Weitere Entscheidung unten: FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2004

Rechtsprechung
   FG Köln, 18.06.2004 - 10 K 1157/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10628
FG Köln, 18.06.2004 - 10 K 1157/04 (https://dejure.org/2004,10628)
FG Köln, Entscheidung vom 18.06.2004 - 10 K 1157/04 (https://dejure.org/2004,10628)
FG Köln, Entscheidung vom 18. Juni 2004 - 10 K 1157/04 (https://dejure.org/2004,10628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 05.11.1992 - X B 167/92

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Unmöglichkeit des Aufbringens der

    Auszug aus FG Köln, 18.06.2004 - 10 K 1157/04
    Davon ist immer auszugehen, wenn der Kläger die zur Bescheidänderung erforderlichen Unterlagen erst im Klageverfahren vorlegt, obwohl er sie bei Erfüllung seiner gesetzlichen Mitwirkungspflicht ohne weiteres bereits im Verwaltungsverfahren hätte vorlegen und so einen Rechtsstreit vermeiden können (BFH-Beschluss vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324).

    Muss - wie im Streitfall - angenommen werden, dass dem Kläger auch bei erfolgreichem Abschluss des Klageverfahrens die Kosten gemäß § 137 Satz 1, § 138 Abs. 2 Satz 3 FGO aufzulegen sind, steht der Sinn und Zweck dieser Vorschriften der Gewährung von PKH entgegen (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 90/97, BFH/NV 1998, 740, vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324: Schätzung mangels Abgabe von Steuererklärungen).

  • BFH, 22.12.1997 - X B 90/97

    Prozesskostenhilfe trotz mutwilliger Verletzung von Mitwirkungspflichten

    Auszug aus FG Köln, 18.06.2004 - 10 K 1157/04
    Muss - wie im Streitfall - angenommen werden, dass dem Kläger auch bei erfolgreichem Abschluss des Klageverfahrens die Kosten gemäß § 137 Satz 1, § 138 Abs. 2 Satz 3 FGO aufzulegen sind, steht der Sinn und Zweck dieser Vorschriften der Gewährung von PKH entgegen (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1997 X B 90/97, BFH/NV 1998, 740, vom 5. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324: Schätzung mangels Abgabe von Steuererklärungen).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.08.2008 - 6 S 1617/04

    Keine Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit bei fehlender Mitwirkung im

    Im Hinblick auf die Kostenfreiheit des außergerichtlichen Einspruchsverfahrens sowie des eigentlichen Veranlagungsverfahrens (einschließlich Außenprüfung) führt eine unterbliebene Mitwirkung des Antragstellers im Veranlagungs- und Einspruchsverfahren zur Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit; dies gilt nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, aber auch nach dem Rechtsgedanken des § 137 FGO insbesondere dann, wenn das Finanzamt Schätzungen oder Hinzuschätzungen vorgenommen hat und das anschließende Klageverfahren dazu genutzt wird, die ausstehenden Steuererklärungen oder Unterlagen und damit den Abschluss der Steuerveranlagung in das Klageverfahren zu verlagern ( BFH, Beschluss vom 05. November 1992 X B 167/92, BFH/NV 1993, 324; FG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Januar 2006 16 K 139/04 E [PKH], EFG 2006, 577; FG Köln, Beschluss vom 18. Juni 2004 10 K 1157/04, EFG 2004, 1627; FG München, Beschluss vom 28. November 2003 6 S 3900/03, nicht veröffentlicht; FG Hamburg, Beschluss vom 08. November 2002 IV 58/00, EFG 2003, 719; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 142 FGO Rz. 49; a.A. BFH, Beschluss vom 11. August 2000 IV B 27-28/00, BFH/NV 2001, 191; Gräber/Stapperfend, FGO, 6. Aufl., § 142 FGO Rz. 43, mit weiteren Nachweisen).
  • FG Sachsen, 24.02.2009 - 5 K 1694/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Mutwilligkeit i.S.v. § 142 Abs. 1

    Nach der neuerlichen Finanzgerichts-Rechtsprechung (zum Beispiel Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. August 2008 6 S 1617/04 PKH in [...], Urteil des Finanzgerichts Köln vom 18. Juni 2004 10 K 1157/04, EFG 2004, 1627; vgl. auch Gräber/Stapperfend, Kommentar zur FGO, 6. Auflage, § 142 Rz 43 mit weiteren Nachweisen) liegt Mutwilligkeit vor, wenn ein verständiger, ausreichend bemittelter Beteiligter seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde oder wenn der Beteiligte den von ihm verfolgten Zweck auf einem billigeren als dem von ihm eingeschlagenen Weg erreichen könnte (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1986 I S 16/85, BFH/NV 1986, 632).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2004 - 5 K 2618/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,52535
FG Rheinland-Pfalz, 28.05.2004 - 5 K 2618/03 (https://dejure.org/2004,52535)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.05.2004 - 5 K 2618/03 (https://dejure.org/2004,52535)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Mai 2004 - 5 K 2618/03 (https://dejure.org/2004,52535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,52535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • FG Niedersachsen, 28.11.2012 - 2 K 240/12

    Anspruch auf Kindergeld auf Grund einer Drogentherapie im Jugendstrafvollzug

    Dass die gegenwärtige Drogensucht hierfür ausreichen könnte (vgl. zu den diesbezüglichen Erfordernissen BFH-Beschluss vom 30. November 2005, III B 117/05, BFH/NV 2006, 540ff.; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2004, 5 K 2618/03, EFG 2004, 1627f.; FG Hamburg, Urteil vom 5. August 2008, 3 K 117/07, EFG 2010, 1052ff.), ist aus der beigezogenen Kindergeldakte und den bisher vorgelegten weiteren Unterlagen, die allesamt nicht von einem Arzt stammen oder die Anerkennung als Schwerbehinderten umfassen (vgl. zu diesen Nachweiskriterien Loschelder, a.a.O., Rz. 39, DA-FamEStG 63.3.6.2 Abs. 1), nicht ersichtlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht