Rechtsprechung
FG München, 28.06.2005 - 6 K 2749/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwendungen bei Tankstellen für eine flüssigkeitsundurchlässige Fahrbahnabdichtung als Herstellungskosten oder sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand; Einheitsbewertung des Betriebsvermögens; Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten; Vorliegen einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abgrenzung Erhaltungsaufwand/Herstellungsaufwand bei Betriebsvorrichtung; Rückstellung für gesetzliche Anpassungsverpflichtung; Gewerbesteuermessbetrag 1994, 1995 und 1996; gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 1994, 1995 ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abgrenzung Erhaltungsaufwand/Herstellungsaufwand bei Betriebsvorrichtung - Rückstellung für gesetzliche Anpassungsverpflichtung - Gewerbesteuermessbetrag 1994, 1995 und 1996 - gesonderter und einheitlicher Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 1994, ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Frühzeitige Bildung einer Rückstellung
Verfahrensgang
- FG München, 28.06.2005 - 6 K 2749/03
- BFH, 13.12.2007 - IV R 85/05
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1528
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 27.06.2001 - I R 45/97
Passivierung rechtlich entstandener Verbindlichkeiten
Auszug aus FG München, 28.06.2005 - 6 K 2749/03
- Zur Zulässigkeit der Bildung von Rückstellungen zur Abwehr von Umweltschäden verweist die Klägerin auf das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 27. Juni 2001 I R 45/97 (BStBl II 2003, 121 ).Es verweist dabei im Wesentlichen auf die Einspruchsentscheidung und führt ergänzend aus, dass das Urteil des BFH vom 27. Juni 2001 (a.a.O.) nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden sei (BMF-Schreiben vom 21. Januar 2003, BStBl I 2003, 125).
Dies gilt nur für künftig erst entstehende Verbindlichkeiten (Urteil des BFH vom 27. Juni 2001 I R 45/97, BFHE 196, 216 ; BFH/NV 2001, 1334; BStBl II 2003, 121 m.w.N.;… Crezelius in Kirchhof, a.a.O. § 5 Rn. 131).
- BFH, 25.03.2004 - IV R 35/02
Rückstellung für Wiederaufbereitung von Bauschutt
Auszug aus FG München, 28.06.2005 - 6 K 2749/03
Sie ist vielmehr zutreffend nur anhand der erkennbaren tatsächlichen Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalles zu prüfen (vgl. Urteil des BFH vom 25. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25; BFH/NV 2004, 1157 m.w.N.). - BFH, 23.02.1962 - III 222/58 U
Platzbefestigung und Einzäunung bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten …
Auszug aus FG München, 28.06.2005 - 6 K 2749/03
i) Bodenbefestigungen von Tankstellenbetrieben sind wegen ihrer besonderen betrieblichen Ausgestaltung und Zweckbestimmung als Betriebsvorrichtungen anzusehen (gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 31. März 1992, BStBl I 342 unter Bezugnahme auf ein Urteil des BFH vom 23. Februar 1962 III 222/58, BHHE 74, 474; BStBl III 1962, 179). - BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96
Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten
Auszug aus FG München, 28.06.2005 - 6 K 2749/03
Der hier zu entscheidende Sachverhalt ist anders gelagert, als der dem Urteil des BFH vom 19. August 1998 ( XI R 8/96, BStBl II 1999, 18 ) zugrunde liegende Sachverhalt. - BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
Auszug aus FG München, 28.06.2005 - 6 K 2749/03
Diese Einordnung ist auch für steuerliche Zwecke maßgeblich (vgl. Beschluss des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466 ;BStBl II 1990, 831).
- BFH, 13.12.2007 - IV R 85/05
Bildung einer Rückstellung wegen öffentlich-rechtlicher Verpflichtung: …
Das Urteil des FG vom 28. Juni 2005 6 K 2749/03 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1528 veröffentlicht. - FG Münster, 22.01.2020 - 13 K 3039/16
Einkommensteuer - Zur Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und sofort …
Ebenso hat das FG München entschieden, es handle sich um Substanzvermehrungen und nicht um eine Nebenfolge einer Instandsetzung, wenn ein wesentlicher und prägender Teil einer Bodenbefestigung zur Gänze ausgetauscht und entsprechend bestehender Umweltschutzauflagen grundlegend geändert werde (FG München, Urteil vom 28.6.2005 6 K 2749/03, EFG 2005, 1528, aus anderen Gründen aufgehoben vom BFH mit Urteil vom 13.12.2007 IV R 85/05, BFHE 220, 117, BStBl II 2008, 516).