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   FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00   

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https://dejure.org/2001,8816
FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00 (https://dejure.org/2001,8816)
FG Saarland, Entscheidung vom 05.04.2001 - 1 K 222/00 (https://dejure.org/2001,8816)
FG Saarland, Entscheidung vom 05. April 2001 - 1 K 222/00 (https://dejure.org/2001,8816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 873
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00
    Durch sie soll, ebenso wie durch die vormalige Förderung nach § 10e EStG, die Vermögensbildung durch Erwerb von Wohneigentum erleichtert werden (BFH-Urteil vom 8. Juni 1994 X R 51/91, BStBl II 1994, 779).

    Kann daher der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über das Geld, sondern (erst) über das Grundstück frei verfügen, so ist der Beschenkte nicht um die Geldsumme, sondern um das mit den Geldmitteln erworbene Grundstück bzw. Gebäude bereichert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BStBl II 1992, 67; BStBl II 1994, 779; vom 9. November 1994 II R 87/92, BStBl II 1995, 83; vom 13. März 1996 II R 51/95, BStBl II 1996, 548).

  • BFH, 09.11.1994 - II R 87/92

    1. Bestimmung des Schenkungsgegenstandes nach der Vermögensmehrung im Zeitpunkt

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00
    Kann daher der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über das Geld, sondern (erst) über das Grundstück frei verfügen, so ist der Beschenkte nicht um die Geldsumme, sondern um das mit den Geldmitteln erworbene Grundstück bzw. Gebäude bereichert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BStBl II 1992, 67; BStBl II 1994, 779; vom 9. November 1994 II R 87/92, BStBl II 1995, 83; vom 13. März 1996 II R 51/95, BStBl II 1996, 548).
  • FG Münster, 06.05.1999 - 3 K 5863/96

    Mittelbare Grundstücksschenkung: Erwerb vor Geldhingabe

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00
    Sollte dies das Grundstück sein, weil ihm der jeweils in Frage stehende Geldbetrag tatsächlich nur zum Erwerb eines bestimmten bebauten Grundstücks überlassen worden ist, so ist selbst im Falle des Erwerbs des Grundstücks vor der Geldhingabe eine mittelbare Grundstücksschenkung noch bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Grundstückskaufvertrag möglich (FG Münster, Urteil vom 6. Mai 1999 3 K 5863/96 Erb, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 987).
  • BFH, 29.07.1998 - X R 54/95

    § 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00
    Die dazu von der Rechtsprechung im Schenkungssteuerrecht entwickelten Grundsätze hat der Bundesfinanzhof - BFH - in ständiger Rechtsprechung auch auf die Förderung des Wohneigentums nach dem früheren § 10e Einkommensteuergesetz - EStG - übertragen (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128 m.w.N.).
  • BFH, 13.03.1996 - II R 51/95

    Teilfinanzierter Anbau als mittelbare Grundstücksschenkung

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00
    Kann daher der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über das Geld, sondern (erst) über das Grundstück frei verfügen, so ist der Beschenkte nicht um die Geldsumme, sondern um das mit den Geldmitteln erworbene Grundstück bzw. Gebäude bereichert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BStBl II 1992, 67; BStBl II 1994, 779; vom 9. November 1994 II R 87/92, BStBl II 1995, 83; vom 13. März 1996 II R 51/95, BStBl II 1996, 548).
  • BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86

    Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00
    Kann daher der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über das Geld, sondern (erst) über das Grundstück frei verfügen, so ist der Beschenkte nicht um die Geldsumme, sondern um das mit den Geldmitteln erworbene Grundstück bzw. Gebäude bereichert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 15. Mai 1990 IX R 21/86, BStBl II 1992, 67; BStBl II 1994, 779; vom 9. November 1994 II R 87/92, BStBl II 1995, 83; vom 13. März 1996 II R 51/95, BStBl II 1996, 548).
  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Auszug aus FG Saarland, 05.04.2001 - 1 K 222/00
    Denn die materiellen Regelungen des EigZulG sind weitgehend den Tatbeständen der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG nachgebildet (BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BStBl II 1999, 587).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2002 - 3 K 102/01

    Eigenheimzulage: Anschaffungskosten bei fremdfinanziertem Grundstückserwerb, wenn

    Denn durch die Ablösung der Eigenheimförderung nach § 10e EStG durch das EigzulG zum 1. Januar 1996 hat sich an dem Zweck der Wohnungseigentumsförderung nichts geändert, nämlich nur denjenigen zu fördern, der durch Aufwendungen für eine angeschaffte oder hergestellte Wohnung belastet ist (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Dezember 1999 6 K 1200/98, JURIS-Datenbank; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 5. April 2001 1 K 222/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 873; Finanzgericht Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2001 14 K 88/00, EFG 2002, 522 ; Blümich, Kommentar zum EStG , Nebengesetze, § 2 EigZulG Rn. 52; Wacker, Kommentar zum EigZulG , 3. Auflage, § 2 Rn. 140 ff., 157 ff.).

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung der Finanzgerichte, der sich das Gericht anschließt, ist diese Rechtsprechung aufgrund des identischen Zwecks der Förderung nach § 10e EStG und des EigZulG , nämlich nur denjenigen zu fördern, der durch Aufwendungen für eine angeschaffte oder hergestellte Wohnung belastet ist, auch bei Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen des EigZulG anzuwenden (vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Dezember 1999 6 K 1200/98, JURIS-Datenbank; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 5. April 2001 1 K 222/00, EFG 2001, 873).

  • FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02

    Nachweis der Entgeltlichkeit eines innerfamiliären Wohnungskaufvertrages/Umbau

    Folgerichtig hätte der Kläger die streitige Wohnung in diesem Umfang unentgeltlich erworben, so dass sich die Bemessungsgrundlage für die nach § 2 Abs. 1 EigZulG begehrte Eigenheimzulage von Vornherein um den Betrag von 80.000 DM auf allenfalls 20.000 DM verringern würde (zur zulagenschädlichen Wirkung einer mittelbaren Grundstücksschenkung im Rahmen der steuerlichen Förderung des Wohneigentums vgl. BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BStBl II 1999, 128 m.w.N. zur früheren sachlich inhaltsgleichen Fördervorschrift des § 10e EStG; zum EigZulG: BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2001 X B 11/01, BFH/NV 2002, 193; Senatsurteile vom 5. April 2001 1 K 222/00, EFG 2001, 873; vom 5. Juni 2002 1 K 94/99, juris; FG Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen oben a.a.O.).
  • FG München, 28.09.2004 - 6 K 970/03

    Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung; wirtschaftliche

    Dem Willen des Steuerpflichtigen kommt hinsichtlich der Verwirklichung der wirtschaftlichen Tatbestände im Gegensatz zu dem am Zivilrecht orientierten Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, dem eine wirtschaftliche Betrachtungsweise fremd ist (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 II R 68/95, BStBl II 1997, 820 ; Tipke/Kruse, Abgabenordnung § 4 Tz. 324 ff.), bei der Anwendung des EigZulG entscheidende Bedeutung zu (vgl. auch FG des Saarlandes, Urteil vom 5. April 2001, 1 K 222/00, EFG 2001, 873).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 1 K 1294/01

    Eigenheimzulage nur bei eigenen Aufwendungen

    Da die Wohneigentumsförderung den Steuerpflichtigen von den zur Erlangung des Wohneigentums erforderlichen Aufwendungen entlasten soll, hat jedoch nur derjenige Anspruch auf die Förderung, dem tatsächlich eigene Aufwendungen in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten erwachsen sind (stRspr zu § 10 e EStG , z.B. BFH vom 29. Juli 1998 - X R 4/95, BStBl II 1999, S. 128, und vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, S. 780; zum EigZulG z.B. FG Saarland, EFG 2001, S. 873, und FG Baden-Württemberg, EFG 2002, S. 522).
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