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   FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - V 166/78   

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FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1978 - V 166/78 (https://dejure.org/1978,16623)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.10.1978 - V 166/78 (https://dejure.org/1978,16623)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Oktober 1978 - V 166/78 (https://dejure.org/1978,16623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1979, 134
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 02.07.1986 - I R 39/83

    Anspruch auf Stundung von Steuerschulden - Abweichende Festsetzung des

    Der Senat teilt die gegen diese Rechtsprechung erhobenen Bedenken nicht (vgl. u. a. Urteile des FG Bremen vom 18. Februar 1977 I 26/76, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1977, 386, und des FG Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 1978 V 166/78, EFG 1979, 134), wonach eine nach Entrichtung der Steuern ausgesprochene Stundung ins Leere gehe.
  • BFH, 22.04.1988 - III R 269/84

    Stundung der Steuerschuld auf Grund einer erheblichen Härte durch

    Der Senat teilt die gegen diese Rechtsprechung erhobenen Einwendungen nicht (vgl. z. B. Urteile des FG Bremen vom 18. Februar 1977 I 26/76, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1977, 386, und des FG Rheinland-Pfalz vom 2. Oktober 1978 V 166/78, EFG 1979, 134).
  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 239/81

    Zulässigkeit der Revision gegen finanzgerichtliches Urteil

    die Gewerbesteuermeßbeträge 1972 bis 1974 ausgesprochene Zulassung der Revision wirkt nur hinsichtlich dieses Urteils und nicht auch hinsichtlich des Urteils des FG vom 1. April 1981 V 166/78.

    Aus dem FG-Urteil V 167/78 kann nicht entnommen werden, daß sich die Revisionszulassung auch auf das Urteil V 166/78 beziehen soll.

  • BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79

    Abschreibung - Firmenwert - Abfindung eines Gesellschafters - Geschäftswert

    Das FG, dessen Urteil in EFG 1979, 134 veröffentlicht ist, gab der Klage statt.
  • BFH, 13.07.1990 - VI B 107/88

    Die notfalls erforderliche Kreditaufnahme zur Bezahlung der

    Es kann dahinstehen, ob mit der Entrichtung der geschuldeten Steuer der Rechtsstreit über eine beantragte Stundung dieser Steuer in der Hauptsache erledigt ist (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. September 1966 I 204/65, BFHE 86, 810, BStBl III 1966, 694 gegenüber FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Oktober 1978 V 166/78, Entscheidung der Finanzgerichte - EFG - 1979, 134).
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