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   FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/2006   

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FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/2006 (https://dejure.org/2008,14148)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03.04.2008 - VI 140/2006 (https://dejure.org/2008,14148)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 03. April 2008 - VI 140/2006 (https://dejure.org/2008,14148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Arbeitsverträge unter Angehörigen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen; Berücksichtigung der Zahlung von Arbeitslohn an einen Sohn als Betriebsausgaben; Notwendigkeit der Durchführung eines Fremdvergleichs für die Beurteilung eines Arbeitsverhältnisses

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 4; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4; EStG § 12 Nr. 2
    Strenge Anforderungen an den Beweis des Abschlusses und den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen bei Arbeitsverträgen unter Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Strenge Anforderungen an den Beweis des Abschlusses und den Nachweis der Ernstlichkeit von Vertragsgestaltungen bei Arbeitsverträgen unter Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1013
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84

    Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Bei Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen ist dies der Fall, wenn er aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung erfüllt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1995 2 BvR 802/90, BStBl. II, 1996, 34 und BFH-Urteil vom 31.10.1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).

    Die Zulässigkeit mündlicher Absprachen zum Einsatz des Arbeitnehmers im Falle fehlender schriftlicher Fixierung der Modalitäten des Arbeitseinsatzes folgt daraus, dass ein Arbeitsvertrag weder unter fremden Dritten noch unter Angehörigen schriftlich abgeschlossen werden muss, um wirksam zu sein, bzw. anerkannt zu werden; die Schriftform ist lediglich zwecks leichteren Nachweises des Vertragsinhalts empfehlenswert (vgl. BFH-Urteile vom 30.06.1989 III R 130/86, BFH/NV 1990, 224 und in BFH/NV 1990, 759).

  • BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98

    Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung aller Umstände (BFH-Urteil vom 21.01.1999 IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919 m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 23.06.1988 - IV R 129/86

    Zugrundelegung von Vertragsverhältnissen zwischen Kindern und ihren Eltern bei

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehungen zum betrieblichen Bereich ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (vgl. BFH-Urteile vom 13.11.1986 IV R 322/84, BStBl. II 1987, 121 undvom 23.06.1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BFH, 08.10.1986 - I R 209/82

    Antrag des sachlichen Steuerrechts als tatsächliches Vorbringen - Vereinbarung

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Das sind die Arbeitsbedingungen, d.h. die zeitliche Dauer der Arbeitsleistung (tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit) und das für diese Arbeitsleistung geschuldete Entgelt (BFH-Urteile vom 08.10.1986 I R 209/82, BFH/NV 1988, 434 undvom 10.03.1988 IV R 214/85, BStBl. II 1988, 877).
  • BFH, 10.03.1988 - IV R 214/85

    Zur betrieblichen Veranlassung von Sonderzuwendungen bei Arbeitsverhältnissen

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Das sind die Arbeitsbedingungen, d.h. die zeitliche Dauer der Arbeitsleistung (tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit) und das für diese Arbeitsleistung geschuldete Entgelt (BFH-Urteile vom 08.10.1986 I R 209/82, BFH/NV 1988, 434 undvom 10.03.1988 IV R 214/85, BStBl. II 1988, 877).
  • FG Düsseldorf, 18.04.1996 - 15 K 1449/93

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten; Anforderungen an die

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung können dann aber Belege (z.B. Stundenzettel) üblich sein (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 16.03.1995 14 K 323/91, EFG 1995, 705; FG Düsseldorf Urteil vom 18.04.1996 15 K 1449/93 E, EFG, 1996, 1152).
  • BFH, 30.06.1989 - III R 130/86

    Ansatz der Aufwendungen für die im Betrieb mitarbeitenden Angehörigen bei den

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Die Zulässigkeit mündlicher Absprachen zum Einsatz des Arbeitnehmers im Falle fehlender schriftlicher Fixierung der Modalitäten des Arbeitseinsatzes folgt daraus, dass ein Arbeitsvertrag weder unter fremden Dritten noch unter Angehörigen schriftlich abgeschlossen werden muss, um wirksam zu sein, bzw. anerkannt zu werden; die Schriftform ist lediglich zwecks leichteren Nachweises des Vertragsinhalts empfehlenswert (vgl. BFH-Urteile vom 30.06.1989 III R 130/86, BFH/NV 1990, 224 und in BFH/NV 1990, 759).
  • BFH, 25.01.1989 - X R 168/87

    Zum Betriebsausgabenabzug von Zahlungen an Kinder für Aushilfstätigkeiten

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Ist die vom Arbeitnehmer zu erbringende Arbeitsleistung im Vertrag nicht im Einzelnen festgelegt, so steht dies der steuerlichen Anerkennung des Vertrags dann nicht entgegen, wenn die Leistung bestimmbar ist, insbesondere wenn der Steuerpflichtige sie gegenüber der Finanzbehörde näher erläutert (BFH-Urteil vom 25.01.1989 X R 168/87, BStBl. II 1989, 453).
  • BFH, 13.11.1986 - IV R 322/84

    Grundsätze des Fremdvergleichs für Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Indizmerkmal für die Zuordnung der Vertragsbeziehungen zum betrieblichen Bereich ist insbesondere, ob der Vertrag sowohl nach seinem Inhalt als auch nach seiner tatsächlichen Durchführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (vgl. BFH-Urteile vom 13.11.1986 IV R 322/84, BStBl. II 1987, 121 undvom 23.06.1988 IV R 129/86, BFH/NV 1989, 219).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Nürnberg, 03.04.2008 - VI 140/06
    Bei Lohnzahlungen an einen im Betrieb des Steuerpflichtigen mitarbeitenden Angehörigen ist dies der Fall, wenn er aufgrund eines Arbeitsvertrags beschäftigt wird, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringt und der Steuerpflichtige seinerseits alle Arbeitgeberpflichten, insbesondere die der Lohnzahlung erfüllt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.1995 2 BvR 802/90, BStBl. II, 1996, 34 und BFH-Urteil vom 31.10.1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759).
  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

  • FG Baden-Württemberg, 16.03.1995 - 14 K 323/91
  • BFH, 17.09.1997 - IV R 54/96

    Verrechnungsregelung bei Nießbrauchsentgeltvorauszahlung

  • BFH, 21.08.1984 - VIII R 66/80
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 - 5 K 1815/10

    Aktivierungsverbot bei selbst erstellten immateriellen Wirtschaftsgütern -

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung, u.a. das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 03. April 2008 (Az.: VI 140/2006), bemängelte er, dass insbesondere keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten geführt worden seien.

    Gerade bei einem Arbeitsverhältnis, das nur eine Teilzeitbeschäftigung bzw. Hilfstätigkeiten von untergeordneter Bedeutung zum Gegenstand hat, werden das Aufgabengebiet und der zeitliche Einsatz des Arbeitnehmers auch in Arbeitsverträgen unter fremden Dritten nicht stets in allen Einzelheiten festgelegt, sondern der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers überlassen (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, BFH/NV 1999, 919; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, EFG 2008, 1013).

    Zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung können dann aber Belege, beispielsweise Stundenzettel, üblich sein (BFH-Urteil vom 17. Mai 2001 - IV B 71/00, BFH/NV 2001, 1390 m.w.N.; BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 - IV R 15/98, a.a.O.; FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006, a.a.O.).

    Solche besonderen Umstände machen jedoch bei Rechtsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen aus den eingangs dargelegten Gründen nicht den Nachweis entbehrlich, dass die Vertragsparteien die geschuldeten Leistungen vereinbarungsgemäß erbracht haben und diesen Leistungen tatsächlich der angegebene Rechtsgrund zugrunde liegt (FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008, a.a.O. mit Verweis auf Söhn, in Kirchhof/Söhn EStG, Kommentar § 4 Rdnr. E 1036).

    Wegen des pauschal vereinbarten Monatslohns entspricht es dem Interesse des Arbeitnehmers kein höheres Arbeitspensum als das vereinbarte zu leisten; umgekehrt entspricht es wegen der nur zeitlich beschränkten Anwesenheit des jeweiligen Arbeitnehmers dem Interesse des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitsleistung in zeitlicher Hinsicht auch tatsächlich erbringt (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006).

    Eine zutreffende, anhand objektiver Merkmale und Unterlagen leicht nachprüfbare Trennung der Beträge in Lohnkosten (Betriebsausgaben) und Unterhaltsleistungen ist nicht möglich, weil es an einem objektiven Aufteilungsmaßstab fehlt (vgl. vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 03. April 2008 - VI 140/2006; Schmidt/Drenseck, Kommentar zum EStG, 30. Aufl. 2011, § 12 Rz. 12).

  • BFH, 17.07.2013 - X R 31/12

    Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter

    Soweit das FG Nürnberg im Urteil vom 3. April 2008 VI 140/2006 (EFG 2008, 1013, rkr.) zunächst --auf eher zweifelhafter Tatsachengrundlage-- die Fremdüblichkeit des Arbeitsvertrags, die Lohnzahlung und die tatsächliche Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistungen unterstellt, aber gleichwohl das Führen von Arbeitszeitnachweisen für erforderlich hält, selbst wenn in dem Betrieb für fremde Arbeitskräfte mit vergleichbaren Aufgaben keine Aufzeichnungen geführt worden sind, könnte der erkennende Senat dem nicht folgen.
  • FG Düsseldorf, 09.07.2012 - 9 K 4673/08

    Anerkennung nachträglicher Schuldzinsen aus Vermietung und Verpachtung nach

    Unabhängig davon sind in derartigen Fällen regelmäßig zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung Belege wie z. B. Stundenzettel üblich (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 03.04.2008 VI 140/2006, EFG 2008, 1013; FG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.1996, 15 K 1449/93 E, EFG 1996, 1152).
  • FG Düsseldorf, 06.11.2012 - 9 K 2351/12

    Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses - Fehlende Regelung

    Zum Nachweis der vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung können dann aber Belege, z.B. in Form von Stundenzetteln, üblich sein (FG Baden-Württemberg vom 16.03.1995, 14 K 323/91, EFG - Entscheidungen der Finanzgerichte - 1995, 705; FG Düsseldorf vom 18.04.1996, 15 K 1449/93 E, EFG 1996, 1152; FG Nürnberg vom 03.04.2008, VI 140/2006, EFG 2008, 1013).
  • LG Duisburg, 13.08.2009 - 12 O 125/08

    Hälftige Erstattung von entstandenen Erhaltungskosten und Bewirtschaftskosten

    In dem Nachlassverfahren vor dem Amtsgericht Duisburg - 42 a VI 140/06 - trafen die Parteien am 30.01.2007 eine Vereinbarung, die u. a. wie folgt lautet:.
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