Rechtsprechung
FG Köln, 08.04.2003 - 13 K 6661/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Körperschaften: - Verzicht auf Vorschussverzinsung als verdeckte Gewinnausschüttung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine verdeckte Gewinnausschüttung wegen zinsloser Abschlagszahlung auf Gewinntantieme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zinsverzicht bei Abschlagszahlung auf Gewinntantieme
Verfahrensgang
- FG Köln, 08.04.2003 - 13 K 6661/02
- BFH, 22.10.2003 - I R 36/03
Papierfundstellen
- DB 2003, 1765
- EFG 2003, 1038
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.12.1997 - I R 70/97
VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter
Auszug aus FG Köln, 08.04.2003 - 13 K 6661/02
Der Beklagte nahm einen Zinsverzicht der Klägerin in Höhe von 666 DM an (10 % von 40.000 DM für zwei Monate), den er unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 17.12.1997 I R 70/97 (BStBl II 1998, 545) als verdeckte Gewinnausschüttung behandelte.Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 17.12.1977 I R 70/97, Bundessteuerblatt -- BStBl -- II 1998, 545 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 22.10.2003 - I R 36/03
Vorschüsse auf Gewinntantieme als vGA
Das Urteil vom 8. April 2003 13 K 6661/02 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 1038 abgedruckt.