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   FG Baden-Württemberg, 24.04.1991 - 12 K 244/87   

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https://dejure.org/1991,23247
FG Baden-Württemberg, 24.04.1991 - 12 K 244/87 (https://dejure.org/1991,23247)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.04.1991 - 12 K 244/87 (https://dejure.org/1991,23247)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. April 1991 - 12 K 244/87 (https://dejure.org/1991,23247)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1991, 661
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • FG Baden-Württemberg, 29.08.2006 - 14 K 46/06

    Aufwendungen zum Erwerb eines Busführerscheins als Werbungskosten im Sinne von §

    Die Aufwendungen hierfür sind infolgedessen Fortbildungskosten (vgl. zu einem ähnlichen Fall Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 24. April 1991 12 K 244/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 661).
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 5/04 R

    Arbeitsentgelt - Erstattung von Führerscheinkosten - Einkommenssteuerrecht -

    Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten haben die Finanzgerichte in der Vergangenheit für den Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 zur Aufnahme einer Berufstätigkeit entschieden, dass dessen private Nutzung nach der Lebenserfahrung von untergeordneter Bedeutung ist (BFHE 95, 433, 435 = BStBl II 1969, 433, 434; FG Münster EFG 1998, 941; FG Baden-Württemberg EFG 1991, 661).

    Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten haben die Finanzgerichte in der Vergangenheit für den Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 zur Aufnahme einer Berufstätigkeit entschieden, dass dessen private Nutzung nach der Lebenserfahrung von untergeordneter Bedeutung ist (BFHE 95, 433, 435 = BStBl II 1969, 433, 434; FG Münster EFG 1998, 941; FG Baden-Württemberg EFG 1991, 661).

  • BSG, 26.05.2004 - B 12 KR 2/04 R

    Erstattung von Führerscheinkosten als Arbeitsentgelt

    Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten haben die Finanzgerichte in der Vergangenheit für den Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 zur Aufnahme einer Berufstätigkeit entschieden, dass dessen private Nutzung nach der Lebenserfahrung von untergeordneter Bedeutung ist (BFHE 95, 433, 435 = BStBl II 1969, 433, 434; FG Münster EFG 1998, 941; FG Baden-Württemberg EFG 1991, 661).
  • BFH, 28.07.1993 - IX R 74/91

    Inanspruchnahme des § 7b EStG für das gesamte Einfamilienhaus, wenn im Jahr der

    Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1991, 661 veröffentlichten Urteil statt: Maßgebend für die Bestimmung des nach § 7 b EStG begünstigten Objektes sei im Falle der Selbstnutzung der Zeitpunkt, in dem erstmals ein Nutzungswert anzusetzen sei.
  • FG Baden-Württemberg, 17.10.2001 - 9 K 248/96

    Aufwendungen für den Erwerb der Verkehrsflugzeugführerlizenz als

    Hierin unterscheide sich der vorliegende Sachverhalt von der Fallgestaltung des Urteils des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 24.4.1991 12 K 244/87 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 661), dass ein bereits als Fahrer von Kleinlastwagen tätiger Arbeitnehmer den Führerschein der Klasse II erwerbe, um dadurch auch Fahrgäste befördern zu können.
  • FG Hessen, 26.02.1998 - 6 K 2275/97

    Aufwendungen zur Erlangung der Berufsflugzeugführerlizenz (CPL-Gewerbliche

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  • SG Detmold, 19.05.2011 - S 20 R 24/09

    Rentenversicherung

    Im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten um die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten haben die Finanzgerichte in der Vergangenheit für den Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 zur Aufnahme einer Berufstätigkeit entschieden, dass dessen private Nutzung nach der Lebenserfahrung von untergeordneter Bedeutung ist (BFHE 95, 433, 435 = BStBl II 1969, 433, 434; FG Münster EFG 1998, 941; FG Baden-Württemberg EFG 1991, 661).
  • FG Hessen, 15.02.1996 - 13 K 2517/94

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Aufwendungen zum Erwerb der Erlaubnis für

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