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   FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 301/96   

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https://dejure.org/1999,9219
FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 301/96 (https://dejure.org/1999,9219)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.01.1999 - 14 K 301/96 (https://dejure.org/1999,9219)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Januar 1999 - 14 K 301/96 (https://dejure.org/1999,9219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflegemanagementstudium einer Krankenschwester als Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 9 Abs. 1 S. 1
    Pflegedienstleistungs/Pflegemanagementstudium einer Krankenschwester als Ausbildung; Einkommensteuer 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Pflegedienstleistungs/Pflegemanagementstudium einer Krankenschwester als Ausbildung - Einkommensteuer 1995

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 326
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Baden-Württemberg, 13.01.1998 - 1 K 23/95

    Studium der Pflegedienstleitung bzw. des Pflegemanagements

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 301/96
    Ergänzend verweist das FA auf die Entscheidung des 1. Senates des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 13. Januar 1998 - 1 K 23/95, EFG 1998, 641 .

    Gegenstand des Studiums ist, wie der erste Senat des Finanzgerichtes Baden-Württemberg - 1 K 23/95 zutreffend ausführt, nicht die Beherrschung oder Verbesserung der Pflegetätigkeit, sondern das Erlernen eigenständiger Führungs- und Konzeptionstätigkeit mit wissenschaftlichen Methoden.

    Auf die Ausführungen des ersten Senates - 1 K 23/95 - wird im übrigen Bezug genommen.

  • FG Nürnberg, 04.03.1998 - III 75/97
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 301/96
    Dagegen läßt sich auch nicht einwenden, daß das von der Klägerin durchgeführte Studium kein "typisches" Erststudium darstelle (vgl. FG Nürnberg Urteil vom 04. März 1998 - III 75/97, EFG 1998, 1511) und deshalb einem Aufbaustudium gleichgestellt werden müsse.
  • BFH, 19.06.1997 - IV R 4/97

    Fortbildungskosten - Hochschulstudium - Vorläufige Veranlagung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 301/96
    Der von der Klägerin belegte Studiengang Pflegedienstleitung/Pflegemanagement kann auch nicht als Aufbau- oder Zweitstudium beurteilt werden, für das die Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 - IV R 4/97, BStBl II 1998, 239) unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen als Fortbildungskosten anerkennt.
  • BFH, 16.01.1998 - VI R 92/96

    Aufwendungen für ein Vollstudium an einer Hochschule als Werbungskosten abziehbar

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 301/96
    Die Beurteilung des klägerischen Studiums als "untypisches" Erststudium ändert nichts daran, daß Voraussetzung für ein Aufbaustudium die Absolvierung eines Erststudiums ist (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 1998 - VI R 92/96, DStZ 1998, 675 ) und die Krankenschwesterausbildung nicht als Erststudium angesehen werden kann.
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 94/94

    Kosten eines Erststudiums stets Berufsausbildungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 301/96
    An dieser typisierenden Betrachtung hat der BFH (vgl. Urteil vom 17. April 1996 VI R 94/94, BStBl. 1996, 450) auch in neuester Zeit festgehalten.
  • FG Saarland, 13.10.1994 - 2 K 107/93
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.1999 - 14 K 301/96
    Hierunter ist nur ein Studium an einer Hochschule oder an einer Fachhochschule zu verstehen, die mit der Verleihung eines entsprechenden akademischen Grades bzw. mit dem Titel "graduiert" abgeschlossen werden (vgl. Finanzgericht -FG- des Saarlandes, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 2 K 107/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1995, 430).
  • FG Nürnberg, 19.11.1999 - IV 300/97

    Bewertung eines Kaufrechtsvermächtnisses

    Auch nach dem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 17.02.1999 4 K 4498, 4499/95 Erb (EFG 1999, 569, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge -;ZEV-; 1999, 326) sei ein Kaufrechtsvermächtnis mit dem Verkehrswert abzüglich der Gegenleistung anzusetzen.
  • FG Düsseldorf, 27.08.2001 - 17 K 4198/98

    Fortbildungskosten; Erststudium; Sozialarbeit; Studium; Altenpflege;

    Ein nach Aufnahme der Berufstätigkeit begonnenes sog. berufsintegrierendes Erststudium gehört nach der typisierenden Rechtsprechung des BFH zur Berufsausbildung, die Kosten hierfür sind als Berufsausbildungskosten im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu qualifizieren (ständige Rechtsprechung seit BFH vom 16.03.1967, IV R 266/66, BStBl. III 1967, 723; BFH vom 28.09.1984, VI R 44/83, BStBl. II 1985, 94; BFH vom 17.04.1996, VI R 94/94, BStBl. II 1996, 450 mit weiteren Nachweisen; wie BFH auch Hessisches FG v. 26.11.1996, 1 K 3648/94, EFG 1997, 794; FG Hamburg v. 18.06.1998, II 23/98, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 1999, 163; FG Baden-Württemberg v. 13.01.1998, 1 K 23/95, EFG 1998, 641 und 12.01.1999, 14 K 301/96, EFG 1999, 326 ).
  • FG Münster, 17.04.2001 - 14 K 7649/98

    Aufwendungen für Studium an einer Fachhochschule als Werbungskosten

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