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   FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 10 V 1007/02 AE (E)   

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https://dejure.org/2002,5428
FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 10 V 1007/02 AE (E) (https://dejure.org/2002,5428)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2002 - 10 V 1007/02 AE (E) (https://dejure.org/2002,5428)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2002 - 10 V 1007/02 AE (E) (https://dejure.org/2002,5428)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerabzug bei Bauleistungen; Voraussetzung für das Erteilen der Freistellungsbescheinigung; Gefährdung von Steueransprüchen und Steuerabzug bei Bauleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerabzug bei Bauleistungen; Freistellungsbescheinigung; Inländischer Anbieter; Ausländischer Anbieter; Gefährdung; Steueranspruch - Gefährdung von Steueransprüchen und Steuerabzug bei Bauleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 688
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 10 V 1007/02
    Ein Unternehmen wie das der Antragstellerin ist regelmäßig nicht dazu bestimmt und geeignet, der Befriedigung persönlicher Neigungen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen (vgl. zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht bei langjährigen Verlusten aus einer freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt Bundesfinanzhof, Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).
  • FG Berlin, 21.12.2001 - 8 B 8408/01

    Erteilung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.03.2002 - 10 V 1007/02
    Die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen und unregelmäßige Steuerzahlungen seien, wie das Finanzgericht Berlin (Beschluss vom 21. Dezember 2001 8 B 8408/01) entschieden habe, keine Kriterien für die Erteilung oder Versagung der Freistellungsbescheinigung.
  • FG Düsseldorf, 22.08.2002 - 14 K 1418/02

    Bauabzugssteuer; Freistellungsbescheinigung; Gefährdung des Steueranspruchs;

    Ergänzend werde darauf hingewiesen, dass das Finanzgericht Düsseldorf in seinem Beschluss vom 04.03.2002 (10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688) den Antrag der Inhaberin eines Maler- und Lackiererbetriebs auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, ihr unverzüglich eine Freistellungsbescheinigung zu erteilen, abgelehnt habe.

    § 48 b Abs. 1 Satz 2 EStG regelt jedoch - wie sich aus der Formulierung "insbesondere" ergibt - nach einhelliger Meinung nicht abschließend, wann eine Gefährung in Betracht kommt (FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4. März 2002, 10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688 und vom 3. Juli 2002, 18 V 1183/02 AE (KV), n.v.; Ramackers in Littmann/ Bitz/ Pust, EStG-Kommentar, § 48 b Rz. 21; Weiland in Frotscher, EStG-Kommentar, § 48 b Rz. 7; Gosch in Kirchhoff, EStG-Kommentar, 2. Aufl., § 48 b Rz. 6; Fuhrmann in Korn, EStG-Kommentar, § 48 b Rz. 7, 12; Apitz in Hermann/ Heuer/ Raupach, EStG-Kommentar, § 48 b Anm. 9; Ebling in Blümich, EStG-Kommentar, § 48 b Rz. 32).

    Dagegen wäre eine Versagung der Freistellungsbescheinigung nur bei vorübergehenden Steuerrückständen, aber ordnungsgemäßer Erfüllung der Steuererklärungspflichten nicht mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar (FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4. März 2002, 10 V 1007/AE (E), EFG 2002, 688 und vom 3. Juli 2002, 18 V 1183/02 AE (KV), n.v.; FinMin Bayern, a.a.O.; Ebling, Deutsches Steuerrecht -DStR- 2001, Beihefter zu 51-52/2001, 18*; OFD München, a.a.O., unter Nr. 4; Gosch in Kirchhoff, a.a.O., § 48 b Rz. 6).

    Je größer die Steuerrückstände sind und je länger sie bestehen, umso mehr spricht für eine mögliche Gefährdung des Steueranspruchs (Ebling, a.a.O.; s. auch Ramackers, Betriebs-Berater -BB- 2002, Beilage 2, 9*; FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4. März 2002, 10 V 100//02 AE (E), EFG 2002, 688 und vom 3. Juli 2002, 18 V 1183/02 AE (KV), n.v.).

  • FG Niedersachsen, 13.01.2016 - 9 K 95/13

    Prüfung der Zulassung von an britische Subunternehmer geleisteten Zahlungen zum

    Zweckentsprechend hat der Gesetzgeber Anbieter von Bauleistungen unabhängig von ihrer Ansässigkeit im In- oder Ausland in den Anwendungsbereich der §§ 48 bis 48d EStG einbezogen, was durch die Formulierung "jemand" in § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG hinreichenden Ausdruck erfahren hat (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2002 10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688; Schwenke, BB 2001, 1553).
  • FG Niedersachsen, 05.02.2020 - 9 K 95/13

    Berücksichtigung von Zahlungen an die britischen Subunternehmer als

    Zweckentsprechend hat der Gesetzgeber Anbieter von Bauleistungen unabhängig von ihrer Ansässigkeit im In- oder Ausland in den Anwendungsbereich der §§ 48 bis 48d EStG einbezogen, was durch die Formulierung "jemand" in § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG hinreichenden Ausdruck erfahren hat (vgl. FG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2002 10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688; Schwenke, BB 2001, 1553).
  • FG Düsseldorf, 03.07.2002 - 18 V 1183/02

    Freistellungsbescheinigung; Bauabzugssteuer; Steuerrückstände; Gefährdung des

    Eine Gefährdung kann sich auch daraus ergeben, dass der Leistende Steuerbeträge nicht vollständig oder rechtzeitig anmeldet und abführt oder Steuererklärungen nicht vollständig oder rechtzeitig abgibt (FG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2002 10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688 m.w.N.; ebenso BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 804 Rz. 27).

    Je größer die Steuerrückstände sind und je länger sie bestehen, umso mehr spricht für eine mögliche Gefährdung des Steueranspruchs (FG Düsseldorf in EFG 2002, 688; Blümich/Ebling, § 48 b EStG Rz. 33).

    Demgegenüber kann bei nur vorübergehenden Steuerrückständen und -im Großen und Ganzenordnungsgemäßer Erfüllung der Steuererklärungspflichten nicht angenommen werden, dass der zu sichernde Steueranspruch gefährdet erscheint (FG Düsseldorf in EFG 2002, 688; Ebling, DStR 2001, Beihefter zu Nr. 51-52, 18*).

  • FG Hamburg, 15.09.2003 - II 293/03

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

    Eine Gefährdung kann sich auch daraus ergeben, dass der Leistende Steuerbeträge nicht vollständig oder rechtzeitig anmeldet und abführt oder Steuererklärungen nicht vollständig oder rechtzeitig abgibt (FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4.03.2002, 10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688 ; vom 03.07.2002, 18 V 1183/02 AE (KV), EFG 2003, 99 ; vom 22.08.2002, 14 K 1418 E, EFG 2002, 1604 ).

    Demgegenüber kann bei nur vorübergehenden Steuerrückständen und im Wesentlichen ordnungsgemäßer Erfüllung der Steuererklärungspflichten nicht angenommen werden, dass der zu sichernde Steueranspruch gefährdet erscheint (FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4.03.2002, 10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688 ; vom 03.07.2002, 18 V 1183/02 AE (KV), EFG 2003, 99 ; vom 22.08.2002, 14 K 1418 E, EFG 2002, 1604 ).

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2020 - 3 K 1985/17

    Unterbliebener Steuerabzug bei Bauleistungen: Geltendmachung der Bauabzugsteuer

    Unerheblich ist zudem sowohl, ob - was im Streitfall aufgrund der Sonderregelung des Art. 5 Abs. 3 Buchst. a des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 15. November 2010 (BGBl II 2010, 1286, BStBl I 2011, 543; - DBA-Bulgarien -) i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 2, 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Bulgarien zweifelhaft ist - § 48 Abs. 1 EStG die Steuerpflicht des Leistenden im Inland erfordert (verneinend Hessisches FG, Urteil in EFG 2017, 1351; FG Düsseldorf, Urteil vom 10. Oktober 2017  10 K 1513/14 E, EFG 2018, 959), als auch, ob die in §§ 48 ff. EStG getroffenen Regelungen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen (bejahend z.B. FG Düsseldorf, Urteil in EFG 2018, 959) und mit dem Unionsrecht vereinbar sind (bejahend BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 I B 160/08, BFH/NV 2009, 377; Hessisches FG, Urteil in EFG 2017, 1351; kritisch Gosch in Kirchhof, EStG, 18. Aufl., § 48 Rz 5; vgl. auch FG Düsseldorf, Beschluss vom 4. März 2002  10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688; Urteil des Europäischen Gerichtshofs Kommission/Belgien vom 9. November 2006 C-433/04, EU:C:2006:702).
  • FG Berlin, 19.07.2002 - 3 B 4195/02

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Der Senat ist - anders als der Antragsteller - der Ansicht, dass auch die vor dem Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG entstandenen und in der Anrechnungsregelung des § 48c Abs. 1 EStG aufgeführten Steueransprüche zu den nach § 48b Abs. 1 und 2 zu sichernden Steueransprüchen gehören (so wohl auch Ramackers in Littmann / Bitz / Pust, Einkommensteuergesetz , § 48b EStG Rz. 16; vgl. auch Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 4. März 2002 10 V 1007/02 AE (E), Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 688 ; Gosch in Kirchhof, Einkommensteuergesetz , 2. Auflage, § 48b EStG Rz. 6) und nicht nur zukünftige, ab Erbringung der Gegenleistung entstehende Steuerforderungen.
  • FG Hamburg, 06.03.2003 - II 47/03

    Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG

    Eine Gefährdung kann sich auch daraus ergeben, dass der Leistende Steuerbeträge nicht vollständig oder rechtzeitig anmeldet und abführt oder Steuererklärungen nicht vollständig oder rechtzeitig abgibt (FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 4.03.2002 10 V 1007/02 AE (E), EFG 2002, 688 ; vom 03.07.2002 18 V 1183/02 AE (KV), EFG 2003, 99 ; vom 22.08.2002 14 K 1418 E, EFG 2002, 1604 ).
  • FG Sachsen, 02.07.2002 - 6 V 844/02

    Befristete Erteilung einer Freistellungsbescheinigung von der Bauabzugsteuer im

    Obwohl das FA bereits am 18.Dezember 2001 einen Antrag abgelehnt habe, beliefen sich die Steuerrückstände auf 37.829,75 EUR, u.a. auch aus angemeldeten LSt (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 4.März 2002 - 10 V 1007/02, EFG 2002, 688).
  • FG Niedersachsen, 29.07.2002 - 10 V 118/02

    Anforderungen an Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und Anordnungsgrundes

    Insoweit werde auch auf die hierzu ergangene Rechtsprechung der Finanzgerichts Berlin vom 21.12.1001 (8 B 8408/01, EFG 2002, 330) und des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.03.2002 (10 V 1007/AE(E), EFG 2002, 688) verwiesen.
  • FG Sachsen, 31.08.2022 - 3 K 921/21

    Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei

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