Rechtsprechung
   FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10378
FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00 (https://dejure.org/2003,10378)
FG Thüringen, Entscheidung vom 16.10.2003 - II 620/00 (https://dejure.org/2003,10378)
FG Thüringen, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - II 620/00 (https://dejure.org/2003,10378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des Vorliegens einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Vornahme eines Grundstückskaufs; Definition der verdeckten Gewinnausschüttung bei einer Kapitalgesellschaft; Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung bei beherrschenden Gesellschaftern; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2; BGB § 433 Abs. 2
    Novation eines Grundstückskaufpreises in ein steuerrechtlich nicht anzuerkennendes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung; Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 47 KStG zum 31. 12. 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Novation eines Grundstückskaufpreises in ein steuerrechtlich nicht anzuerkennendes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung - Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 47 KStG zum 31. 12. 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 594
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 13.11.1996 - I R 53/95

    Unregelmäßige Gehaltszahlungen als vGA

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1977 ( KStG ) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH -vom 22. Februar 1989 I R 9/85, 428, Bundessteuerblatt -BStBl -II 1989, 631, vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 795, vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BStBl II 1994, 479 und vom 13. November 1996 I R 53/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV -1997, 622).

    Sind die begünstigten Gesellschafter, wie im vorliegenden Fall, beherrschende, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an sie erbringt, für die es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung bzw. an der tatsächlichen Durchführung gemäß dieser Vereinbarung fehlt (BFH-Urteile vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BStBl II 1982; 761; vom 2. März 1988 I R 63/82, BStBl II 1988, 590; vom 13. November 1996 I R 53/95, BFH/NV 1997, 622 und BStBl 1993, 455).

  • BFH, 16.12.1998 - I R 96/95

    Pensionszusage; Wettbewerbsverbot für Gesellschafter-Geschäftsführer; Kaufvertrag

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Für die Beurteilung, ob Gewinnausschüttungen oder Leistungen zwischen Gesellschaft und ihren Gesellschaftern auf Grund schuldrechtlicher Verpflichtungen vorliegen oder ob sie ihre Wurzeln in den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen haben, ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend; einzelnen dieser Gegebenheiten kann als Beweisanzeichen eine unterschiedliche Bedeutung zukommen (Urteil des BFH vom 16. Dezember 1998 I R 96/95, BFH/NV 1999, 1125 ).

    Kann ein schuldrechtliches Leistungsverhältnis nicht anerkannt werden, ist die Übertragung des geschuldeten Wirtschaftsgutes kein (schuldrechtlicher) Vorteilsausgleich, sondern eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einlage (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 16. Dezember 1998 I R 96/95, BFH/NV 1999, 1125 ).

  • BFH, 22.02.1989 - I R 9/85

    1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes 1977 ( KStG ) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH -vom 22. Februar 1989 I R 9/85, 428, Bundessteuerblatt -BStBl -II 1989, 631, vom 14. März 1990 I R 6/89, BStBl II 1990, 795, vom 2. Februar 1994 I R 78/92, BStBl II 1994, 479 und vom 13. November 1996 I R 53/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV -1997, 622).

    Von einem beherrschenden Gesellschafter wird in diesem Zusammenhang auch dann ausgegangen, wenn von mehreren Gesellschaftern zwar jeder für sich keine Mehrheitsbeteiligung hält, aber mehrere Gesellschafter zusammen die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten und gleichgerichtete Interessen verfolgen (Urteil des BFH vom 22. Februar 1989 I R 9/85, BStBl II 1989, 631 m. w. Hinweisen zur BFH-Rechtsprechung).

  • BFH, 11.12.1985 - I R 223/82

    Einstufung von Tantiemeversprechen als verdeckte Gewinnausschüttung

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Die gleich gerichteten Interessen sind bei einer derartigen Konstellation offensichtlich (Urteil des BFH vom 11. Dezember 1985 I R 223/82, BFH/NV 1986, 637).
  • BFH, 13.12.1989 - I R 45/84

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Voraussetzungen für

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Eine Zusammenrechnung der Stimmen mehrerer Gesellschafter wegen Gleichrichtung der Interessen kommt auch bei einer nur mittelbaren Beteiligung eines Begünstigten an der GmbH, z. B. über eine Beteiligung an einer GmbH oder einer Personengesellschaft, die wiederum an der GmbH beteiligt ist, dann in Betracht, wenn der Begünstigte die vermittelnde Gesellschaft (mit) beherrscht (Urteile des BFH vom 13. Dezember 1989 I R 45/84, BFH/NV 1990, 455, und vom 15. Januar 1964 I 334/61 U, BStBl III 1994, 163, Schaden in Ernst & Young, Kommentar zur verdeckten Gewinnausschüttung und zu verdeckten Einlagen, Rdn. 101 zu Abschnitt 3 A).
  • BFH, 28.11.2001 - I R 44/00

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Angemessenheit der Geschäftsführergehälter

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Dabei kommt der Sicht des fremden Geschäftsführers, mit dem ein Vertragsverhältnis besteht, entscheidende Bedeutung zu (Urteil des BFH vom 28. November 2001 I R 44/00, BFH/NV 2002, 543 ).
  • BFH, 24.01.1990 - X R 152/87

    Anforderungen an die Würdigung eines Sachverhaltes durch das Finanzgericht -

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Nur, wenn auch die durch Novation begründeten Schuldverhältnisse den oben beschriebenen steuerlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen unterliegen und auch entsprechen, ist gewährleistet, dass der Kaufvertrag wie vereinbart in steuerlich anzuerkennender Weise durchgeführt wurde (s. zur ähnlich gelagerten Situation der Novation von Verbindlichkeiten bei nahen Angehörigen Urteil des BFH vom 24. Januar 1990 X R 152/87, BFH/NV 1990, 695).
  • BFH, 10.07.1974 - I R 205/72

    GmbH - Sondervergütungen - Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer -

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Ohne diese klaren und vorherigen Vereinbarung und ohne die entsprechende nachfolgende Durchführung dieser Vereinbarungen kann die Leistung nicht als schuldrechtlich begründet angesehen werden und stellt daher eine verdeckte Gewinnausschüttung dar (BFH-Urteil vom 10.Juli 1974 I R 205/72, BStBl II 1974, 719).
  • BFH, 24.06.2003 - IX B 227/02

    Abfluss von Schuldzinsen, Belastungen auf Verrechnungskonto

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Soweit der von der Klägerin benannte Beschluss vom 24. Juni 2003 ( IX B 227/02, in juris web eingestellt) zur steuerlichen Anerkennung einer Novation auch gelten lässt, dass die Novation Ausdruck der freien Dispositionsbefugnis der Vertragsbeteiligten über den geschuldeten Geldbetrag sei, was nur der Fall sei, wenn sich die Novation bei wirtschaftlicher Betrachtung lediglich als Abkürzung des Leistungswegs erweise, wozu erforderlich sei, dass der Schuldner kreditwürdig und in der Lage sei, den Darlehensbetrag zur umgehenden Begleichung zu verwenden, sind auch diese Voraussetzungen vorliegend erfüllt.
  • BFH, 21.07.1982 - I R 56/78

    Beherrschender Gesellschafter - Verdeckte Gewinnausschüttung -

    Auszug aus FG Thüringen, 16.10.2003 - II 620/00
    Sind die begünstigten Gesellschafter, wie im vorliegenden Fall, beherrschende, so kann eine verdeckte Gewinnausschüttung auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an sie erbringt, für die es an einer zivilrechtlich wirksamen, klaren, von vornherein abgeschlossenen Vereinbarung bzw. an der tatsächlichen Durchführung gemäß dieser Vereinbarung fehlt (BFH-Urteile vom 21. Juli 1982 I R 56/78, BStBl II 1982; 761; vom 2. März 1988 I R 63/82, BStBl II 1988, 590; vom 13. November 1996 I R 53/95, BFH/NV 1997, 622 und BStBl 1993, 455).
  • BFH, 02.03.1988 - I R 63/82

    Zur Vereinbarung zwischen Gesellschaft und beherrschendem Gesellschafter über die

  • BFH, 14.03.1990 - I R 6/89

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Ausfall einer Darlehensforderung einer

  • BFH, 29.07.1992 - I R 28/92

    Übergang einer privaten Versorgungsrente bei OHG-Umwandlung

  • BFH, 24.03.1993 - X R 55/91

    Versicherungsprovisionen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auch dann

  • BFH, 16.12.1992 - I R 2/92

    Veranlassung einer Pensionsrückstellung durch das Gesellschaftsverhältnis

  • BFH, 02.02.1994 - I R 78/92

    Umsatzrückvergütungen einer Einkaufs-GmbH in Höhe des erzielten Gewinns als

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 64/93

    Gewährung eines zinslosen, ungesicherten Darlehens einer Personengesellschaft an

  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

  • FG München, 30.01.2018 - 5 K 1588/15

    Privates Veräußerungsgeschäft

    Dadurch, dass an die Entwicklung der Netto-Jahresmiet- und -pachterträge angeknüpft wurde, wurde die wirtschaftliche Entwicklung auf dem Mietmarkt am Belegenheitsort der jeweiligen Immobilie abgebildet und damit ein wesentlicher wertbildender Faktor einbezogen, andererseits entsprach der Ansatz des Zwölffachen des Nettojahresmietertrags im Jahr 1995, wenn auch sehr vereinfacht, einer gängigen Faustformel zur Bewertung von Immobilienvermögen (vgl. z.B. Tatbestand des Urteils des Thüringer Finanzgerichts vom 16. Oktober 2003 II 620/00, EFG 2004, 594; Ausführungen im Tatbestand des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 2. Februar 2012 I-5 U 110/11, 5 U 110/11, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht