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   FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05 V   

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https://dejure.org/2005,12224
FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05 V (https://dejure.org/2005,12224)
FG Thüringen, Entscheidung vom 20.04.2005 - III 46/05 V (https://dejure.org/2005,12224)
FG Thüringen, Entscheidung vom 20. April 2005 - III 46/05 V (https://dejure.org/2005,12224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers ohne Unterzeichnung einer besonderen Bestätigung; Überwiegen der Wahrscheinlichkeit des Erfolgs eines Antrags gegenüber dem Misserfolg als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 147 Abs. 6 S. 2 § 30; FGO § 69 Abs. 3
    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Datenträgerüberlassung; Datenschutz; Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Unterzeichnung einer Bestätigung des Betriebsprüfers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Datenträgerüberlassung - Datenschutz - Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Unterzeichnung einer Bestätigung des Betriebsprüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1406
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05
    (vgl. z. B. Beschlüsse des BFH vom 12. November 1992 XI B 69/92, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1993, 263 und vom 14. November 1989 VII B 124/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1990, 279).
  • BFH, 14.02.1989 - IV B 33/88

    Zum Geltungsbereich der Übergangsregelung zu § 15 a EStG für den sozialen

    Auszug aus FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05
    Das Gericht entscheidet im summarischen Verfahren nur nach Aktenlage und aufgrund von präsenten Beweismitteln (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Februar 1989 IV B 33/88, BStBl II 1989, 516).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05
    Im Rahmen des gerichtlichen Aussetzungsantrages macht die Antragstellerin geltend: Da die Maßnahme des Beklagten nach § 147 Abs. 6 Satz 2 2. Alt. AO in den aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) abzuleitenden Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung eingreife, ergäben sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 15.12.1983, BVerfGE 65, 1 ff. -"Volkszählungsurteil"-) wegen der Art, des Umfanges und den denkbaren Verwendungen der erhobenen Daten sowie der Gefahr ihres Missbrauches die Pflicht zu verfahrensrechtlichen Vorkehrungen.
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05
    Soweit in dem Verlangen auf Datenträgerüberlassung ein Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt, stellen Informationszugriffe des Beklagten auf diese Daten regelmäßig keinen Verstoß dar, weil mit dem Steuergeheimnis in § 30 AO eine bereichsspezifische gesetzliche Regelung vorhanden ist (vgl. auch BVerfG, BVerfGE 84, 239 280 - "Zinsbesteuerungsurteil").
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05
    Soweit die Antragstellerin die Auffassung vertritt, der Gesetzgeber habe in § 147 Abs. 6 AO unter Verstoß gegen die "Wesentlichkeitstheorie" (vgl. BVerfG, BVerfGE 57, 295, 321) unzulässigerweise die Verantwortlichkeit für die Herstellung der Verhältnismäßigkeit im engern Sinne auf die Exekutive übertragen, folgt das Gericht dieser Meinung nicht.
  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

    Auszug aus FG Thüringen, 20.04.2005 - III 46/05
    (vgl. z. B. Beschlüsse des BFH vom 12. November 1992 XI B 69/92, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1993, 263 und vom 14. November 1989 VII B 124/89, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1990, 279).
  • FG Baden-Württemberg, 07.11.2012 - 14 K 554/12

    Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

    Die Verpflichtung zur Überlassung von Datenträgern schaffe insoweit keine weitergehenden Risiken (so auch FG Thüringen vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

    Eine schriftliche Löschungsbestätigung ist keine Vorbedingung (Drüen: in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 147 Rn. 80a; vgl. auch Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

    Aus den genannten Gründen kann dahin gestellt bleiben, ob sich aus den im BMF-Schreiben vom 16. Juli 2001 (IV D 2 - S 0316 - 136/01, BStBl. I 2001, 415) genannten GDPdU ein Anspruch des Kl auf Rückgabe seines Datenträgers und Löschung seiner Daten spätestens nach Bestandskraft der aufgrund der Ap ergangenen Bescheide infolge einer Selbstbindung der Verwaltung ergibt (für eine Bindung: Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

    Die Anforderung der Überlassung eines Datenträgers gemäß § 147 Abs. 6 AO verletzt nicht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/2008, EFG 2009, 1991), auch wenn der Kl zu Recht davon ausgeht, dass das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht gerade im Blick auf moderne Entwicklungen und den mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen der menschlichen Persönlichkeit Bedeutung gewinnen kann (so BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).

  • FG Baden-Württemberg, 16.11.2011 - 4 K 4819/08

    Pflicht eines der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Steuerpflichtigen zur

    Zu Ihrem Einwand, dass beim Z3-Datenzugriff der Datenschutz nicht mehr gewährleistet sei, darf ich unter Hinweis auf den Beschluss des Finanzgerichts (FG) Thüringen vom 20.04.2005 (Az: III 46/05 V in EFG 2005, S. 1406) ausführen, dass die Belange des Steuerpflichtigen insoweit durch § 30 AO ausreichend geschützt sind und dass allein der Umstand, dass die geforderten Daten mit dem überlassenen Datenträger Ihren Macht- und Einflussbereich verlassen, keine strengeren Anforderungen rechtfertigt.

    Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung habe der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Thüringen, Beschluss vom 20. April 2005, III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

    Das Verlangen des Finanzamts nach Herausgabe der angeforderten Daten auf einem Datenträger (§ 147 Abs. 6 AO) ist eine Ermessensentscheidung (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Januar 2005 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2009 6 K 1286/08, Juris).

    Den von der Klin für einen solchen Fall aufgezeigten Gefahren mißbräuchlicher Zugriffe wird nach Überzeugung des erkennenden Senats durch die strafbewehrte Verpflichtung der Mitarbeiter der Finanzbehörde zur Wahrung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO, § 355 StGB) in ausreichendem Maße Rechnung getragen (ebenso: Thüringer FG, Beschluss vom 20. April 2005 III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

  • FG Hamburg, 13.11.2006 - 2 K 198/05

    Abgabenordnung: Zur Nutzung digitalisierter Daten

    Hierzu verweist der Beklagte auf das Urteil des FG Thüringen vom 20.04.2005, III 46/05 V und auf das Zinsbesteuerungsurteil des BVerfG (BVerfGE 84, 239, 280), das § 30 AO als ausreichenden Schutz erachtet habe.

    Die Entscheidung hinsichtlich des "Ob" der Wahrnehmung der Rechte aus § 147 AO sowie die Auswahlentscheidung hat der Prüfer nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen (Drüen a.a.O. § 147 Lfg. Okt. 2003 Rn. 76; Burchert INF 2001, 230, 235; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.01.2005, 4 K 2167/04, EFG 2005, 667; FG Thüringen, Beschluss vom 20.04.2005, III 46/05 V, EFG 2005, 1406).

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.06.2006 - 1 K 1743/05

    Umfang des Datenzugriffes im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen

    Der Datenzugriff und die Mitwirkung des Steuerpflichtigen darf nur verlangt werden, soweit dies zur Feststellung des steuerlich erheblichen Sachverhaltes notwendig, verhältnismäßig, erfüllbar und zumutbar ist (Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 22. August 2000, Az.: 6 K 2712/00, a.a.O.; Beschluss des Thüringer Finanzgerichtes vom 20. April 2005, Az.: III 46/05 V, EFG 2005, 1406 ).
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