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   FG Düsseldorf, 09.10.1996 - 5 K 7121/92 U   

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FG Düsseldorf, 09.10.1996 - 5 K 7121/92 U (https://dejure.org/1996,6206)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.10.1996 - 5 K 7121/92 U (https://dejure.org/1996,6206)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Oktober 1996 - 5 K 7121/92 U (https://dejure.org/1996,6206)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 506
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.08.1961 - V 95/60 U

    Entgeltliche Überlassung von Räumen zu Zwecken der Prostitution bei

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  • BFH, 10.08.1961 - V 31/61 U

    Annahme einer Grundstücksvermietung bei Vermietung von Zimmern an Prostituierte

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  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

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  • BFH, 08.10.1991 - V R 95/89

    Überlassung eines Dauerparkplatzes als Vermietung von Grundstücken i. S. des § 4

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  • BFH, 14.10.1993 - V R 36/89

    Zwischenvermietung von Altenwohnungen durch niederländische Kapitalgesellschaften

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  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    Nach den Feststellungen des FG seien die Zimmer den Prostituierten jeweils zur alleinigen Nutzung überlassen und damit i.S. des § 4 Nr. 12 UStG vermietet worden --wie in dem vom FG Düsseldorf mit Urteil vom 9. Oktober 1996  5 K 7121/92 U (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 506) entschiedenen Fall--, wodurch sich der Streitfall von dem vom BFH entschiedenen Sachverhalt im Beschluss vom 13. September 2002 V B 51/02 (BFH/NV 2003, 212) maßgeblich unterscheide.
  • FG Nürnberg, 30.03.2010 - 2 K 1093/08

    Keine steuerbefreite Wohnraumvermietung bei kurzfristiger Überlassung von

    Wegen der Beurteilung ihrer Umsätze als steuerbefreit berief sie sich auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (Urteil vom 09.10.1996, Az. 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506).

    Die vorliegenden tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse entsprächen dem Sachverhalt der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf in seinem Urteil vom 09.10.1996 (Az. 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506).

    c) Der Senat folgt nicht dem Einwand der Klägerin, nach der von ihr gestalteten Vertragssituation könne sie sich auf die Entscheidung des FG Düsseldorf berufen (Urteil vom 09.10.1996, Az. 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506), nach der die Steuerbefreiung auf die von ihr ausgeführten Umsätze zu gewähren sei.

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zuzulassen, weil der Senat mit seiner Entscheidung von dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.10.1996 (Az. 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506) abweicht.

  • BFH, 19.02.2014 - XI R 1/12

    Fortsetzung eines zuvor aufgrund Insolvenzeröffnung unterbrochenen Verfahrens -

    Auch das Finanzgericht (FG) Düsseldorf habe die entgeltliche Raumüberlassung an Prostituierte als steuerfreie Grundstücksvermietung beurteilt (FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 1996  5 K 7121/92 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 506).

    dd) Vor diesem Hintergrund ist das von der Klägerin zitierte Urteil des FG Düsseldorf in EFG 1997, 506 überholt, das zum einen zu Unrecht von der bürgerlich-rechtlichen Beurteilung eines Mietverhältnisses i.S. von § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG ausgeht und zum anderen die neuere Rechtsprechung des BFH und des EuGH zum darüber hinaus bestehenden Erfordernis einer gewissen Dauer des Mietverhältnisses noch nicht berücksichtigen konnte.

  • BFH, 29.09.2010 - XI S 23/10

    Keine umsatzteuerfreie Vermietung bei nur kurzfristiger Überlassung von Wohnungen

    Das FG ließ wegen Abweichung von der Entscheidung eines anderen FG (FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 1996  5 K 7121/92 U, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 506) nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Revision zu.

    Weil aber im Streitfall weitere Aspekte nicht hinzugetreten seien, bleibe es dabei, dass die Vermietung so lange steuerfrei sei, wie nicht die erbrachten Nebenleistungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Vermietungsleistungen überlagerten und ihnen ein anderes Gepräge geben würden (FG Düsseldorf in EFG 1997, 506).

    c) Für die Prüfung der Erfolgsaussicht gemäß § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 114 ZPO unerheblich ist der Umstand, dass das FG die Revision wegen Abweichung zu einer anderen finanzgerichtlichen Entscheidung (FG Düsseldorf in EFG 1997, 506) nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO zugelassen hat.

  • FG Niedersachsen, 02.12.2010 - 5 K 387/07

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der Umsätze aus der Vermietung von Zimmern an

    Die Auffassung der Klägerin werde im Übrigen durch ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 09.10.1996 (Az. 5 K 7121/92, EFG 1997, 506) gestützt.

    29 Entgegen der vom Finanzgericht Düsseldorf (FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506) vertretenen Auffassung ist der Senat der Meinung, dass die von der Klägerin übernommenen Nebenleistungen - wie z.B. auch das Reinigen der Räumlichkeiten sowie auch das Offenhalten des Hauses - zu Leistungen gehören, die der Gesamtleistung der Klägerin ein anderes Gepräge geben als ein reines Mietverhältnis.

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2001 - 2 K 1998/99

    Umsatzsteuerpflichtige Vermietung von Räumen in einem Eroscenter

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  • FG Düsseldorf, 01.06.2012 - 1 K 2723/10

    Bordelle unterfallen nicht dem ermäßigten Mehrwehrsteuersatz für Hotels

    Eine Grundstücksvermietung kann hingegen vorliegen, wenn ein Hausbesitzer zwar Zimmer entgeltlich an Prostituierte überlässt, jedoch weder ein Bordell oder ein bordellartiger Betrieb noch eine vom Hausbesitzer geschaffene und unterhaltene Organisation zur Förderung der Prostitution durch die Mieterinnen feststellbar ist, und diese einen festen Wohnsitz in dem Haus haben (BFH, Urteil vom 10. August 1961 V 31/61 U, BFHE 73, 717, BStBl III 1961, 526; Beschluss vom 29. September 2010 XI S 23/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2310; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 1996 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506).
  • BFH, 26.04.2002 - V B 168/01

    Überlassung von Räumen an Prostituierte als steuerpflichtiger Umsatz

    Deshalb ist nicht darauf einzugehen, ob eine Zulassung der Revision wegen der Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des FG Düsseldorf vom 9. Oktober 1996 5 K 7121/92 U (Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 506, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1997, 246) erforderlich ist.
  • FG Düsseldorf, 01.06.2012 - 1 K 2816/10

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen - Zimmervermietung zur

    Eine Grundstücksvermietung kann hingegen vorliegen, wenn ein Hausbesitzer zwar Zimmer entgeltlich an Prostituierte überlässt, jedoch weder ein Bordell oder ein bordellartiger Betrieb noch eine vom Hausbesitzer geschaffene und unterhaltene Organisation zur Förderung der Prostitution durch die Mieterinnen feststellbar ist, und diese einen festen Wohnsitz in dem Haus haben (BFH, Urteil vom 10. August 1961 V 31/61 U, BFHE 73, 717, BStBl III 1961, 526; Beschluss vom 29. September 2010 XI S 23/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2310; FG Düsseldorf, Urteil vom 9. Oktober 1996 5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506).
  • FG Niedersachsen, 10.01.2002 - 5 K 340/99

    Keine steuerfreie Grundstücksvermietung bei Nutzungsüberlassung von

    Für ihre gegenteilige Auffassung kann sich die Klägerin nicht auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 1996 (5 K 7121/92 U, EFG 1997, 506) berufen.
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