Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3014/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4643
FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3014/97 (https://dejure.org/2000,4643)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.08.2000 - 1 K 3014/97 (https://dejure.org/2000,4643)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. August 2000 - 1 K 3014/97 (https://dejure.org/2000,4643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2
    Umweltberater kann freiberuflich tätig sein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Freiberufliche Tätigkeit eines Umweltberaters; Berufsbild des beratenden Betriebswirts; Ähnlichkeit mit Katalogberuf bei Vergleichbarkeit in wesentlichen Punkten; Beschränkung der Tätigkeit auf Teilbereiche eines Katalogberufes als für die freie Berufstätigkeit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 20
  • EFG 2001, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.10.1997 - IV R 19/97

    Versicherungsberater als Gewerbetreibender

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3014/97
    Daraus folgt, dass nur derjenige, der bereits entsprechende umfangreiche Kenntnisse nachgewiesen hat, sich in seiner Tätigkeit auf Teilbereiche eines Katalogberufes beschränken kann (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97, BStBl II 1998, 139; BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1999 IV B 68/99, BFH/NV 2000, 706 , jeweils m. w. N.).

    In diesem Sinne ist es folgerichtig, dass der Bundesfinanzhof der Auffassung ist, dass ein Beruf nicht schon deshalb den Katalogberufen ähnlich sei, weil er eine gewisse Ähnlichkeit mit der gesamten Gruppe der genannten Berufe aufweise, diese "Gruppenähnlichkeit" genüge nicht, weil der Gesetzgeber die Katalogberufe detailliert aufgezählt habe und die ähnlichen Berufe einem dieser Katalogberufe ähnlich sein müssten (vgl. BFH-Urteil IV R 19/97 a. a. O.).

  • BFH, 02.09.1988 - III R 58/85

    Ein Anlageberater ("Finanzanalyst") ist gewerblich tätig

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3014/97
    Als Betriebswirt im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG kommt deshalb nur derjenige in Betracht, der nach einem entsprechenden Studium oder einem vergleichbaren Selbststudium verbunden mit praktischer Erfahrung mit den hauptsächlichen Bereichen der Betriebswirtschaft und nicht nur mit einzelnen Spezialgebieten vertraut ist, und diese fachliche Breite seines Wissens auch bei seiner praktischen Tätigkeit einsetzen kann und tatsächlich einsetzt (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 1988 III R 58/85, BStBl II 1989, 24).
  • BFH, 07.12.1989 - IV R 115/87

    EDV-Berater, der Computer-Anwendungsprogramme entwickelt, übt keinen dem

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3014/97
    Dies war dem IV. Senat des Bundesfinanzhofs in seiner Entscheidung vom 7. Dezember 1989 ( IV R 115/87, BStBl II 1990, 337) wohl auch bewusst, als er im Fall eines offenbar sehr qualifizierten "EDV-Beraters" ausgeführt hat, dass der Senat nicht verkenne, "dass die bestehende Rechtslage als unbefriedigend empfunden werden mag.
  • BFH, 13.12.1999 - IV B 68/99

    Nachweis eines Autodidakten für einen ähnlichen Beruf

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3014/97
    Daraus folgt, dass nur derjenige, der bereits entsprechende umfangreiche Kenntnisse nachgewiesen hat, sich in seiner Tätigkeit auf Teilbereiche eines Katalogberufes beschränken kann (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1997 IV R 19/97, BStBl II 1998, 139; BFH-Beschluss vom 13. Dezember 1999 IV B 68/99, BFH/NV 2000, 706 , jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 31.03.1971 - IV B 68.69

    Verfahren über eine Zwangsgeldfestsetzung als Vorprozess einer gegen eine

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3014/97
    Dementsprechend hat der Bundesfinanzhof die Beschränkung der Tätigkeit auf Teilbereiche eines Katalogberufes als für die freie Berufstätigkeit unschädlich angesehen, allerdings nur dann, wenn vorher durch praktische Arbeiten der geforderte umfassende Nachweis erbracht wurde (vgl. Beschluss IV B 68/69 m. w. N. a. a. O.).
  • Drs-Bund, 29.08.1979 - BT-Drs 8/3139
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 30.08.2000 - 1 K 3014/97
    In diesem Sinne ist auch die Antwort der Bundesregierung zu verstehen, die anlässlich der (erfolglosen) Initiative zur Erweiterung des Katalogs in § 18 Abs. 1 EStG im Jahre 1975 die Auffassung vertrat, dass die Erwähnung der ähnlichen Berufe die Regelung so flexibel mache, dass sie auch den Belangen sich neu bildender Berufsgruppen im Bereich der freien Berufe ausreichend Rechnung trage (BT-Drucks. 8/3139 S. 8, vgl. Caspers a. a. O. S. 45).
  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 20 veröffentlicht.
  • BFH, 19.09.2002 - IV R 45/00

    Fußreflexzonenmasseur als Gewerbetreibender

    Dies habe eine faktische Berufssperre und somit eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG zur Folge (Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 30. August 2000 1 K 3014/97, EFG 2001, 20).

    Der Kläger beruft sich insoweit zu Unrecht auf das Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2001, 20 (nicht rechtskräftig; Revision IV R 74/00 --Umweltberater--).

  • BFH, 06.06.2003 - IV B 52/01

    Beratender Betriebswirt - ähnlicher Beruf

    Allerdings wird im Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz vom 30. August 2000 1 K 3014/97 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 20) abweichend von der Vorinstanz die Auffassung vertreten, dass die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) an den Nachweis der vergleichbaren Kenntnisse eines beratenden Betriebswirts zu hohe Anforderungen stelle.

    Das Senatsurteil, mit dem das Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2001, 20 aufgehoben wurde, bezieht sich auf das Grundsatzurteil des Senats vom 4. Mai 2000 IV R 51/99 (BFHE 192, 439, BStBl II 2000, 616).

  • BFH, 26.06.2003 - IV R 41/01

    Katalogberuf i.S.d. § 18 EStG; Datenschutzbeauftragter

    Auch das FG Rheinland-Pfalz habe in dem Urteil vom 30. August 2000 1 K 3014/97 (EFG 2001, 20) die Auffassung vertreten, dass die Anforderungen der Rechtsprechung an den Nachweis der vergleichbaren Kenntnisse zu hoch seien.
  • FG Düsseldorf, 02.06.2004 - 1 K 2024/00

    Feststellung der Ausübung eines der Berufstätigkeit der Ingenieure ähnlichen

    Entgegen dem vom Kläger angeführten Urteil des FG Rheinland/Pfalz vom 30.08.2000 1 K 3014/97, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 20, setzt eine Anerkennung als Freiberufler muss die als freiberuflich in Betracht kommende Arbeit den Schwerpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausmachen und hat der Autodidakt Kenntnisse nachzuweisen, die dem Niveau des eine entsprechende Ausbildung aufweisenden Freiberuflers entsprechen - und zwar nicht nur in Teilbereichen, sondern in allen Hauptbereichen, die für eine erfolgreiche Abschlussprüfung beherrscht werden müssten (Urteil des BFH vom 19.09.2002 IV R 74/00, BStBl II 2003, 27, mit dem die o.a. Vorentscheidung des FG Rheinland/Pfalz aufgehoben worden ist; außerdem Beschlüsse des BFH vom 13.12.1999 IV B 68/99, BFH/NV 2000, 705; vom 14.11.2000 IV B 156/99, BFH/NV 2001, 593).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht