liebhaberei bei vermieteter Einliegerwohnung

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 28.03.1995 - IX R 47/93

    Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind kein Mißbrauch von

  • BFH, 07.09.1995 - III R 24/91

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

  • BFH, 08.02.1995 - X S 7/94

    Verträge zwischen geschiedenen Ehegatten

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.10.2002 - 4 K 2346/00

    Zur Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen - hier: Eltern

    Die Barzahlung ist bei einem Mietverhältnis wegen des damit verbundenen Aufwandes zwar eher selten, doch steht dies dessen Anerkennung nicht entgegen, zumal die Barzahlung immer noch die gesetzliche Regel ist (s. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch § 362 RZ. 8, Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 2. September 1998, EFG 1998, 1642).
  • FG Köln, 19.04.2000 - 1 K 6554/94

    Verzicht auf unentgeltlichen Nießbrauch

    So haben die Kl. insbesondere nicht vorgetragen, daß z. B. aufgrund veränderter Umstände (etwa unvorhergesehener Instandhaltungsbedarf) die Miete des Vaters auch zur Finanzierung solchen Bedarfs nötig war (FG Thüringen, EFG 1998, 1642).
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