Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 19.07.2001 - 10 K 332/99 F |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zumutbarkeit der Empfängerbenennung bei Subunternehmerleistungen; Betriebsausgabenabzug für Zahlungen an Subunternehmer; Erkennbarkeit der Täuschung; Überlegene Kenntnis der Steuerbehörden; Erfordernis der Besichtigung der Büroräumlichkeiten des Subunternehmers; Bedenken ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zumutbarkeit der Empfängerbenennung bei Subunternehmerleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2001, 1340
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- FG Düsseldorf, 15.07.1999 - 3 V 3741/98
Vollziehungsaussetzung; Benennung des Zahlungsempfängers; Zahlungsempfänger; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96
Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.01.1994 - I R 40/92
Ermessensausübung für das Benennungsverlangen bei Zahlungen an ausländische …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 10.11.1998 - I R 108/97
Empfängernachweis bei Zahlungen an Domizilgesellschaften
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 10.03.1999 - XI R 10/98
Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 04.04.1996 - IV R 55/94
Benennung von Zahlungsempfängern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.06.1996 - V R 51/93
Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Berlin, 02.10.2000 - 8 K 8005/99
Zur Missbräuchlichkeit eines
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hessen, 12.01.2000 - 4 V 3043/99
Schachtelbeteiligung; Veräußerungsgewinn; verdeckte Gewinnausschüttung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Niedersachsen, 08.06.1989 - VI 320/88
Abgabenordnung; Benennung von Zahlungsempfängern
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- FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
Vorsteuerabzug eines Bauunternehmens aus Rechnungen von Scheinfirmen als …
Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2001 10 K 332/99, EFG 2001, 1340 m. w. N. sei es ermessensfehlerhaft, dem Steuerpflichtigen das Risiko unrichtiger Angaben aufzuerlegen, wenn die zuständigen Stellen bescheinigt hätten, dass die betreffende GmbH tatsächlich ein Bauunternehmen betreibe, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllt würden und seitens der Finanzverwaltung keine Bedenken gegen eine öffentliche Auftragserteilung bestünden.Der Steuerpflichtige trägt das Täuschungsrisiko, wenn er nach den Umständen des Einzelfalls Anlass hatte, an der Redlichkeit des Geschäftspartners zu zweifeln (vgl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in EFG 2001, 1340).
Die Antragstellerin kann sich zur Begründung ihres Standpunktes, sie habe angesichts der vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigungen keinen Anlass gehabt, an der Redlichkeit ihrer Geschäftspartner zu zweifeln, nicht auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in EFG 2001, 1340 berufen.
Demgegenüber liegt dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in EFG 2001, 1340 ein Sachverhalt zu Grunde, in dem die Benennung des Empfängers von zwei Zahlungen in Höhe von insgesamt DM 9.707,87, die ein einzelnes Bauvorhaben betrafen, von der Finanzbehörde verlangt wurde.
- FG Düsseldorf, 11.02.2009 - 2 K 508/08
Werbungskostenabzug bei Zwischengeschaltung einer die Zahlungen unmittelbar …
Dies gilt nicht nur dann, wenn es sich bei dem unmittelbaren Zahlungsempfänger um eine sog. (ausländische) Domizilgesellschaft handelt, sondern auch bei der Zwischenschaltung einer sog. Servicegesellschaft im Baugewerbe (vgl. Finanzgericht Düsseldorf Beschl. vom 15.7.1999 3 V 3741/98 A (G,U,F) bei [...], Finanzgericht Düsseldorf Urt. vom 19.7.2001 10 K 332/99 F, EFG 2001, 1340;… Hessisches Finanzgericht Urt. v. 6.2.2002 4 K 1505/99, EFG 2002, 1563; Finanzgericht Bremen Beschl. v. 11.1.2005 2 V 79/04 (5), EFG 2005, 671).Grundsätzlich nimmt der Senat an, dass ein Steuerpflichtiger auf behördliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen vertrauen darf (so auch Finanzgericht Düsseldorf Urt. v. 19.7.2001 a.a.O. S. 1341 mit zust. Anm. Valentin), wenn nicht zusätzliche Umstände hinzutreten, aufgrund derer der Steuerpflichtige gehalten ist, weitere Erkundigungen vorzunehmen.
- FG Düsseldorf, 18.02.2004 - 13 K 4740/00
Betriebsausgaben; Empfängerbenennung; Zumutbarkeit; Putzarbeiten; Stuckarbeiten; …
Sie beruft sich auf Entscheidungen des BFH vom 17.10.2001 I R 19/01, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2002, 609, des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.7.2001 10 K 332/99 F, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 1340 und des Finanzgerichts München vom 19.3.2002 6 K 5037/00, EFG 2002, 880.Die im Rahmen ihrer Aufklärungsbemühungen erhaltenen Auskünfte, nämlich die Handelsregisterauszüge, die Bescheinigungen der deutschen Handwerkskammern, die Krankenversicherungsnachweise und die telefonische Erreichbarkeit, waren geeignet, etwaige Ungewissheiten aus ihrer -maßgeblichen- Sicht zu beseitigen (zu den Nachforschungspflichten: vgl. Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 19.7.2001 10 K 332/99, EFG 2001, 1340).
- FG München, 02.05.2016 - 7 K 2267/13
Betriebsausgabenabzug; Benennungsverlangen
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Empfängerbenennungsverlangen dann ermessensfehlerhaft, wenn der Steuerpflichtigen selbst Opfer einer für ihn nicht durchschaubaren Täuschung geworden ist und sich ihm nicht Zweifel hinsichtlich seines Geschäftspartners aufdrängen mussten (…BFH-Urteil vom 4. April 1996 IV R 55/94, BFH/NV 1996, 801, 802 und vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BStBl II 1998, 51, 53, Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2001 10 K 332/99 F, EFG 2001, 1340). - BFH, 23.03.2009 - I B 56/08
Darlegung einer Divergenz
In seinem Urteil vom 19. Juli 2001 10 K 332/99 F (EFG 2001, 1340) soll das FG Düsseldorf nach dem Vorbringen der Klägerin dargelegt haben, welche Nachweise für die Erfüllung der Auskunftspflicht des Steuerpflichtigen ausreichend seien.