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   FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2000 - 1 K 98/99   

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https://dejure.org/2000,10043
FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2000 - 1 K 98/99 (https://dejure.org/2000,10043)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.06.2000 - 1 K 98/99 (https://dejure.org/2000,10043)
FG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 1 K 98/99 (https://dejure.org/2000,10043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Herstellung eines Objekts bei Aufnahme der Bauarbeiten vor Stellung des Bauantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Herstellung eines Objekts i.S.d. § 2 EigZulG bei Aufnahme der Bauarbeiten vor Stellung des Bauantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1052
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2000 - 1 K 590/98

    Eigenheimzulage bei bautechnischer "Zweitherstellung" an einem schon bestehenden

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2000 - 1 K 98/99
    Da es sich bei der Eigenheimzulage um einen Betrag handelt, der für einen fest umrissenen Zeitraum (Förderzeitraum) durch einen Bescheid verbindlich festgesetzt wird, setzt der Senat als Streitwert die Eigenheimzulage für den gesamten Förder Zeitpunkt an, soweit der Antrag des Klägers nicht dahinter zurückbleibt (Senatsurteil v. 23.02.2000 - 1 K 590/98 - EFG 2000, S. 540; ebenso: Tipke/Kruse, 16. Aufl., Vor § 135 FGO , Tz. 245).
  • BFH, 02.06.1999 - X R 84/97

    Wohneigentumsförderung für Bauten ohne Baugenehmigung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2000 - 1 K 98/99
    Wenn die Kläger sich auf das Urt. des BFH vom 2. Juni 1999 (X R 84/97 - BStBl II 1999, 598 ) berufen, wonach Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, zwar nicht nach § 10e EStG begünstigt werden, eine nachträglich erteilte Baugenehmigung aber für die Zukunft zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung berechtigt, verkennen sie, daß der BFH damit nicht entschieden hat, ob § 10e EStG oder das EigZulG anwendbar sein soll.
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.1998 - 5 K 353/97

    Eigenheimzulage bei verfahrensfreiem Bauvorhaben

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2000 - 1 K 98/99
    Auf diesen Zeitpunkt kommt es auch bei Verfahrens freien Bauvorhaben an, für die weder eine Baugenehmigung erforderlich ist noch Bauunterlagen einzureichen sind (FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urt. v. 18.02.1998 - 5 K 353/97 - EFG 1998, S. 803; ähnlich: Wacker, EigZulG , Kommentar, 2. Aufl., 1998, § 19, Rz. 10).
  • BFH, 12.03.1997 - X R 52/94

    Umbau von zwei Wohnungen in eine Wohnung

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2000 - 1 K 98/99
    Das entspricht auch der zu § 10e EStG bestehenden Rechtsprechung, daß Wohnungen, Ausbauten und Erweiterungen nicht begünstigt sind, wenn eine erforderliche Baugenehmigung nicht erteilt worden ist (vgl. BFH, Urt. vom 31. Mai 1995 - X R 245/93 - BStBl II 1995, 875 und Urt. v. 12.03.1997 - X R 52/94 - BFH/NV 1997, S. 480), die damit begründet worden ist, daß die Förderung von "Schwarzbauten" im Gesetz keine Stütze findet.
  • BFH, 31.05.1995 - X R 245/93

    Keine Steuervergünstigungen für nichtgenehmigte Wohnbauten!

    Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2000 - 1 K 98/99
    Das entspricht auch der zu § 10e EStG bestehenden Rechtsprechung, daß Wohnungen, Ausbauten und Erweiterungen nicht begünstigt sind, wenn eine erforderliche Baugenehmigung nicht erteilt worden ist (vgl. BFH, Urt. vom 31. Mai 1995 - X R 245/93 - BStBl II 1995, 875 und Urt. v. 12.03.1997 - X R 52/94 - BFH/NV 1997, S. 480), die damit begründet worden ist, daß die Förderung von "Schwarzbauten" im Gesetz keine Stütze findet.
  • FG Nürnberg, 07.02.2008 - VI 222/06

    Eigenheimzulage bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben - Beginn der Herstellung

    Das vom Klägervertreter angeführte Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.06.2000, EFG 2000, 1052 betraf die Abgrenzung zwischen dem Anwendungsbereich des § 10e EStG und dem EigZulG.

    Dagegen entschied das Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht mit Urteil vom 12.09.2002 5 K 290/00, EFG 2000, 1052, dass weder Bauvoranfrage noch tatsächlicher Baubeginn einer baurechtlich nicht genehmigungsfreien sog. Erweiterung im Sinne des § 2 Abs. 2 EigZulG im Jahr 1996 zu einer Förderung nach dem EigZulG in der bis 31.12.1996 geltenden Fassung führen, wenn der Bauantrag erst nach dem 31.12.1996 gestellt wird.

  • FG Schleswig-Holstein, 12.09.2002 - 5 K 290/00

    Rechtzeitige Stellung des Bauantrags für Eigenheimzulage maßgeblich

    Dieses Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zu den Urteilen des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 31. Januar 2001 (a.a.O) und des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Juni 2000 ( 1 K 98/99, EFG 2000, 1052 ).
  • FG Nürnberg, 23.01.2003 - VI 227/00

    Herstellungsbeginn bei Schwarzbau, wenn Bauantrag erst nach Errichtung gestellt

    Für diesen Fall stimmt der erkennende Senat der Auffassung des Finanzamts zu, dass das Eigenheimzulagengesetz nicht anzuwenden ist, wenn für ein baugenehmigungspflichtiges Objekt der Bauantrag innerhalb des Förderungszeitraums gestellt wird, der tatsächliche Herstellungsbeginn aber lange vor diesem Zeitraum liegt und sich darin die nach außen manifestierte Investitionsentscheidung erkennen lässt (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht Urteil vom 31.01.2001 4 K 705/97, EFG 2001, 1538 und Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21.06.2001 K 98/99, EFG 2000, 1052 ).
  • FG Nürnberg, 25.01.2001 - I 204/99

    Änderung eines Steuerbescheides zuungunsten des Steuerpflichtigen mit dessen

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