Weitere Entscheidung unten: FG München, 10.04.1995

Rechtsprechung
   FG München, 15.02.1995 - 4 K 415/92   

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https://dejure.org/1995,7775
FG München, 15.02.1995 - 4 K 415/92 (https://dejure.org/1995,7775)
FG München, Entscheidung vom 15.02.1995 - 4 K 415/92 (https://dejure.org/1995,7775)
FG München, Entscheidung vom 15. Februar 1995 - 4 K 415/92 (https://dejure.org/1995,7775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Erwerbes von Todes wegen durch Nachlassverbindlichkeiten; Steuerliche Behandlung von Pflegeleistungen für den Erblasser; Inaussichtstellung der Erbeinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 752
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Hessen, 18.05.2009 - 1 K 1366/07

    Grundstückswert bei Vornahme von Investitionen des Erben in Erwartung des

    Darunter fallen jedoch nur solche Kosten, die sich als Gegenleistung für eine vertraglich fest eingeräumte Erbeinsetzung darstellen (vgl. z.B. die Urteile des BFH in BStBl II 1984, 37 , und des FG München vom 18.01.1995 4 K 3921/93, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1995, 116, und vom 15.02.1995 4 K 415/92, Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 752).
  • VerfG Brandenburg, 17.03.1994 - VfGBbg 11/93

    Trotz Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität

    Daraufhin erhob er Klage zum Verwaltungsgericht Potsdam (VG 4 K 415/92), die bis heute noch nicht entschieden ist.
  • FG München, 05.11.2003 - 4 K 4652/02

    Abzug von Pflegeleistungen als Kosten zur Erlangung des Erwerbs; Abzug von

    Zum anderen wären ohnehin nur die Leistungen ab dem Abschluss eines solchen Vertrags abzugsfähig (siehe Urteil des Senats vom 15.02.1995, 4 K 415/92, EFG 95/752), die unter dem gewährten Freibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG liegen.
  • FG München, 19.10.1998 - 4 V 4974/97

    Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) 1997

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  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 4 K 1748/96

    Betreuungsaufwand als bereicherungsmindernde Nachlassverbindlichkeit; Erfordernis

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Rechtsprechung
   FG München, 10.04.1995 - 1 V 2335/94   

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https://dejure.org/1995,15929
FG München, 10.04.1995 - 1 V 2335/94 (https://dejure.org/1995,15929)
FG München, Entscheidung vom 10.04.1995 - 1 V 2335/94 (https://dejure.org/1995,15929)
FG München, Entscheidung vom 10. April 1995 - 1 V 2335/94 (https://dejure.org/1995,15929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Aussetzung einer Vollziehung einer Aufforderung zur Abgabe von Steueranmeldungen; Voraussetzungen eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung; Vorliegen oder Nichtvorliegen eines aussetzbaren Verwaltungsakts beim Hinweis des Finanzamtes auf eine sich ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 752
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 13.04.1994 - I B 212/93

    Ablehnung der Freistellung inländischer Einkünfte vom Quellensteuerabzug kein

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  • BFH, 07.08.1990 - IX R 95/89

    Anforderungen an Feststellung von Besteuerungsgrundlagen bei mehreren Personen

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  • BFH, 03.06.1991 - IX B 13/90

    Begehrte Aussetzung der Vollziehung auf Grund unbilliger Härte

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  • BFH, 07.08.1990 - IX R 114/89

    Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung unabhängig davon, ob auch andere

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  • BFH, 16.11.2011 - X R 18/09

    Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR - keine neue Form der Gewinnermittlung -

    In Teilen der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie der Literatur wird der Regelungsgehalt einer Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bzw. zur Einreichung bestimmter Unterlagen --und damit das Vorliegen eines Verwaltungsaktes-- verneint, wenn sich die Steuererklärungspflicht bzw. die Pflicht zur Beifügung bestimmter Unterlagen als solche bereits aus dem Gesetz ergibt (FG München, Beschluss vom 10. April 1995  1 V 2335/94, EFG 1995, 752, rkr.; Söhn in Hübschmann/ Hepp/Spitaler --HHSp--, § 118 AO Rz 543, Stand Juni 2006).
  • FG Hamburg, 17.06.1996 - II 40/96

    Voraussetzungen für eine Festsetzung von Steuerabzugsbeträgen bei beschränkt

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  • FG Brandenburg, 29.01.1996 - 5 V 997/95
    Kann die Behörde bei gesetzlicher Steuererklärungspflicht zur Abgabe der Erklärung auffordern, muß sie dies aber nicht tun, so ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob sie einen entsprechenden Verwaltungsakt erlassen hat (a.A. FG München 1 V 2335/94 vom 10. April 1995 , EFG 1995, 752 ; die Aufforderung zur Abgabe der Steueranmeldung nach § 50 a EStG sei nie ein Verwaltungsakt, weil sich die entsprechende Verpflichtung bereits aus dem Gesetz ergebe).
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