Weitere Entscheidung unten: RG, 16.04.1888

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 04.06.1991 - 6 K 89/86 E   

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FG Düsseldorf, 04.06.1991 - 6 K 89/86 E (https://dejure.org/1991,29557)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.06.1991 - 6 K 89/86 E (https://dejure.org/1991,29557)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 6 K 89/86 E (https://dejure.org/1991,29557)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 01.12.2015 - IX R 18/15

    Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

    Vielmehr ist eine gewisse Nachhaltigkeit und Dauerhaftigkeit der Tätigkeit am Vermietungsobjekt erforderlich (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, unter II.1.d; vom 9. Juni 2011 VI R 58/09, BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34, unter II.1.; FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 1991  6 K 89/86 E, EFG 1992, 67).

    Aufwendungen für gelegentliche Fahrten zu dem vermieteten Grundstück sind Werbungskosten i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG (vgl. R 21.2 Abs. 4 der Einkommensteuer-Richtlinien; Oberfinanzdirektion Köln, Verfügung vom 13. Mai 1975 S 2211 - 13 - St 111, Der Betrieb 1975, 1101; FG Düsseldorf in EFG 1992, 67; HHR/Bergkemper, § 9 EStG Rz 544; Fuhrmann in Korn, § 9 EStG Rz 302 f.; Schmidt/Loschelder, a.a.O., § 9 EStG Rz 253; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 400, Stichwort "Reisekosten"; Schmidt, Neue Wirtschafts-Briefe 2014, 782, 787 f.).

    In diesem Fall stellt sich § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung insoweit als sachgerechte und folgerichtige Ausnahme vom objektiven Nettoprinzip dar (vgl. BFH-Urteile in BFHE 234, 164, BStBl II 2012, 38, unter II.1.c und d; in BFHE 234, 160, BStBl II 2012, 36, unter II.2.a, m.w.N.; in BFHE 234, 155, BStBl II 2012, 34, unter II.1.; FG Münster, Urteil vom 28. November 1989 VI 2090/86 E, EFG 1990, 303; FG Düsseldorf in EFG 1992, 67; Hessisches FG in EFG 1993, 781; FG Nürnberg, Urteil vom 4. Mai 1977 V 163/75, Deutsches Steuerrecht 1977, 575; FG Köln, Urteil vom 12. Juni 1986 V K 373/84, EFG 1986, 555; von Beckerath in Kirchhof, EStG, 14. Aufl., § 9 Rz 140; Seitrich, Betriebs-Berater 1986, 2308, 2309; Baldauf, EFG 2015, 1089, 1090).

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2015 - 7 K 7084/13

    Einkommensteuer 2009 und 2010

    Das FG Düsseldorf hat auf dieser Grundlage eine regelmäßige Tätigkeitsstätte am Mietobjekt in einem Fall bejaht, in dem der Steuerpflichtige regelmäßig alle 2 Wochen zum Mietobjekt gefahren ist, sämtliche Unterlagen, auch den Mietvertrag, in einem Schrank im Keller des Hauses aufbewahrt, dort den Stromzähler abgelesen, die Nebenkosten mit den Bewohnern abgerechnet und die Miete vereinnahmt, sämtliche Gartenarbeiten selbst durchgeführt und anfallende Reparaturen erledigt und Verhandlungen mit seinem Mieter ausgeführt hat (FG Düsseldorf v. 04.06.1991 - 6 K 89/86 E, EFG 1992, 67).
  • FG Münster, 03.02.2006 - 2 K 4000/03

    Einkünfte von Berufssportlern

    Zur Vermeidung der praktischen Schwierigkeiten, welche sich im Einzelfall daraus ergeben können, dass ein Aufteilungsmaßstab nur schwer auszumachen sein kann - insbesondere wenn das für eine Tätigkeit im natürlichen Sinne gezahlte einheitliche Entgelt nicht individualvertraglich auf den sportlichen und werblichen Bereich aufgeteilt wurde - spricht die im OECD-MK vorgegebene Zielsetzung einer möglichst weitgehenden Vereinfachung und Praktikabilität der Besteuerung international tätiger Sportler dafür, eine einheitliche sportliche/werbliche Tätigkeit im natürlichen Sinne auch abkommens rechtlich einheitlich zu beurteilen (so bereits für eine einheitliche rechtliche Behandlung einer sportlichen/werblichen Tätigkeit im deutschen Einkommensteuerrecht das Niedersächsische FG, Urteil vom 11. März 1991, VII 572-573/88, EFG 1992, 67, 68 zur Frage der Trennung von werblicher und sportlicher Tätigkeit im Ralleysport).
  • FG Nürnberg, 10.07.2002 - III 216/00

    Gewinnerzielungsabsicht bei Berufssportlern

    Rückschlüsse auf künftige Gewinne aus einer Tätigkeit als Berufssportler zuzulassen (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11.3. 1991 VII 572/573/88, EFG 1992, 67 zu Ralleysportveranstaltungen).
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Rechtsprechung
   RG, 16.04.1888 - 573/88   

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RG, 16.04.1888 - 573/88 (https://dejure.org/1888,342)
RG, Entscheidung vom 16.04.1888 - 573/88 (https://dejure.org/1888,342)
RG, Entscheidung vom 16. April 1888 - 573/88 (https://dejure.org/1888,342)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Liegt ein gemeinschaftliches Jagen nach §. 293 St.G.B.'s vor, wenn von zwei in Gemeinschaft unbefugt Jagenden der eine zu der That irrtümlich sich für berechtigt hielt?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1992, 67
  • RGSt 17, 413
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.02.2015 - 7 K 7084/13

    Einkommensteuer 2009 und 2010

    Das FG Düsseldorf hat auf dieser Grundlage eine regelmäßige Tätigkeitsstätte am Mietobjekt in einem Fall bejaht, in dem der Steuerpflichtige regelmäßig alle 2 Wochen zum Mietobjekt gefahren ist, sämtliche Unterlagen, auch den Mietvertrag, in einem Schrank im Keller des Hauses aufbewahrt, dort den Stromzähler abgelesen, die Nebenkosten mit den Bewohnern abgerechnet und die Miete vereinnahmt, sämtliche Gartenarbeiten selbst durchgeführt und anfallende Reparaturen erledigt und Verhandlungen mit seinem Mieter ausgeführt hat (FG Düsseldorf v. 04.06.1991 - 6 K 89/86 E, EFG 1992, 67).
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