Weitere Entscheidung unten: FG Köln, 20.12.2000

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   FG München, 14.02.2001 - 4 K 153/98   

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https://dejure.org/2001,9500
FG München, 14.02.2001 - 4 K 153/98 (https://dejure.org/2001,9500)
FG München, Entscheidung vom 14.02.2001 - 4 K 153/98 (https://dejure.org/2001,9500)
FG München, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - 4 K 153/98 (https://dejure.org/2001,9500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbschaftsteuerliche Maßgeblichkeit der Kurswerte von Wertpapieren am Todestag des Erblassers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbschaftsteuerliche Maßgeblichkeit der Kurswerte von Wertpapieren am Todestag des Erblassers; Kursverluste von Wertpapieren nach dem erbschaftsteuerlichen Stichtag nicht "sachlich unbillig"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuerliche Maßgeblichkeit der Kurswerte von Wertpapieren am Todestag des Erblassers; Kursverluste von Wertpapieren nach dem erbschaftsteuerlichen Stichtag nicht "sachlich unbillig"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Stichtagsprinzip - Anwendung bei Wertverlust nicht unbillig

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 769
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.09.1999 - II B 130/97

    ErbStG; Stichtagswert

    Auszug aus FG München, 14.02.2001 - 4 K 153/98
    Der Senat verweist insoweit auf die ständige Rechtsprechung des BFH, der er sich an schließt (vgl. z. B. BFH-Beschluss vom 22.09.1999 II B 130/97, BFH/NV 2000, 320 mit weiteren Nachweisen).

    Diese strikte Geltung des Stichtagsprinzips führt dazu, dass Wertveränderungen nach dem Stichtag bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage selbst bei einer erheblichen Differenz und auch bei einer Beschränkung des Verfügungsrechts des Erben (z.B. infolge Testamentsvollstreckung) nicht berücksichtigt werden können (BFH v. 22.9.1999 - II B 130/97; BFH/NV 2000, 320 m.w.N.).

  • BFH, 02.02.1977 - II R 150/71

    US-Bürger - Gesetzliche Beerbung - Erbschaftsteuer - Tod des Erblassers -

    Auszug aus FG München, 14.02.2001 - 4 K 153/98
    Aufgrund der klaren Entscheidung des Gesetzgebers, auf die Wertverhältnisse zum Todestag des Erblassers abzustellen, scheidet eine sachliche Unbilligkeit bei Kursverlusten grundsätzlich aus, die Gerichte (und auch die Finanzbehörden) sind nicht befugt, die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung abzuändern (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1977 II R 150/71 BStBl II 1977, 425 - 426 letzter Absatz - und FG Nürnberg vom 24.01.1991 IV 180/87, EFG 1991, 548).
  • FG Köln, 23.10.1997 - 9 K 3954/89
    Auszug aus FG München, 14.02.2001 - 4 K 153/98
    Ob in besonderen Ausnahmefällen, d. h. bei außergewöhnlichen Fallgestaltungen, in denen die korrekte Anwendung des ErbStG zu einer für den Erben nicht vermeidbaren übermäßigen Belastung und grundlegenden Beeinträchtigung der dem Erben zugewachsenen Vermögenswerte führt (vgl. hierzu FG Köln. Urteil vom 23.10.1997 9 K 3954/89, EFG 1998, 1603 sowie Michel in UVR 2000, 49 und Schuhmann in UVR 2000, 450) kann offen bleiben, weil in der Streitsache keinerlei Anhaltspunkte für einen derartigen besonderen außergewöhnlichen Ausnahmefall vorliegen Dies ergibt sich zum einen bereits daraus, dass die Kurswerte der streitbefangenen Optionsscheine (20.100 DM) nur 10, 7 v.H. des Depotwerts zuzüglich Stückzinsen (188.555 DM) und nur 7, 5 v.H. des Aktivnachlasses und 8, 1 v.H. des Reinnachlasses ausmachen, wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass im Nachlass auch Grundvermögen enthalten war, das nur mit dem (auf 140 v.H. erhöhten) Einheitswert anzusetzen war.
  • FG Nürnberg, 24.01.1991 - VI 180/87

    Ein nach dem Todestag im Nachlassvermögen eingetretener Wertverlust; Erlass der

    Auszug aus FG München, 14.02.2001 - 4 K 153/98
    Aufgrund der klaren Entscheidung des Gesetzgebers, auf die Wertverhältnisse zum Todestag des Erblassers abzustellen, scheidet eine sachliche Unbilligkeit bei Kursverlusten grundsätzlich aus, die Gerichte (und auch die Finanzbehörden) sind nicht befugt, die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung abzuändern (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1977 II R 150/71 BStBl II 1977, 425 - 426 letzter Absatz - und FG Nürnberg vom 24.01.1991 IV 180/87, EFG 1991, 548).
  • FG Hamburg, 11.04.1989 - IV 180/87
    Auszug aus FG München, 14.02.2001 - 4 K 153/98
    Aufgrund der klaren Entscheidung des Gesetzgebers, auf die Wertverhältnisse zum Todestag des Erblassers abzustellen, scheidet eine sachliche Unbilligkeit bei Kursverlusten grundsätzlich aus, die Gerichte (und auch die Finanzbehörden) sind nicht befugt, die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung abzuändern (vgl. BFH-Urteil vom 02.02.1977 II R 150/71 BStBl II 1977, 425 - 426 letzter Absatz - und FG Nürnberg vom 24.01.1991 IV 180/87, EFG 1991, 548).
  • FG Köln, 30.01.2019 - 7 K 1364/17

    Erbschaftsteuer: Entstehung der Erbschaftsteuer bei fondsgebundenen

    Die strikte Beachtung des Stichtagsprinzips gilt auch für den Fall, in dem das Verfügungsrecht des Erben (z.B., infolge Testamentsvollstreckung) stark beschränkt ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 22.9.1999, II B 130/97, BFH/NV 2000, 320; FG Köln, Urteil vom 23.10.1997, 9 K 3954/89, EFG 1998, 1603; FG München, Urteil vom 14.2.2001, 4 K 153/98, EFG 2001, 769).
  • FG Hessen, 03.04.2007 - 1 K 1809/04

    Ausschlagung der Vorerbschaft - Erbschaftsteuerrechtliche Bewertung von

    Die Gerichte (und auch die Finanzbehörden) sind grundsätzlich nicht befugend, die vom Gesetzgeber getroffene Entscheidung abzuändern (vgl. Urteil des Finanzgerichts des München vom 14. Februar 2001 4 K 153/98, EFG 2001, 769 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   FG Köln, 20.12.2000 - 15 K 5614/93   

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https://dejure.org/2000,24644
FG Köln, 20.12.2000 - 15 K 5614/93 (https://dejure.org/2000,24644)
FG Köln, Entscheidung vom 20.12.2000 - 15 K 5614/93 (https://dejure.org/2000,24644)
FG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 15 K 5614/93 (https://dejure.org/2000,24644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de

    FGO - Bindung an Erledigungserklärung des Prozeßbevollmächtigten bei partieller Geschäftsunfähigkeit des Klägers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 769
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.02.1977 - VII R 42/74

    Wirksame Klagerücknahme - Revision - Psychischer Druck - Abgabe der

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  • BFH, 19.01.1972 - II B 26/69

    Beschwerde gegen Einstellungsbeschluß - Unwirksame Klagerücknahme - Abhilfe der

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  • BVerwG, 08.07.1971 - VII B 26.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

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