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   FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00   

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https://dejure.org/2002,6103
FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00 (https://dejure.org/2002,6103)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.02.2002 - 4 V 1751/00 (https://dejure.org/2002,6103)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 4 V 1751/00 (https://dejure.org/2002,6103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Der Eintrittskartenhandel für Sport- bzw. Musikveranstaltungen im Ausland wird dort ausgeführt, wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsstätte des Eintrittskartenhandel für Sport- bzw. Musikveranstaltungen im Ausland ; Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung; Leistungsort bei künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen; ...

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 720
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.09.1996 - C-327/94

    Dudda / Finanzamt Bergisch Gladbach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00
    Dies ergebe sich zumindest aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26. September 1996 (BStBl II 1998, S. 313).

    angeführten Rechtsprechung des EuGH um eine unerlässliche Leistung ( EuGH-Urteil vom 26. September 1996 C 32794, BStBl II 1998, S. 313 ).

  • BFH, 18.04.1994 - IX S 1/94

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00
    Trotz einer möglicherweise gegebenen unbilligen Härte hat der Aussetzungsantrag indes keinen Erfolg, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes fast oder gänzlich abgeschlossen sind ( BFH-Beschluss vom 18. April 1994 IX S 1/94, BFH/NV 1995 S. 222 m. w. N.).
  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00
    Diese liegt vor, wenn dem Steuerpflichtigen durch die Zahlung Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder schwer gutzumachen wären, oder wenn die wirtschaftliche Existenz gefährdet würde ( BFH-Beschluss vom 21. Februar 1990 II B 98/89, BStBl II 1990, S. 510 (514) m. w. N.).
  • BFH, 20.07.1990 - III B 144/89

    - Keine Aussetzung der Vollziehung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit der Höhe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00
    Diese Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes mit Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Bescheid zugrunde liegenden Norm begründet werden ( BFH-Beschluss vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BStBl II 1991, 104 (105)).
  • BFH, 14.07.1977 - V R 20/74

    Die Überlassung einer zentralen Fernsprech- und Fernschreibanlage zur Nutzung ist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2002 - 4 V 1751/00
    Eine Nebenleistung in diesem Sinne, die umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung teilt, liegt vor, wenn sie in engem Zusammenhang mit einer Hauptleistung steht, im Verhältnis zu diesen nebensächlich ist und üblicherweise im Gefolge der Nebenleistung vorkommt ( BFH-Urteil vom 14. Juli 1977 V R 20/74, BStBl II 1977, S. 881 ).
  • BFH, 03.06.2009 - XI R 34/08

    Der Zwischenhandel mit Eintrittskarten ist eine sonstige Leistung, die am Sitzort

    Dies entspricht auch der ganz überwiegend in der Literatur und finanzgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (vgl. FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Februar 2002 4 V 1751/00, EFG 2002, 720; Hessisches FG, Beschluss vom 2. März 2007 6 V 3503/06, [...]; Möhlenkamp, Deutsches Steuerrecht 2006, 981; Grambeck, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2009, 220; Martin in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 3 Rz 58; Kossack in Offerhaus/Söhn/Lange, § 3a UStG Rz 18; Michl in Offerhaus/ Söhn/Lange, § 3 UStG Rz 22).

    Schließlich handelt es sich bei dem Zwischenhandel mit Eintrittskarten auch nicht um eine Besorgungsleistung i.S. von § 3 Abs. 11 UStG, weil die Klägerin nach den den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des FG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gehandelt hat (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz in EFG 2002, 720).

  • FG Niedersachsen, 06.03.2008 - 5 K 684/02

    Besteuerung des Verkaufs von Eintrittskarten für ausländische Veranstaltungen

    Die Leistung wird folglich erst mit der Gewährung der Möglichkeit, die Veranstaltung zu besuchen, erbracht (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2002 4 V 1751/00, EFG 2002, 720).

    Während der Kartenverkauf durch einen Veranstalter Teil einer einheitlichen Veranstaltungsleistung ist, die als solche insgesamt und einheitlich unter § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst a UStG fällt, stellt der Kartenverkauf im Rahmen eines Eintrittkartenhandels eine eigenständige Leistung dar (ebenso FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05. Februar 2002 4 V 1751/00, EFG 2002, 720; Möhlenkamp, DStR 2006, 981, 982).

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 7 K 5054/05

    Regelsteuersatz für sog. refundierte Vorverkaufsgebühren

    Der Sachverhalt unterscheidet sich von anderen Gestaltungen, bei denen Kartenpreis und Vorverkaufsgebühr nicht getrennt abgerechnet werden, die Verkaufsstelle das Vertriebsrisiko trägt und zudem frei in ihrer Preisgestaltung ist (vergleiche Finanzgericht - FG - Rheinland Pfalz , Beschluss vom 05.02.2002 IV V 1751/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 720; Sächsisches FG, Urteil vom 06.02.2008, [...], Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 39/08; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.03.2008 5 K 684/02, EFG 2009, 217, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 34/08).

    Dieser Umstand wird noch zusätzlich dadurch hervorgehoben, dass die Klägerin den Kartenkäufern sonstige Leistungen erbringt, da es den Kartenkäufern nicht auf das Eigentum am Papier, sondern auf das Erleben des Kulturereignisses ankommt (ebenso FG Rheinland Pfalz , Beschluss vom 05.02.2002 IV V 1751/00, EFG 2002, 720; Sächsisches FG, Urteil vom 06.02.2008, [...], Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 39/08; Niedersächsisches FG, Urteil vom 06.03.2008 5 K 684/02, EFG 2009, 217, Revision anhängig unter dem Aktenzeichen XI R 34/08; a. A. Hey/Hoffsümmer, UR 2005, 641).

  • FG Sachsen, 06.02.2008 - 5 K 80/03

    Abgrenzung zwischen sonstiger Leistung, Besorgungsleistung und "Reiseleistung"

    Weiterhin könne auch der Beschluß des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 05. Februar 2000 (Az. 4 V 1751/00) keine Berücksichtigung finden, da dort eingekaufte Eintrittskarten (z.B. für die Fußballweltmeisterschaft 1998 in Frankreich) mit deutlich höherem Aufschlag (üblich seien hier z.T. mehrere 100 %) als bei der Klägerin (dort: ca. 10 - 15 %) an Endabnehmer veräußert worden seien, was zweifelsfrei der Besorgungsleistung widerspreche.

    Zivilrechtlich führt die Ausgabe von Eintrittskarten lediglich zu einer Übergabe eines Beweispapiers über den Abschluß eines schuldrechtlichen Vertrages (§ 807 BGB - vgl. Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 05. Februar 2002, 4 V 1751/00, EFG 2002, 720 m.w.N.).

  • BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08

    Ernstliche Zweifel an der regulären Besteuerung der Umsätze eines Reisebüros aus

    Gegen den Beschluss des FG Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 2002 4 V 1751/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 720) bestünden erhebliche Bedenken.
  • FG Sachsen, 09.04.2010 - 4 K 584/06

    Ort der Leistung eines Reiseveranstalters; Weiterveräußerung eines im Ausland

    Es liegt mithin auch keine einheitliche Veranstaltungs- und Veräußerungsleistung durch die Klägerin vor, da die Klägerin keine Veranstaltungsleistungen erbracht hat (dazu FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.02.2002, Az. 4 V 1751/00, EFG 2002, 720 ).
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