Rechtsprechung
   FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7764
FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04 (https://dejure.org/2005,7764)
FG Hessen, Entscheidung vom 13.12.2005 - 6 K 4053/04 (https://dejure.org/2005,7764)
FG Hessen, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 6 K 4053/04 (https://dejure.org/2005,7764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27 SGB 8, § 27 ff SGB 8, § 4 Nr 14 UStG, § 4 Nr 18 UStG, § 4 Nr 25 UStG
    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Vereins in der ambulanten Kinderhilfe, Jugendhilfe und Familienhilfe tätig ist

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 25; ; UStG § 4 Nr. 14; ; 6. EG-Richtlinie Art. 13 Teil A Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer; Sozialarbeiter; Sozialer Brennpunkt; Betreuung; Kinder; Steuerbefreiung; Selbstständige Tätigkeit - Umsatzsteuerbefreiung der Tätigkeit als Sozialarbeiter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerbefreiung der Tätigkeit als Sozialarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umsatzsteuerpflichtigkeit der privatrechtlich selbstständigen Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen im Auftrag des Jugendamtes Erziehungshilfen in Konfliktfällen durchführenden gemeinnützigen Verein; Anforderungen an die Steuerbefreiung der eng mit der Sozialfürsorge ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 937
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 28.02.2002 - V B 31/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Umsätze einer selbständig tätigen Einzelfall- und

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Ob die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 25 UStG auch deshalb ausscheidet, weil diese nach dem BFH-Beschluss vom 28.02.2002 (V B 31/01, BFH/NV 2002, 957) nicht für Subunternehmer von gemeinnützigen Einrichtungen gilt, kann dahinstehen, weil es bereits an den genannten weiteren Tätigkeitsmerkmalen fehlt.

    Das Gericht lässt die Revision wegen Divergenz zu, da es möglicherweise von dem BFH Beschluss vom 28.02.2002 V B 31/01, BFH/NV 2002, 957 abweicht, der nach Ansicht des Gerichts jedoch durch die jüngste Rechtsprechung des EuGH in der Sache "Kingscrest" überholt ist, sowie wegen grundsätzlicher Bedeutung, da nach Auskunft des Bevollmächtigten die Handhabung der Umsatzsteuerpflicht bei Einschaltung Selbständiger durch gemeinnützige, umsatzsteuerbefreite Vereine in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird.

  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Die Kläger berufen sich zudem auf die Urteile des EuGH vom 06.11.2003 (Rs C-45/01 Dornier), des Niedersächsischen FG vom 16.10.2002 5 K 56/98 (Zilgrei- Selbsthilfekurse) und des FG München mit dem Az 14 K 2469/02 und 14 K 5140/02.

    Denn eine arztähnliche Tätigkeit führt nur aus, wer bei der Diagnose, Behandlung und Heilung von Gesundheitsstörungen tätig ist (EUGH Urteil vom 06.11.2003 C-45/01 "Dornier", Umsatzsteuer-Rundschau 2003, 584).

  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Der EuGH habe entschieden, dass auch natürliche Personen Träger von Einrichtungen seien könnten (EuGH Urteil vom 07.09.1999 C-216/97 -Gregg -).

    Nach der (weiten) Rechtsprechung des EuGH sind zum einen unter "Einrichtung" auch private Einheiten zu verstehen (Urteil vom 07.09.1999 RS C-216/97).

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Da diese Vorschrift nicht hinreichend in innerstaatliches Recht umgesetzt worden ist, können sich die Kläger unmittelbar auf diese Richtlinie berufen (BFH Urteil vom 18.08.2005 V R 71/03, Juris).

    Art. 13 Buchstabe g der genannten Richtlinie knüpft die Steuerbefreiung an zwei Voraussetzungen: Zum einen muss es sich um Leistungen handeln, die eng mit der Fürsorge und sozialen Sicherheit verbunden sind und zum anderen, dass diese Leistungen von "Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen (privaten) Einrichtungen, die von dem Mitgliedsstaat als Einrichtung mit im wesentlichen sozialen Charakter anerkannt worden sind", erbracht werden (EuGH Urteil "Kingscrest" a.a.O. sowie BFH Urteil vom 18.08.2005 a.a.O.).

  • FG Niedersachsen, 16.10.2002 - 5 K 56/98

    Voraussetzungen einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit i.S.v. § 4 Nr. 14 UStG

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Die Kläger berufen sich zudem auf die Urteile des EuGH vom 06.11.2003 (Rs C-45/01 Dornier), des Niedersächsischen FG vom 16.10.2002 5 K 56/98 (Zilgrei- Selbsthilfekurse) und des FG München mit dem Az 14 K 2469/02 und 14 K 5140/02.
  • FG München, 21.04.2005 - 14 K 2469/02

    Umsatzsteuerbefreiung der heilpädagogischen Leistungen

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Die Kläger berufen sich zudem auf die Urteile des EuGH vom 06.11.2003 (Rs C-45/01 Dornier), des Niedersächsischen FG vom 16.10.2002 5 K 56/98 (Zilgrei- Selbsthilfekurse) und des FG München mit dem Az 14 K 2469/02 und 14 K 5140/02.
  • BFH, 25.11.2004 - V R 44/02

    Steuerbefreiung von Umsätzen aus heilberuflicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Wie der BFH bereits im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG (ärztliche Tätigkeiten) entschieden hat (BFH Urteil vom 25.11.2004 V R 44/02, BStBl II 2005, 190), kommen steuerfreie Leistungen nicht nur dann in Betracht, wenn Rehabilitationseinrichtungen Leistungen auf Grund eines Versorgungsvertrages unmittelbar an Patienten erbringen.
  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Dies ergebe sich aus dem EuGH Urteil vom 10.09.2002 (Rs C-141/00 Ambulanter Pflegedienst Kügler GmbH), wonach Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung als Heilbehandlung steuerbefreit seien.
  • BFH, 22.04.2004 - V R 1/98

    Steuerbefreiung der Umsätze einer GmbH aus Behandlungspflege, Grundpflege und

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Die Anerkennung als Einrichtung mit sozialem Charakter könne aus der Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse oder andere Einrichtungen der sozialen Sicherheit hergeleitet werden (BFH/NV 2004, 1348).
  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    Auszug aus FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
    Diese Entscheidung dürfte jedoch durch das EuGH Urteil in der Sache "Kingscrest" (Urteil vom 26.05.2005 C-498/03, Beilage zu BFH/NV 2005, 310) überholt sein, wonach auch private Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht unter den Begriff "als anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter" fallen können.
  • BFH, 23.11.2004 - IX B 88/04

    Änderungsantrag oder Aufhebungsantrag nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO

  • FG München, 21.04.2005 - 14 K 5140/02

    Steuerbefreiung der Umsätze aus heilpädagogischer Tätigkeit; Umsatzsteuer 1999,

  • FG Köln, 29.01.2007 - 7 K 6072/04

    Anspruch eines Sozialarbeiters auf Befreiung von der Umsatzsteuer bei

    Mit den Begriffen Freizeit, Zeltlagern, Fahrten verbindet der Senat allgemeine der Erholung von Kindern und Jugendlichen dienende Maßnahmen, was im übrigen auch durch den nachfolgenden Hinweis auf Veranstaltungen, die dem Sport oder der Erholung dienen, bestätigt wird (so auch das Hessische Finanzgericht im Urteil vom 13. Dezember 2005 6 K 4053/04, EFG 2006, 937).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2007 - 2 V 126/06

    Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen einer Familienpflegerin im Rahmen der

    Es sind dies die eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Dienstleistungen gem. Buchstabe g (vgl. dazu BFH, Urteil vom 18.08.2005, V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143), die eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundenen Dienstleistungen gem. Buchstabe h (vgl. dazu Hessisches FG, Urteil vom 13.12.2005, 6 K 4053/04, EFG 2006, 937 und Niedersächsisches FG, Urteil vom 28.09.2006, 16 K 76/05, juris), und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie die damit eng verbundenen Dienstleistungen gem. Buchstabe i (vgl. FG Köln, Urteil vom 29.01.2007 7 K 6072/04, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht