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   FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87   

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FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87 (https://dejure.org/1992,4671)
FG Köln, Entscheidung vom 05.02.1992 - 4 K 5056/87 (https://dejure.org/1992,4671)
FG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 1992 - 4 K 5056/87 (https://dejure.org/1992,4671)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • EFG 1993, 144
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 03.12.1982 - VI R 228/80

    Doppelte Haushaltsführung - Eigentumswohnung am Beschäftigungsort - Mietausgaben

    Auszug aus FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87
    In der vom Beklagten herangezogenen Entscheidung des BFH vom 03.12.1982, BStBl II 1983, 467, sei die Frage der Notwendigkeit der Einrichtung nicht entschieden worden.

    Hierzu gehören auch die Kosten der Unterkunft am inländischen Beschäftigungsort (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 16.03.1979 VI R 176/78, BStBl II 1979, 473; vom 03.12.1982 VI R 228/80, BStBl II 1983, 467; vom 10.02.1983 VI R 51/79, BStBl II 1983, 515; vgl. ferner Abschnitt 27 Abs. 1 Nr. 4 LStR 1984; Abschnitt 43 Abs. 9 LStR 1990).

    Zu den Unterkunftskosten zählen auch Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände der Wohnung am Beschäftigungsort; diese sind, sofern es sich nicht um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt, gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 1 EStG mit den Beträgen für Absetzungen für Abnutzung berücksichtigungsfähig (vgl. BFH, Urteil vom 03.12.1982, a.a.O.).

    Das Notwendigkeitserfordernis besagt, daß die Mehraufwendungen dem Grunde nach erforderlich und der Höhe nach angemessen sein müssen (vgl. BFH, Urteil vom 16.03.1979, a.a.O.; vom 03.12.1982, a.a.O.; Herrmann-Heuer-Raupach, § 9 EStG Anm. 490; a. A. Stolz, FR 1978, 546, wonach "notwendig" wesentlich bedeuten soll).

    Nach dem Urteil des BFH vom 03.12.1982 (a.a.O.) ist auf die "zum Leben notwendigen Einrichtungsgegenstände" abzustellen.

    Der Auffassung, daß nur die "zum Leben notwendigen Einrichtungsgegenstände" berücksichtigt werden können, wie der BFH im Urteil vom 03.12.1982 (a.a.O.) formuliert, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • BFH, 30.03.1982 - VI R 162/78

    Auch Arbeitnehmer der Privatwirtschaft können bei dienstlich veranlaßten Umzügen

    Auszug aus FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 01.03.1972 IV R 16/69, BStBl II 1972, 458; vom 30.03.1982 VI R 162/78, BStBl II 1982, 595) in Übereinstimmung mit den Lohnsteuerrichtlinien (vgl. Abschnitt 26 Satz 5 LStR 1984) Regelungen des BUKG bei der Ermittlung der Höhe der Werbungskosten für anwendbar gehalten, die anläßlich eines Umzugs aus beruflichen Gründen entstanden sind.
  • BFH, 01.03.1972 - IV R 166/69

    Unselbständige Tätigkeit - Gleichartige freiberufliche Tätigkeit - Verlegung

    Auszug aus FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 01.03.1972 IV R 16/69, BStBl II 1972, 458; vom 30.03.1982 VI R 162/78, BStBl II 1982, 595) in Übereinstimmung mit den Lohnsteuerrichtlinien (vgl. Abschnitt 26 Satz 5 LStR 1984) Regelungen des BUKG bei der Ermittlung der Höhe der Werbungskosten für anwendbar gehalten, die anläßlich eines Umzugs aus beruflichen Gründen entstanden sind.
  • BFH, 09.07.1970 - IV R 16/69

    Erfindung - Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH - Verwertung durch fremden

    Auszug aus FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 01.03.1972 IV R 16/69, BStBl II 1972, 458; vom 30.03.1982 VI R 162/78, BStBl II 1982, 595) in Übereinstimmung mit den Lohnsteuerrichtlinien (vgl. Abschnitt 26 Satz 5 LStR 1984) Regelungen des BUKG bei der Ermittlung der Höhe der Werbungskosten für anwendbar gehalten, die anläßlich eines Umzugs aus beruflichen Gründen entstanden sind.
  • BFH, 30.10.1990 - VIII R 42/87

    1. Aufwendungen zur Ausstattung eines Arbeitszimmers mit Kunstgegenständen sind

    Auszug aus FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87
    Im übrigen stellen nach Auffassung des RFH (Urteil vom 30.10.1990 VIII R 42/87, BStBl II 1991, 340) Aufwendungen zur Ausschmückung eines Arbeitszimmers keine Werbungskosten dar.
  • BFH, 18.03.1988 - VI R 90/84

    Bei doppelter Haushaltsführung Kosten eines Telefongesprächs anstelle einer

    Auszug aus FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87
    Die Frage der Notwendigkeit der Aufwendungen ist losgelöst von subjektiven Vorstellungen des einzelnen Arbeitnehmers zu beantworten (vgl. BFH, Urteil vom 18.03.1988 VI R 90/84, BStBl II 1988, 988, 990, zur Notwendigkeit von aus Anlaß der doppelten Haushaltsführung mit Familienangehörigen geführten Telefongesprächen).
  • BFH, 10.02.1983 - VI R 51/79

    Auswärtige Beschäftigung - Beschäftigungsdauer - Mehraufwand - Beibehaltung der

    Auszug aus FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87
    Hierzu gehören auch die Kosten der Unterkunft am inländischen Beschäftigungsort (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 16.03.1979 VI R 176/78, BStBl II 1979, 473; vom 03.12.1982 VI R 228/80, BStBl II 1983, 467; vom 10.02.1983 VI R 51/79, BStBl II 1983, 515; vgl. ferner Abschnitt 27 Abs. 1 Nr. 4 LStR 1984; Abschnitt 43 Abs. 9 LStR 1990).
  • BFH, 16.03.1979 - VI R 126/78

    Aufwendungen für die Miete am Beschäftigungsort anläßlich einer doppelten

    Auszug aus FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87
    Hierzu gehören auch die Kosten der Unterkunft am inländischen Beschäftigungsort (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 16.03.1979 VI R 176/78, BStBl II 1979, 473; vom 03.12.1982 VI R 228/80, BStBl II 1983, 467; vom 10.02.1983 VI R 51/79, BStBl II 1983, 515; vgl. ferner Abschnitt 27 Abs. 1 Nr. 4 LStR 1984; Abschnitt 43 Abs. 9 LStR 1990).
  • FG Köln, 12.06.1986 - V K 156/86
    Auszug aus FG Köln, 05.02.1992 - 4 K 5056/87
    Das FG Köln habe mit Urteil vom 12.06.1986 V K 156/86 entschieden, daß es bei der Einrichtung eines Arbeitszimmers kein Kargheitsgebot gebe.
  • FG Köln, 06.11.2014 - 13 K 1665/12

    Ortsübliche Durchschnittsmiete bei doppelter Haushaltsführung

    Die Notwendigkeit der Anschaffungen sei nach objektiven Kriterien unabhängig von den Einkommensverhältnissen, dem Lebensstil und den Geschmacksvorstellungen des Arbeitnehmers zu beurteilen (Hinweis auf FG Köln, Urteil vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, EFG 1993, 144).

    Anhaltspunkte für das Maß des "Notwendigen" können sich dabei u.a. aus anderen Bereichen der Rechtsordnung, etwa dem Sozialhilferecht, aber auch aus den Regelungen des Bundesumzugskostengesetzes ergeben (so z.B. FG Köln, Urteil vom 5.2.1992 4 K 5056/87, EFG 1993, 144, vgl. auch Lochte in Frotscher, EStG, § 9 Rz. 209, und von Bornhaupt, a.a.O., § 9 Rdnr. G 300 "Hausratsgegenstände").

    Dabei folgt der erkennende Senat der Auffassung des 4. Senats des Finanzgerichts Köln, wonach das Erfordernis der Notwendigkeit zwar nicht dazu zwingt, nur Einrichtungsgegenstände der billigsten Preiskategorie zu berücksichtigen (FG Köln, Urteil vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, EFG 1993, 144).

    Ein Steuerpflichtiger, der seine Aufwendungen für den Zweithaushalt auf das "Notwendige" beschränken will, ist daher nicht gehalten, seine Wohnung am Beschäftigungsort auf dem Niveau des sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs auszustatten (FG Köln in EFG 1993, 144).

  • FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung

    Die Notwendigkeit ist nach objektiven Kriterien unabhängig von den Einkommensverhältnissen, dem Lebensstil und Geschmacksvorstellungen des Arbeitnehmers zu beurteilen (FG Köln vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, EFG 1993, 144 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.06.2011 - 9 K 9079/08

    Wohnungswechsel im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

    Mit ihrer hiergegen gerichteten Klage machen die Kläger im Wesentlichen geltend,  dass  es sich bei den streitgegenständlichen Aufwendungen um notwendige Investitionen im Sinne des Urteils des FG Köln vom 5. Februar 1992 4 K 5056/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 144 gehandelt habe (Hinweis auch auf BFH-Urteil vom 3. Dezember 1982 VI R 228/80, BStBl. II 1983, 467).
  • FG Saarland, 29.08.2001 - 1 K 120/00

    Kleinmöbel und Radio als Aufwendungen einer doppelten Haushaltsführung / Vorhänge

    Das insoweit positive Urteil des 2. Senats des FG des Saarlandes vom 6. Dezember 1984 II 82/83, EFG 1985, 232 ist durch diese Rechtsentwicklung deshalb ebenso überholt wie die ihm entsprechenden Urteile des FG Köln vom 5. Februar 1992  4 K 5056/87, EFG 1993, 144 und vom 7. Oktober 1992  1 K 3830/88, juris, die der Kläger mit seiner Klageschrift zu den Gerichtsakten gereicht hat.
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.1996 - 1 K 1242/93

    Lohnsteuer; Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auf die subjektiven Vorstellungen, den Lebensstil und die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers kommt es nicht an (vgl. FG Köln EFG 1993 S. 144, 145 [FG Köln 05.02.1992 - 4 K 5056/87] re.Sp.).

    Richtet der Arbeitnehmer die Wohnung ein, so können die Absetzungen für Abnutzung oder die sofort absetzbaren Beträge für die angeschafften Einrichtungsgegenstände nur insoweit berücksichtigt werden, als die Gegenstände ihrer Art. nach zum Leben in einer Wohnung notwendig - also zur Führung eines geordneten Haushalts erforderlich - und die hierfür aufgewandten Kosten nicht als überhöht anzusehen sind (vgl. BFH BStBl 1983 II S. 467, 471 li.Sp.; FG Köln EFG 1993 S. 144, 145 li.Sp.).

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