Rechtsprechung
   FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04 (5)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17765
FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04 (5) (https://dejure.org/2005,17765)
FG Bremen, Entscheidung vom 11.01.2005 - 2 V 79/04 (5) (https://dejure.org/2005,17765)
FG Bremen, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - 2 V 79/04 (5) (https://dejure.org/2005,17765)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17765) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung; Voraussetzungen für die Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben; Rechtfertigung eines Benennungsverlangens; Zumutbarkeit von Erkundigungen über eine GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug eines Bauunternehmens aus Rechnungen von Scheinfirmen als Subunternehmer für Fremdleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsteuerabzug eines Bauunternehmens aus Rechnungen von Scheinfirmen als Subunternehmer für Fremdleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 671
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • FG Düsseldorf, 19.07.2001 - 10 K 332/99

    Zumutbarkeit der Empfängerbenennung bei Subunternehmerleistungen;

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2001 10 K 332/99, EFG 2001, 1340 m. w. N. sei es ermessensfehlerhaft, dem Steuerpflichtigen das Risiko unrichtiger Angaben aufzuerlegen, wenn die zuständigen Stellen bescheinigt hätten, dass die betreffende GmbH tatsächlich ein Bauunternehmen betreibe, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten erfüllt würden und seitens der Finanzverwaltung keine Bedenken gegen eine öffentliche Auftragserteilung bestünden.

    Der Steuerpflichtige trägt das Täuschungsrisiko, wenn er nach den Umständen des Einzelfalls Anlass hatte, an der Redlichkeit des Geschäftspartners zu zweifeln (vgl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in EFG 2001, 1340).

    Die Antragstellerin kann sich zur Begründung ihres Standpunktes, sie habe angesichts der vorgelegten Unbedenklichkeitsbescheinigungen keinen Anlass gehabt, an der Redlichkeit ihrer Geschäftspartner zu zweifeln, nicht auf das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in EFG 2001, 1340 berufen.

    Demgegenüber liegt dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf in EFG 2001, 1340 ein Sachverhalt zu Grunde, in dem die Benennung des Empfängers von zwei Zahlungen in Höhe von insgesamt DM 9.707,87, die ein einzelnes Bauvorhaben betrafen, von der Finanzbehörde verlangt wurde.

  • BFH, 04.04.1996 - IV R 55/94

    Benennung von Zahlungsempfängern

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Ein Ermessensfehler liege nach dem BFH-Urteil vom 4. April 1996 IV R 55/94, BFH/NV 1996, 801 vor, wenn der Steuerpflichtige selbst getäuscht worden sei.

    Dies können auch Schwarzarbeiter sein (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 801 ).

    Ausnahmsweise kann die Anwendung des § 160 AO jedoch ermessenswidrig sein, wenn ein Steuerpflichtiger selbst Opfer einer nicht durchschaubaren Täuschung geworden ist und sich ihm nicht Zweifel hinsichtlich seines Geschäftspartners aufdrängen mussten (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 801 ).

  • FG Hessen, 06.02.2002 - 4 K 1505/99

    Subunternehmer; Baugewerbe; Empfängerbenennung; Scheckzahlung;

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Die von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen reichten nicht, um eine ausreichende Empfängerbenennung nach dem Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 06. Februar 2002 4 K 1505/00, 4 K 1734/99 bis 1736/99, EFG 2002, 1563 festzustellen.

    Der Antragsgegner könne sich nicht auf das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 06. Februar 2002 in EFG 2002, 1563 berufen, da der Entscheidung ein anderer Sachverhalt zu Grunde gelegen habe.

    Denn gerade im Baugewerbe werden durch Subunternehmer unter deutschem Firmenmantel Scheinfirmen zur Verdeckung von Schwarzarbeiterkolonnen beschäftigt, die dann plötzlich wieder abtauchen (vgl. Hessisches Finanzgericht in EFG 2002, 1563).

  • FG Brandenburg, 21.04.2004 - 2 K 1434/02

    Kein Scheingeschäft bei unzweifelhafter Leistungserbringung;

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Bei einer Abrechnung nach gemeinsamem Aufmaß sollten aber Unterlagen existieren, mit denen dieses Aufmaß der geleisteten Arbeiten dokumentiert wird (vgl. Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 21. April 2004 2 K 1434/02, EFG 2004, 1277).

    Dabei ist allerdings hinsichtlich der durch Überweisung erfolgten Zahlungen zu beachten, dass es dem Antragsgegner möglich ist, über Auskunftsersuchen an die betreffenden Banken die Identität des oder der Verfügungsberechtigten zu ermitteln (vgl. (vgl. Finanzgericht des Landes Brandenburg in EFG 2004, 1277).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 19/01

    Benennungsverlangen gem. § 160 AO

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Es müsse nach dem BFH-Urteil vom 17. Oktober 2001 I R 19/01, BFH/NV 2002, 609 dem Steuerpflichtigen zum Zeitpunkt der Zahlung zumutbar sein, sich nach den Gepflogenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs der Identität seines jeweiligen Geschäftspartners zu vergewissern, um so in der Lage zu sein, ihn als Empfänger von Zahlungen zutreffend zu bezeichnen.

    Sofern ihr nicht sogar die Identität der oder des tatsächlich Leistenden nicht bekannt war, mussten sich ihr Zweifel hinsichtlich der Identität ihres Geschäftspartners aufdrängen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 609 ).

  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder gutzumachen wären, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398 ).
  • BFH, 10.03.1999 - XI R 10/98

    Empfängerbenennung bei Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Zweifel mussten sich ihm aufdrängen, wenn für ihn persönlich zum Zeitpunkt der Zahlung die Vermutung nahe gelegen hat, dass der Zahlungsempfänger den Bezug zu Unrecht nicht versteuern werde (BFH-Urteil vom 10. März 1999 XI R 10/98, BFHE 188, 280 , BStBl. II 1999, 434).
  • BFH, 13.03.1985 - I R 7/81

    Beweiserhebung durch Finanzgericht - Verweigerung der Auskunft - Geschäftsverkehr

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Bezeichnet der Steuerpflichtige den oder die Empfänger nicht oder nicht vollständig oder nicht der Wahrheit entsprechend, so darf das Finanzgericht wegen der Verweisung des § 96 Abs. 1 Satz 1 auf § 160 AO die Zahlungen regelmäßig nicht berücksichtigen (BFH-Urteil vom 13. März 1985 I R 7/81, BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318 ).
  • BFH, 24.06.1997 - VIII R 9/96

    Schätzung von Betriebsausgaben und Empfängerbenennung

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Der zweite Schritt besteht darin, zu prüfen, ob die Hinzurechnungen dem Grunde und der Höhe nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechen (BFH-Urteil vom 24. Juni 1997 VIII R 5/96, BFHE 183, 358 , BStBl II 1998, 51 ).
  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/86

    Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von

    Auszug aus FG Bremen, 11.01.2005 - 2 V 79/04
    Dies gilt auch dann, wenn dem Steuerpflichtigen mit Sicherheit Betriebsausgaben entstanden sind (BFH-Urteil vom 09. August 1989 I R 66/86, BFHE 158, 7 , BStBl II 1989, 995 ).
  • BFH, 25.08.1986 - IV B 76/86

    Empfänger von Ausgaben bei zwischengeschalteter ausländischer

  • BFH, 05.11.1998 - VIII B 74/98

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei Übernahmegewinn?

  • FG Köln, 08.11.1995 - 11 K 2169/93

    Versagung des Betriebsausgabenabzugs gegenüber den gesamten Fremdleistungen einer

  • BFH, 07.07.1998 - VIII R 5/96

    Umwidmung einer Betriebsschuld bei Einbringung

  • FG Hessen, 13.01.2003 - 4 V 3133/02

    Subunternehmer; Strohmann; Barzahlung; Betriebsausgabenabzug; Empfänger;

  • BFH, 30.08.1995 - I R 126/94

    Empfängerbenennung i.S.d. § 160 AO bei Lizenzzahlungen an eine ausländische

  • BFH, 30.03.1999 - I B 139/98

    Ablaufhemmung: Verlegung des Prüfungsbeginns

  • FG Düsseldorf, 11.02.2009 - 2 K 508/08

    Werbungskostenabzug bei Zwischengeschaltung einer die Zahlungen unmittelbar

    Dies gilt nicht nur dann, wenn es sich bei dem unmittelbaren Zahlungsempfänger um eine sog. (ausländische) Domizilgesellschaft handelt, sondern auch bei der Zwischenschaltung einer sog. Servicegesellschaft im Baugewerbe (vgl. Finanzgericht Düsseldorf Beschl. vom 15.7.1999 3 V 3741/98 A (G,U,F) bei [...], Finanzgericht Düsseldorf Urt. vom 19.7.2001 10 K 332/99 F, EFG 2001, 1340; Hessisches Finanzgericht Urt. v. 6.2.2002 4 K 1505/99, EFG 2002, 1563; Finanzgericht Bremen Beschl. v. 11.1.2005 2 V 79/04 (5), EFG 2005, 671).

    Ausnahmsweise kann allerdings gerade umgekehrt die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen ein Indiz dafür sein, dass der Auftraggeber an der Redlichkeit des Geschäftspartners zweifeln musste (so etwa im Fall des Finanzgerichts Düsseldorf Beschl. vom 15.7.1999 a.a.O.; siehe auch Finanzgericht Bremen Beschl. v. 11.1.2005 a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht