Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 28.10.2005

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 29.04.2004 - 14 K 220/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10038
FG Baden-Württemberg, 29.04.2004 - 14 K 220/99 (https://dejure.org/2004,10038)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2004 - 14 K 220/99 (https://dejure.org/2004,10038)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2004 - 14 K 220/99 (https://dejure.org/2004,10038)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewinnermittlung nach dem Zuflussprinzip und Abflussprinzip; Umsatzsteuererstattungsanspruch auf Grund von Sonderabschreibungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs für im Vorjahr gezahlte Vorsteuer bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • rechtsportal.de

    Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs für im Vorjahr gezahlte Vorsteuer bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Nachholung des Betriebsausgabenabzugs für im Vorjahr gezahlte Vorsteuer bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Baden-Württemberg, 25.03.1998 - 14 K 60/93

    Abziehbarkeit von jährlichen Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.2004 - 14 K 220/99
    Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 25. März 1998 - 14 K 60/93, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 1998, 1052 entschieden hat, wirkt sich die bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) bei solchen Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Bestandsvergleich gemäß § 5 EStG ermitteln, gewinnneutral aus.
  • BFH, 30.08.1995 - IX B 74/95

    Vorsteuer als Werbungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.2004 - 14 K 220/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) (vgl. Beschluss vom 30. August 1995 IX B 74/95, BFH/NV 1996, 41) gehört die bezahlte Umsatzsteuer, sofern eine gemäß § 9 UStG wirksame Option vorliegt und im Bezug auf die Umsatzsteuerzahlung die Voraussetzungen des § 15 UStG gegeben sind, nicht zu den Herstellungskosten (§ 9 b EStG).
  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 29.04.2004 - 14 K 220/99
    Gegen die vorstehende Auffassung vermag sich die Klägerin auch nicht auf die geänderte Rechtsprechung zum gewillkürten Betriebsvermögen zu berufen (vgl. BFH-Urteil vom 02. Oktober 2003, IV R 13/03, BFH/NV 2003, 132).
  • BFH, 21.06.2006 - XI R 49/05

    Keine "Sonderabschreibung" für zu Unrecht als Herstellungskosten erfasste

    Die Klage hatte keinen Erfolg; die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 174 veröffentlicht.
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Rechtsprechung
   FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 6266/02 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16199
FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 6266/02 E (https://dejure.org/2005,16199)
FG Münster, Entscheidung vom 28.10.2005 - 11 K 6266/02 E (https://dejure.org/2005,16199)
FG Münster, Entscheidung vom 28. Oktober 2005 - 11 K 6266/02 E (https://dejure.org/2005,16199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zufluss geldwerter Vorteile für die Nutzung eines Firmenwagens für private Zwecke und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Private Nutzung von Firmenwagen vor der Haustüre

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 174
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98

    Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis

    Auszug aus FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 6266/02
    Zuvor ist im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen, ob nicht aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon ausgegangen werden kann, dass der Dienstwagen auch privat genutzt wurde (vgl. BFH, Beschluss vom 14.05.1999 - VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330).
  • FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 11 K 459/03

    Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Zwecken als geldwerter

    Auszug aus FG Münster, 28.10.2005 - 11 K 6266/02
    Ihre Anwendung setzt die vorherige Feststellung voraus, dass eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hat (vgl. Niedersächsisches FG, Urteil vom 25. November 2004 - 11 K 459/03, EFG 2005, 428 m.w.N.).
  • FG Münster, 29.11.2006 - 12 K 3156/04

    Private Nutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer als ein der Lohnsteuer

    Die Urteile des niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.), des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.09.2004 13 K 80/02 (a. a. O.) und des Finanzgerichts Münster vom 28.10.2005 11 K 6266/02 E (EFG 2006, 174) stehen der Beurteilung des Streitfalles insofern nicht entgegen, als in jenen Fällen nicht festgestellt war, ob eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hatte.

    Die Urteile des niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.11.2003 1 K 191/02 (a. a. O.), des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.09.2004 13 K 80/02 (a. a. O.) und des Finanzgerichts Münster vom 28.10.2005 11 K 6266/02 E (EFG 2006, 174) stehen der Beurteilung des Streitfalles insofern nicht entgegen, als in jenen Fällen nicht festgestellt war, ob eine private Nutzung tatsächlich stattgefunden hatte.

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