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   FG Hessen, 13.03.1997 - 8 V 5252/96   

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https://dejure.org/1997,7044
FG Hessen, 13.03.1997 - 8 V 5252/96 (https://dejure.org/1997,7044)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.03.1997 - 8 V 5252/96 (https://dejure.org/1997,7044)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. März 1997 - 8 V 5252/96 (https://dejure.org/1997,7044)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheides; Einstufung der Vermietung von Gebäudeteilen an den Kreis zur Unterbringung von Asylbewerbern als gewerbliche Betätigung ; Bewertung der Einkünfte aus einem Grundstück als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 682
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Hessen, 18.11.1998 - 8 V 2559/98

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 und 2 FGO; Qualifizierung

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  • FG Hessen, 31.05.2000 - 4 K 4430/98

    Betrieb gewerblicher Art; Asylantenheim; Vermietung; Aussiedler -

    Demzufolge stellt der Betrieb eines Hotels oder einer Fremdenpension ebenso einen Gewerbebetrieb dar (BFH-Urteil vom 28.06.1984 IV R 150/82, BFHE 141, 330 , BStBl II 1985, 211 ), wie die Vermietung von Ferienwohnungen (BFH-Urteil vom 19.01.1990 III R 31/87, BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383 ), die Vermietung von einem Wohnheim (BFH-Urteil vom 27.02.1987 III R 217/82, BFH/NV 1987, 441), zur Unterbringung von Umschülern (BFH-Urteil vom 11.07.1984 I R 182/79, BFHE 141, 282 , BStBl II 1984, 722 ), Gastarbeitern (BFH-Urteil vom 18.01.1973 IV R 196/71, BFHE 109, 194 , BStBl II 1973, 561 ) oder Asylbewerbern (Hess. Finanzgericht Urteil vom 06.10.1993 8 K 1578-1579/91, EFG 1994, 485 und Beschluß vom 13.03.1997 8 V 5252/96, EFG 1997, 682).

    Es kommt für die steuerliche Beurteilung nicht darauf an, ob die Klägerin möglicherweise die eine oder andere Sonderleistung nicht vollständig oder ordnungsgemäß erbracht hat (vgl. Hess. Finanzgericht, Beschluß vom 13.03.1997 8 V 5292/96, EFG 1997, 682).

  • FG Hessen, 21.02.2001 - 8 K 2111/99

    Asylbewerber; Flüchtling; Aussiedler; Wohnheim; Unterbringung; Mietvertrag;

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird insoweit auf den ausführlichen Beschluss des 8. Senats des Hessischen Finanzgerichts vom 13.03.1997 (8 V 5252/96, EFG 1997, 682) Bezug genommen.

    Denn die vom Kläger übernommenen Leistungen sind so gewichtig, dass sie die Vermietung von Räumen zur gewerblichen Tätigkeit umqualifizieren (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 13.03.1997 8 V 5252/96 rechtskräftig, a.a.O.; Hessisches Finanzgericht, Senatsurteil vom 29.06.1999 8 K 2794/95 rechtskräftig, DStRE 2000, 347 ff.).

  • FG Hessen, 29.03.2001 - 8 K 1436/98

    Gewerbebetrieb; Beherbergung; Übersiedlerwohnheim; Aussiedler; Vermietung und

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird insoweit auf den ausführlichen Beschluss des 8. Senats des Hessischen Finanzgerichts vom13.03.1997 (8 V 5252/96, EFG 1997, 682) Bezug genommen.

    Denn die von der Klägerin übernommenen Leistungen sind so gewichtig, dass sie die Vermietung von Räumen zur gewerblichen Tätigkeit umqualifizieren (Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 13.03.1997 8 V 5252/96 rechtskräftig, a.a.O.; Hessisches Finanzgericht, Senatsurteil vom 29.06.1999 8 K 2794/95 rechtskräftig, DStRE 2000, 347 ff.).

  • FG Baden-Württemberg, 28.08.2000 - 9 K 85/97

    Gewerblichkeit der Vermietung eines Grundstücks zur Beherbergung von

    Ergänzend verweist der Beklagte auf den Beschluß des Hessischen Finanzgerichts vom 13.03.1997, 8 V 5252/96, ( EFG 1997, 682) zur Frage der gewerblichen Vermietung von Wohnheimen zur Unterbringung von Asylbewerbern oder Aussiedlern.
  • FG Hessen, 24.04.2002 - 8 K 2047/99

    Betriebsaufgabe; Betriebsunterbrechung; Ruhen des Betriebes; Aussiedlerwohnheim;

    Es bedarf keiner weiteren Ausführungen dazu, dass der erkennende Senat - im Gegensatz zum Beklagten - ausweislich seiner ständigen Rechtsprechung das Betreiben von Aussiedler- bzw. Asylbewerberwohnheimen in der hier vorliegenden Weise als gewerbliche Tätigkeit gemäß § 15 EStG betrachtet (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 13.03.1997 8 V 5252/96, EFG 1997, 682; Beschluss des Senats vom 18.11.1998 8 V 2558/98, DStRE 1999, 181; Urteil des Senats vom 29.06.1999 8 K 2794/95, DStRE 2000, 348; Urteil des Finanzgerichts München vom 17.07.1999 13 K 3521/95, EFG 2000, 127; Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 10.11.1999 6 K 6463/97, EFG 2000, 442; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 28.08.2000 9 K 85/97, EFG 2000, 1333 ; Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 25.01.2001 4 K 1170/98, EFG 2001, 760; Urteil des Senats vom 21.02.2001 8 K 2111/99, EFG 2001, 906; Urteil des Senats vom 29.03.2001 8 K 1436/98, n.v.; BFH-Beschluss vom 05.02.2002 X B 98/01, n.v.).
  • FG Berlin, 25.01.2001 - 4 K 1170/98

    Überlassung von Wohnraum an Asylbewerber als gewerbliche Betätigung;

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  • FG Berlin, 10.11.1999 - 6 K 6463/97
    Dass die Klägerin möglicherweise unter Verstoß gegen die für alle Wohnheimbetreiber geltenden Vorschriften Teile der geschuldeten Leistungen nicht erbracht hat, ändert nichts an der gewerblichen Prägung ihrer Betätigung; allein das Bereithalten eines speziell für die Unterbringung einer Vielzahl von Personen auf relativ engem Raum gesondert hergerichteten Gebäudes, welches auf die kurzfristige Nutzung durch häufig wechselnde Nutzer eingerichtet ist, erfordert ein Bündel organisatorischer Maßnahmen, welches die Erfüllung einzelner Sonderleistungen in den Hintergrund treten läßt (vgl. Hessische Finanzgericht, Beschluß vom 13. März 1997, 8 V 5252/96 , Entscheidungen der Finanzgerichte -;EFG-; 1997, S. 682).
  • FG Hessen, 29.06.1999 - 8 K 2794/95

    Wohnheim; Übersiedler; Asylbewerber; Beherbergung; Gewerbebetrieb -

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird insoweit auf den ausführlichen Beschluß des erkennenden Senats vom 13.3.1997 (8 V 5252/96 rkr, EFG 1997, 682) Bezug genommen.
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