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   FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 1185/05   

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https://dejure.org/2006,16219
FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 1185/05 (https://dejure.org/2006,16219)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.12.2006 - 1 K 1185/05 (https://dejure.org/2006,16219)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 1 K 1185/05 (https://dejure.org/2006,16219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kürzung der Kapitalertragsteuer eines von einer Gebietskörperschaft getragenen Betriebs gewerblicher Art in der Rechtsform eines Regiebetriebs; Gewinn bei einem Regiebetrieb; Fiktive Verselbstständigung eines Betriebs gewerblicher Art

  • Judicialis

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 10b; ; EStG § 43 Abs. 1 Nr. 7c; ; KStG § 4; ; GemO RP § 86a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des kapitalertragsteuerlichen Gewinns bei einem Betrieb gewerblicher Art. in der Rechtsform eines Regiebetriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermittlung des kapitalertragsteuerlichen Gewinns bei einem Betrieb gewerblicher Art in der Rechtsform eines Regiebetriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 841
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Düsseldorf, 07.09.2006 - 15 K 457/05

    Betrieb gewerblicher Art; Verlustausgleich; Systemwechsel; Anfangsbestand;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 1185/05
    Verluste gelten als unmittelbar aus dem kommunalen Haushalt ausgeglichen (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 7. September 2006, 15 K 457/05 F, juris).
  • BFH, 14.03.1984 - I R 223/80

    Zur Anerkennung von Miet- bzw. Pachtverträgen zwischen Trägerkörperschaft und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 1185/05
    Im Übrigen findet die Gleichstellung des Verhältnisses zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern einerseits und einem BgA und seiner Trägerkörperschaft andererseits dort ihre Grenze, wo die Besonderheiten des BgA eine andere Sachbehandlung gebieten (vgl. BFH, Urteil vom 14. März 1984, I R 223/80, BStBl II 1984, 496).
  • FG Baden-Württemberg, 24.07.2006 - 6 K 176/03

    Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 KStG n.F. bei Betrieben

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 1185/05
    Unabhängig hiervon kann im Ergebnis eine Benachteiligung der BgA der Klägerin gegenüber Kapitalgesellschaften dadurch verhindert werden, dass die von der Klägerin zum Ausgleich der Verluste früherer Geschäftsjahre geleisteten Zahlungen beim steuerlichen Einlagekonto nach § 27 Abs. 2 KStG erfasst werden (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2006, 6 K 176/03, Haufe-Index Nr. 1567842; Hölzer, ZKF 2003, 297, 300; aA: Krämer, a.a.O., § 4 KStG Rdnr. 298; vgl. auch FG Düsseldorf, a.a.O.).
  • FG Münster, 19.10.2005 - 10 K 6992/03

    Zeitliche Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG i.d.F. des StSenkG v. 23.10.2000

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 1185/05
    Durch die Einführung des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG sollte daher eine Besteuerung der nicht in die Rücklage eingestellten Gewinne, die der juristischen Person des öffentlichen Rechts (als "Anteilseigner") zur Verfügung stehen, sichergestellt werden (vgl. FG Münster, Urteil vom 19. Oktober 2005, 10 K 6992/03 Kap, EFG 2006, 190).
  • BFH, 10.07.1996 - I R 108/95

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Tätigkeit eines Betriebs gewerblicher Art für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 20.12.2006 - 1 K 1185/05
    Dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs grundsätzlich von der fiktiven Verselbständigung des BgA im Rahmen der Einkommensermittlung und der darauf aufbauenden Gleichstellung des Verhältnisses des BgA zu seiner Trägerkörperschaft mit dem einer Kapitalgesellschaft zu ihrem Anteilseigner auszugehen ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 1996, I R 108-109/95, BStBl II 1997, 230 m.w.N.), steht dieser Einschätzung nicht entgegen.
  • BFH, 23.01.2008 - I R 18/07

    Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte einer Körperschaft des

    Die Klage hiergegen wies das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 841 veröffentlichtem Urteil vom 20. Dezember 2006 1 K 1185/05 ab.
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