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   FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01   

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https://dejure.org/2002,10493
FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01 (https://dejure.org/2002,10493)
FG München, Entscheidung vom 16.10.2002 - 1 K 1642/01 (https://dejure.org/2002,10493)
FG München, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 1 K 1642/01 (https://dejure.org/2002,10493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage für Leasinggüter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für Leasinggüter; Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 7 EStG für Leasinggüter; Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für Leasinggüter - Bildung einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 7 EStG für Leasinggüter - Einkommensteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 382
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00

    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01
    und 24.07.2002 wurden die Beteiligten auf die Urteile des BFH vom 12.12.2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 484, BStBl II 2002, 385 ) und vom 25.04.2002 IV R 30/00 (BFH/NV 2002, 1097 ) hingewiesen.

    Sie trug daraufhin u. a. vor, das BFH-Urteil vom 25.04.2002 IV R 30/00, das zu einer Ansparrücklage für "einen erst zu eröffnenden Betrieb" erging, sei auf ihren Fall nicht anwendbar.

    Dies setzt entsprechend dem vor Einfügung des § 7 g Abs. 7 EStG zu einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG ergangenen Urteil des BFH vom 25.04.2002 IV R 30/00 (BFH/NV 2002, 1097 ) den Nachweis der verbindlichen Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen voraus.

    Diesen auch zur Vermeidung einer missbräuchlichen Rücklagenbildung notwendigen Nachweis kann er - wie bei einem erst noch zu eröffnenden Betrieb (BFH vom 25.04.2002 IV R 30/00, a.a.O.) - durch Vorlage der verbindlichen Bestellung der einzelnen Wirtschaftsgüter bei seinem Lieferanten aber auch durch Vorlage der verbindlichen Bestellung des Leasinggutes seitens des Leasingnehmers bei ihm führen.

    Dies erfordert die Vorlage der verbindlichen Bestellung der einzelnen Wirtschaftsgüter bei einem Lieferanten (BFH v. 25.4.2002 - IV R 30/00, STEUER-TELEX, 450).

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01
    und 24.07.2002 wurden die Beteiligten auf die Urteile des BFH vom 12.12.2001 XI R 13/00 (BFHE 197, 484, BStBl II 2002, 385 ) und vom 25.04.2002 IV R 30/00 (BFH/NV 2002, 1097 ) hingewiesen.

    Dementsprechend sind bei mehreren künftigen Investitionen die einzelnen Rücklagen in der Buchführung getrennt zu behandeln (BFH-Urteil vom 12.12.2001 XI R 13/00, BFHE 197, 484, BStBl II 2002, 385 ).

    Um zu gewährleisten, dass eine vorgenommene Investition auch derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, muss daher die voraussichtliche Investition bei Bildung jeder einzelnen Rücklage genau bezeichnet werden (BFH-Urteil vom 12.12.2001 XI R 13/00, a.a.O.).

    Nur so lässt sich in dem einen wie dem anderen Fall eine willkürliche Rücklagenbildung vermeiden, wobei im Fall des § 7 g Abs. 7 EStG zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass die abweichende Argumentation im BFH-Urteil vom 12.12.2001 XI R 13/00 (a.a.O.), der Gesetzgeber habe das Risiko eines möglichen Mitnahmeeffektes gesehen und für diesen Fall einen Gewinnzuschlag angeordnet, nicht greift (vgl. § 7 g Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 EStG ).

  • BFH, 07.11.2000 - III R 7/97

    Bezeichnung der zulagenbegünstigten Wirtschaftsgüter

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01
    Ob solch grobe Angaben zu einem doch erheblichen Investitionsvorhaben im Fall einer Eigeninvestition eine ausreichende Konkretisierung darstellen würden, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. hierzu den Beschluss des FG Brandenburg vom 06.02.2002 4 V 2649/01, EFG 2002, 1025 ; sowie das BFH-Urteil vom 07.11.2000 III R 7/97, BFHE 193, 219 , BStBl II 2001, 200 m. w. Hinw.: keine hinreichende Individualisierung einer nach § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 1991 begünstigten Investition bei bloßer Gattungsbezeichnungen).
  • BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01

    Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01
    Dieser ist nicht mehr gewahrt, wenn das betreffende Wirtschaftsgute längst angeschafft ist (BFH-Urteil vom 14.08.2001 XI R 18/01, BFH/NV 2002, 181 ).
  • FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01

    Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung

    Auszug aus FG München, 16.10.2002 - 1 K 1642/01
    Ob solch grobe Angaben zu einem doch erheblichen Investitionsvorhaben im Fall einer Eigeninvestition eine ausreichende Konkretisierung darstellen würden, braucht der Senat nicht zu entscheiden (vgl. hierzu den Beschluss des FG Brandenburg vom 06.02.2002 4 V 2649/01, EFG 2002, 1025 ; sowie das BFH-Urteil vom 07.11.2000 III R 7/97, BFHE 193, 219 , BStBl II 2001, 200 m. w. Hinw.: keine hinreichende Individualisierung einer nach § 6 Abs. 3 Satz 2 InvZulG 1991 begünstigten Investition bei bloßer Gattungsbezeichnungen).
  • FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04

    Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer

    Bei Rücklagen für ein in Gründung befindliches Unternehmen müssen darüber hinaus konkrete Bestellungen der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter vorliegen, sofern diese zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören (vgl. BFH vom 11. Mai 2005, XI B 49/04, BFH/NV 2005, 1551 ; vom 7. Oktober 2004, XI B 210/03, BFH/NV 2005, 204 ; vom 25. April 2002, IV R 30/00, BFHE 199, 170 , BStBl II 2004, 182 ; FG Bremen vom 22. April 2004, 1 K 210/03 {1}, Steuer-Eildienst -StEd- 2004, 386, Nichtzulassungsbeschwerde BFH VIII B 134/04; FG München vom 16. Oktober 2002, 1 K 1642/01, EFG 2003, 382 , Revision BFH X R 38/02).
  • FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 939/02

    Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für den in Gründung befindlichen Betrieb

    Um zu gewährleisten, dass eine vorgenommene Investition auch derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, muss daher die voraussichtliche Investition bei Bildung jeder einzelnen Rücklage genau bezeichnet werden (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 16. Oktober 2002, 1 K 1642/01 in Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 382 m.w.N.).
  • FG Bremen, 22.04.2004 - 1 K 210/03

    Verbindliche Bestellung als Voraussetzung für Ansparrücklage nach § 7g EStG bei

    In dem - soweit ersichtlich - einzigen von der Rechtsprechung entschiedenen Fall betreffend die Konkretisierung des Investitionsvorhabens im Zusammenhang mit § 7g Abs. 7 EStG habe das Gericht wegen der Besonderheiten bei Leasinggeschäften den Nachweis einer Bestellung bei Anschaffung von wesentlichen Betriebsgrundlagen verlangt (FG München Urteil vom 16. Oktober 2002 1 K 1642/01, EFG 2003, 382 , dagegen Revision eingelegt, Az. des BFH: X R 38/02).
  • FG Hamburg, 04.08.2004 - III 264/04

    Einkommensteuer: Existenzgründerrücklage

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