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   FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01   

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https://dejure.org/2001,9049
FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01 (https://dejure.org/2001,9049)
FG München, Entscheidung vom 01.03.2001 - 14 K 541/01 (https://dejure.org/2001,9049)
FG München, Entscheidung vom 01. März 2001 - 14 K 541/01 (https://dejure.org/2001,9049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei der Erhebung von Parkgebühren durch Parkschein-Automaten für die Überlassung privater Parkflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei der Erhebung von Parkgebühren durch Parkschein-Automaten für die Überlassung privater Parkflächen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unternehmereigenschaft einer Gemeinde bei der Erhebung von Parkgebühren durch Parkschein-Automaten für die Überlassung privater Parkflächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 933
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 17.10.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di

    Auszug aus FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
    Soweit diese Vorschrift die Behandlung der juristischen Person des öffentlichen Rechts als Nichtsteuerpflichtige davon abhängig macht, daß diese "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" tätig werden, schließt sie eine solche Behandlung für die Tätigkeiten aus, die diese Einrichtungen nicht als Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts, sondern als Rechtssubjekte des Privatrechts ausüben ( EuGH -Urteil vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88, Comune di Carpaneto Piacentino u.a., EuGHE 1989, 3233, Tz. 15).

    Daraus folgt, daß die in Art. 4 Abs. 5 Unterabsatz 1 der 6. EG-USt-Richtlinie genannten Einrichtungen des öffentlichen Rechts Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" im Sinne dieser Vorschrift ausüben, wenn sie dabei im Rahmen der eigens für sie geltenden rechtlichen Regelung tätig werden ( EuGH in EuGHE 1989, 3233, Tz. 16).

    Handeln sie ist dagegen unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Wirtschaftsteilnehmer, so ist nicht davon auszugehen, daß sie die Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" ausüben ( EuGH -Urteile vom 17. Oktober 1989, a.a.O.; vom 12. September 2000 C - 359/97, Kommission/Vereinigtes Königreich, UR 2000, 518, Tz. 50 f und vom 14. Dezember 2000 C - 446/98, CMP, UVR 2001, 71, Tz. 17).

  • BFH, 22.09.1976 - I R 102/74

    Von einer Gemeinde unterhaltener bewachter Parkplatz als Betrieb gewerblicher Art

    Auszug aus FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
    Das Argument des Generalanwalts Mischo vom 15. März 1989, das auch der vom Finanzamt herangezogenen BFH-Entscheidung vom 22. September 1976 I R 102/74, BStBl II 1976, 793 zugrundeliegt, das in den Modalitäten der (einseitigen und hoheitlichen) Festsetzung oder der Berechnung des von den öffentlichen Einrichtungen erlangten Entgelts kein entscheidendes Kriterium für die Definition der "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" ausgeübten Tätigkeiten gesehen werden kann (EuGHE 1989, 3251 Tz. 53), hat der EuGH gerade nicht aufgegriffen.

    Das BFH-Urteil in BStBl II 1976, 793 ist aufgrund des inzwischen zu beachtenden Gebotes richtlinienkonformer Auslegung überholt.

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 33/94

    Gemeinde - Verpachtung von Räumen - Nichtunternehmerische Tätigkeit -

    Auszug aus FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
    Diese Regelung, die durch die Bezugnahme in § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG zu einer umsatzsteuerrechtlichen geworden ist, ist anhand der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Abl. EG 1977 Nr. L 145 S. 1 - 6. EG-USt-Richtlinie) auszulegen; dabei sind die dazu gewonnenen Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 02. April 1998 V R 34/97, BStBl II 1998, 695 und zur richtlinienkonformen Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG z.B. BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, BStBl II 1999, 418).

    Dafür ist entscheidend, ob "im Tätigkeitsbereich der Klägerin" private Wirtschaftsteilnehmer in gleicher Weise wie die Klägerin Parkplätze gegen Entgelt überlassen und ob eine unterschiedliche (umsatz-)steuerliche Belastung intensive und nachhaltige negative Auswirkungen in dieser Branche zur Folge haben könnte (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, BStBl II 1999, 418 und vom 08. Januar 1998 V R 32/97, BStBl II 1998, 410; Lange, USt-Rundschau 1999, 385).

  • FG München, 16.07.1998 - 14 K 3310/97

    Beurteilung von Verpachtungstätigkeit einer Gemeinde als hoheitliche Tätigkeit;

    Auszug aus FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
    Im Streitfall ist für die Bestimmung dieses "Tätigkeitsbereichs" auf das Gemeindegebiet der Klägerin abzustellen (vgl. FG München vom 16. Juli 1998 14 K 3310/97, UVR 1998, 258), da es für die Adressaten der Leistung um die Erlangung von Parkplätzen im lokalen Bereich geht.
  • OLG Frankfurt, 25.05.1994 - 2 Ws (B) 323/94

    Auch ein an eine private Gesellschaft zum Zwecke de Betriebs als öffentliche

    Auszug aus FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
    Das Bayerische Staatsministerium des Inneren als zuständige oberste Landesbehörde bestätigte der Klägerin mit Schreiben vom ..., daß der Betrieb der Parkschein-Automaten im Streitfall öffentlich-rechtlicher Natur ist (vgl. den Schriftsatz der Klägerin vom ... und ferner OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25. Mai 1994 2 Ws (B) 323/94 OWiG , NZV 1994, 408 ).
  • BFH, 08.01.1998 - V R 32/97

    Abwasserbeseitigung durch Kommunen nicht steuerpflichtig

    Auszug aus FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
    Dafür ist entscheidend, ob "im Tätigkeitsbereich der Klägerin" private Wirtschaftsteilnehmer in gleicher Weise wie die Klägerin Parkplätze gegen Entgelt überlassen und ob eine unterschiedliche (umsatz-)steuerliche Belastung intensive und nachhaltige negative Auswirkungen in dieser Branche zur Folge haben könnte (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, BStBl II 1999, 418 und vom 08. Januar 1998 V R 32/97, BStBl II 1998, 410; Lange, USt-Rundschau 1999, 385).
  • BFH, 02.04.1998 - V R 34/97

    Option bei Grundstückslieferung

    Auszug aus FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
    Diese Regelung, die durch die Bezugnahme in § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG zu einer umsatzsteuerrechtlichen geworden ist, ist anhand der Sechsten Richtlinie (77/388/EWG) des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Abl. EG 1977 Nr. L 145 S. 1 - 6. EG-USt-Richtlinie) auszulegen; dabei sind die dazu gewonnenen Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH ) zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 02. April 1998 V R 34/97, BStBl II 1998, 695 und zur richtlinienkonformen Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG z.B. BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, BStBl II 1999, 418).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-359/97

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
    Handeln sie ist dagegen unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Wirtschaftsteilnehmer, so ist nicht davon auszugehen, daß sie die Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" ausüben ( EuGH -Urteile vom 17. Oktober 1989, a.a.O.; vom 12. September 2000 C - 359/97, Kommission/Vereinigtes Königreich, UR 2000, 518, Tz. 50 f und vom 14. Dezember 2000 C - 446/98, CMP, UVR 2001, 71, Tz. 17).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-446/98

    Fazenda Pública

    Auszug aus FG München, 01.03.2001 - 14 K 541/01
    Handeln sie ist dagegen unter den gleichen rechtlichen Bedingungen wie private Wirtschaftsteilnehmer, so ist nicht davon auszugehen, daß sie die Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen Gewalt" ausüben ( EuGH -Urteile vom 17. Oktober 1989, a.a.O.; vom 12. September 2000 C - 359/97, Kommission/Vereinigtes Königreich, UR 2000, 518, Tz. 50 f und vom 14. Dezember 2000 C - 446/98, CMP, UVR 2001, 71, Tz. 17).
  • BFH, 27.02.2003 - V R 78/01

    Parkplatzüberlassung durch Gemeinde

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 933 und in der Umsatzsteuer-Rundschau (UR) 2001, 343 abgedruckt.
  • FG Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 3 K 225/00

    Konversion militärischer Liegenschaften durch einen Zweckverband als hoheitliche

    Dies entspricht auch der neueren Rechtsprechung zu ähnlichen Fragen (vgl. zur Verpachtung einer Gaststätte ohne Inventar BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 182, 494, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1999, 418, dazu Urteil des EuGH vom 6. Februar 1997 Rs. C-247/95, BStBl. II 1999, 426, und Urteil des Finanzgerichts -FG- München vom 16. Juli 1998 14 K 3310/97, EFG 1998, 1668; zur Behandlung von Park-Gebühren FG München Urteil vom 1. März 2001 14 K 541/01, EFG 2001, 933, Revision V R 78/01 anhängig, EuGH -Urteil vom 14. Dezember 2000 Rs. C-446/98, BFH/NV 2001, Beilage 1, 40).
  • FG Sachsen, 06.12.2001 - 2 K 708/99

    Anspruch einer Gemeinde als Unternehmerin auf Vorsteuerabzug für Bauaufwendungen

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  • FG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 2 K 708/99

    Kein Vorsteuerabzug der Gemeinde für Errichtung eines mit Parkscheinautomaten

    Dementsprechend wird eine Gemeinde nicht als Unternehmer tätig, wenn eine Gemeinde Parkplätze gegen öffentlich-rechtliche Gebühr (mittels Parkscheinautomat) überläßt und sie nicht in Konkurrenz zu privaten Parkplatzbetreibern tritt ( EuGH -Urteil vom 08.03.2001 - RsC - 278/96 - Kommission - Portugal, Rdnr. 26, 27, UR 2001, 161 ; Urteil des FG München vom 01.03.2001 14 K 541/01, UR 2001, 343; vgl. ferner BFH-Urteil vom 11.06.1997 XI R 65/95, BStBl II 1999, 420; Lange, UR 2000, Seite 1-13; DStZ 2000, 200-203).
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