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   FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98   

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FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98 (https://dejure.org/2002,8166)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2002 - 11 K 562/98 (https://dejure.org/2002,8166)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 11 K 562/98 (https://dejure.org/2002,8166)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Klage im Gewinnfeststellungsverfahren aufgrund der Gesamtbetrachtung von Erhöhung der Einkünfte und Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen - Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 40 Abs. 2 FGO ; § 36 Abs. 2 EStG; § 16 EStG; § 34 EStG; § 45 FGO; § 67 FGO; § 68 FGO; § 11 Abs. 3 KStG; § 70 GmbHG; § 65 Abs. 2 GmbHG; § 73 GmbHG; § 13 Abs. 2 GmbHG; § 414 BGB; § 41 AO 1977
    Berücksichtigung des laufenden Gewinns bei der Feststellung anrechenbarer Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer ; Versteuerung des Liquidationsgewinn im Streitjahr nur mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz; Für die Zulässigkeit der Klageänderung oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 65 Abs. 2; GmbHG § 73; KStG § 11 Abs. 3
    Gewinnrealisierungszeitpunkt; Liquidationsgewinn; Tochter-GmbH; Garantieleistungs-Verpflichtung; Steuerverbindlichkeiten - Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus der Liquidation einer Tochter-GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung des laufenden Gewinns bei der Feststellung anrechenbarer Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer ; Versteuerung des Liquidationsgewinn im Streitjahr nur mit dem halben durchschnittlichen Steuersatz; Für die Zulässigkeit der Klageänderung oder ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1543
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.11.2000 - I R 28/00

    Ende der GewSt-Pflicht; AG i.L.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
    c) Ob eine Vermögensverteilung vor Ablauf des Sperrjahrs des § 73 GmbHG trotz der Vorschrift des § 41 Abgabenordnung (AO), wonach auch unwirksame Rechtsgeschäfte der Besteuerung zugrunde zu legen sein können, immer steuerlich unbeachtlich ist (BFH-Urteil vom 29.01.2000 I R 28/00, BFH/NV 2001, 816 zur Parallelvorschrift des § 272 Aktiengesetz AktG; a. A. BFH-Urteile vom 12.09.1973 I R 9//2, BStBl II 1974, 14; vom 06.04.1976 VIII R 72/70, BStBl II 1976, 341) und der Liquidationsgewinn schon deshalb nicht 1996 realisiert sein kann, wie der Beklagte meint, bedarf daher hier keiner Entscheidung.

    Daran ändert auch nichts, dass die Klägerin die Begleichung der Verbindlichkeiten der GmbH tatsächlich über ihre eigenen Konten vorgenommen hat (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 816 zur "informellen" Schlussverteilung) und dass die bei der Übertragung des Betriebsvermögens der GmbH auf die Klägerin übergegangenen Rückstellungen für Garantieleistungen und Steuern handels- und steuerrechtlich zulässig gebildet sowie der Höhe nach ausreichend waren.

  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 58/92

    Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung durch

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
    In einem solchen Fall ist die Klage mit dem Ziel, eine höhere Einkommensteuerfestsetzung zu erreichen zulässig, wenn sich bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Steuerfestsetzung und ihrer Auswirkungen ergibt, dass die Belastung mit Einkommensteuer, die aus der Erhöhung der Einkünfte folgt, niedriger ist, als der mit der Erhöhung des Anrechnungsbetrages verbundene Vorteil (BFH-Urteil vom 19.07.1994 VIII R 58/92, BStBl II 1995, 362).
  • BFH, 06.04.1976 - VIII R 72/70

    GmbH - Beschluß der Kapitalherabsetzung - Rückzahlung von Kapital an

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
    c) Ob eine Vermögensverteilung vor Ablauf des Sperrjahrs des § 73 GmbHG trotz der Vorschrift des § 41 Abgabenordnung (AO), wonach auch unwirksame Rechtsgeschäfte der Besteuerung zugrunde zu legen sein können, immer steuerlich unbeachtlich ist (BFH-Urteil vom 29.01.2000 I R 28/00, BFH/NV 2001, 816 zur Parallelvorschrift des § 272 Aktiengesetz AktG; a. A. BFH-Urteile vom 12.09.1973 I R 9//2, BStBl II 1974, 14; vom 06.04.1976 VIII R 72/70, BStBl II 1976, 341) und der Liquidationsgewinn schon deshalb nicht 1996 realisiert sein kann, wie der Beklagte meint, bedarf daher hier keiner Entscheidung.
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
    Diese Voraussetzungen sind im Fall der Auflösung mit anschließender Liquidation regelmäßig erst im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation erfüllt (BFH-Urteil vom 12.12.2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761).
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 81/91

    Zum Zeitpunkt der Entstehung eines Auflösungsgewinns oder -verlustes gem. § 17

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
    Der Liquidationsgewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die zum Untergang einer Beteiligung führt, die das gesamte Nennkapital umfasst, wird regelmäßig dann realisiert, wenn feststeht, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann (BFH-Urteile vom 27.10.1992 VIII R 87/89, BStBl II 1993, 340; vom 03.06.1994 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162, beide Urteile zu im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen).
  • BFH, 12.09.1973 - I R 9/72

    Gewinnverteilung - Gesellschafterversammlung einer GmbH - Liquidationsstadium -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
    c) Ob eine Vermögensverteilung vor Ablauf des Sperrjahrs des § 73 GmbHG trotz der Vorschrift des § 41 Abgabenordnung (AO), wonach auch unwirksame Rechtsgeschäfte der Besteuerung zugrunde zu legen sein können, immer steuerlich unbeachtlich ist (BFH-Urteil vom 29.01.2000 I R 28/00, BFH/NV 2001, 816 zur Parallelvorschrift des § 272 Aktiengesetz AktG; a. A. BFH-Urteile vom 12.09.1973 I R 9//2, BStBl II 1974, 14; vom 06.04.1976 VIII R 72/70, BStBl II 1976, 341) und der Liquidationsgewinn schon deshalb nicht 1996 realisiert sein kann, wie der Beklagte meint, bedarf daher hier keiner Entscheidung.
  • BFH, 27.10.1992 - VIII R 87/89

    Aufwendungen eines wesentlich Beteiligten als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 12.12.2002 - 11 K 562/98
    Der Liquidationsgewinn aus der Auflösung einer Kapitalgesellschaft, die zum Untergang einer Beteiligung führt, die das gesamte Nennkapital umfasst, wird regelmäßig dann realisiert, wenn feststeht, ob und in welcher Höhe der Gesellschafter mit einer Zuteilung und Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft rechnen kann (BFH-Urteile vom 27.10.1992 VIII R 87/89, BStBl II 1993, 340; vom 03.06.1994 VIII R 81/91, BStBl II 1994, 162, beide Urteile zu im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen).
  • FG Hamburg, 29.11.2004 - III 493/01

    Einkommensteuergesetz: Gewerblicher Auflösungsverlust aus privater

    f) Dementsprechend kann sich der Auflösungsverlust auch zwischen Auflösungszeitpunkt und Abschluss des Liquidations- oder Insolvenzverfahrens realisieren, wenn nach einem Zwischenstatus keine wesentlichen Änderungen mehr zu erwarten sind oder eintreten; insbesondere wenn keine Garantie- oder vergleichbare Verpflichtungen mehr im Sperrjahr (§ 73 GmbHG ) abzuwarten sind (vgl. Niedersächsisches FG vom 12. Dezember 2002, 11 K 562/98, EFG 2003, 1543 , DStRE 2003, 1427 , Revision BFH, VIII R 7/03), wenn nach Veräußerung von Beteiligungen der GmbH keine Beteiligungsgewinne mehr bezogen werden (vgl. FG Baden-Württemberg vom 28. November 2003, 2 K 148/99, EFG 2005, 105 ) und wenn alle stillen Reserven aufgelöst wurden (vgl. FG Hamburg vom 5. August 2003, V 3/03, Datev, Juris).
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